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Terms and Conditions (will soon also be available in english)

A translation of the terms and conditions will follow soon.

§1 Geschäftsgegenstand und Vertragsbedingungen

I. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PresseBox und alle im Zusammenhang mit ihr stehenden Dienstleistungen und regeln das Vertragsverhältnis zu den natürlichen und juristischen Personen, die jedwede Dienstleistungen nutzen (im folgenden "Nutzer" genannt). PresseBox ist ein Service sowie Produkt und Marke der Huber Verlag für Neue Medien GmbH.

II. Geschäftsgegenstand des Services PresseBox ist die digitale Verbreitung und Archivierung von Pressemitteilungen (Meldungen) aus dem verschiedenen Technologie-Branchen. Die Meldungen werden von Mitarbeitern des Huber Verlags oder durch den Verfasser erfasst und kategorisiert, unterliegen jedoch keiner redaktionellen Bearbeitung. Für den Inhalt ist ausschließlich der Nachrichtengeber verantwortlich, der auch das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt. Texte, die offensichtlich gegen Recht und Sitte verstoßen, werden nicht verbreitet oder archiviert. Folgende Rechte behält sich der Huber Verlag insbesondere vor:

  • Meldungen strukturell zu verändern.
  • Meldungstitel (Überschriften) zu ändern.
  • Inhalte, die bereits im PresseFach des Nachrichtengebers hinterlegt sind, zu kürzen. (z.B.: Pressekontakte oder Firmenbeschreibungen).
  • Meldungen ohne Begründung gänzlich aus dem System zu entfernen.

III. Nur bereits digitalisierte Texte werden publiziert. Meldungen, die notwendige Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht publiziert.

IV. Mit den Paketen und deren Zusatzfunktionen der PresseBox können Kunden die definierten Leistungen nutzen. Erteilte Aufträge oder Bestellungen sind nicht übertragbar und können nur vom Nutzer innerhalb des Auftragszeitraums genutzt werden. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Ende der Laufzeit.

VI. Die Pakete der Produktgruppe "Flat" verlängern sich automatisch nach Laufzeitende um den jeweils angegebenen Zeitraum, sofern nicht 7 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung vorliegt.

VII. Die Pakete der Produktgruppe "Ticket" haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen, sofern nicht 7 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung vorliegt. Wird das zur Verfügung gestellte Ticketkontingent vor Laufzeitende aufgebraucht, erhält der Kunde das gleiche Ticketprodukt zu denselben Konditionen bereitgestellt, sofern nicht bis 7 Tage nach Verbrauch des letzten Tickets eine Kündigung vorliegt. Wird innerhalb dieser Siebentagefrist eine Pressemitteilung veröffentlicht, erhält der Kunde das gleiche Ticketprodukt zu denselben Konditionen. Unter die Produktgruppe "Ticket" fallen auch Aktionsprodukte, die sich auf eine begrenzte Anzahl von Pressemitteilungen stützen und eine grundsätzliche Laufzeit von 12 Monaten aufweisen.

VIII. Die Pakete der Produktgruppe "Laufzeitpakete" verlängern sich automatisch nach Laufzeitende um den jeweils angegebenen Zeitraum zu gleichen Konditionen, sofern nicht 7 Tage vor Laufzeitende eine Kündigung vorliegt.

Die ausgeschriebene Grundgebühr pro Monat wird, sofern keine andersartige, schriftliche Nebenabrede formuliert wurde, unverzüglich nach Buchung für die gesamte Laufzeit fällig und in Rechnung gestellt.

§2 Umfang und Art der Pressemitteilung

  • Der Umfang einer Pressemeldung muss sich in einem sinnvollen Rahmen halten. Ausschließlich werbende Texte werden nicht akzeptiert.
  • Meldungen die von der PresseBox-Redaktion nicht den ausgewiesenen Kategorien zugeordnet werden, werden ebenfalls nicht akzeptiert.
  • Es werden keine Verteilungs- oder Verbreitungs-Funktionen für Meldungen aktiviert, die beim Eingeben in das PresseBox-System älter als 7 Tage sind.

§3 Medienbeobachtung

I. Der Nutzer verpflichtet sich, die Angaben zu seinem Beobachtungsauftrag genau zu prüfen und sich bei Abweichungen umgehend mit dem Huber Verlag in Verbindung zu setzen. Der Huber Verlag ist berechtigt, Aufträge ohne Begründung abzulehnen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Nutzer ausdrücklich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Huber Verlages an.

II. Gegenstand der Leistung ist die Recherche nach den Vorgaben des Nutzers in den Medien, die im Angebot des Huber Verlag zum Zeitpunkt der Beobachtung verzeichnet sind. Ausgewertet werden die ab dem Tag des Auftragsbeginns vorliegenden Medien. Um die Aktualität und Effektivität der Medien zu gewährleisten, behält sich der Huber Verlag vor, den Inhalt seines Medienprogramms jederzeit verändern zu können. Änderungswünsche des Rechercheauftrags sind dem Huber Verlag mitzuteilen und werden vom Huber Verlag sofern möglich durchgeführt. Eine Gewährleistung auf Vollständigkeit besteht nicht. Für Fehllieferungen oder Irrtümer wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

III. Der Nutzer verpflichtet sich, die gelieferten Ausschnitte, etc. nur für innerbetriebliche Archivierungs- und Dokumentationszwecke bzw. im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu verwenden.

IV. Der Nutzer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich und haftet für von ihm begangene Verstöße. Er verpflichtet sich, den Huber Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf Verstößen beruhen, die der Nutzer begangen hat.

§4 PressCorner

I. Mit Buchung des Dienstes PressCorner akzeptiert der Nutzer bei Einbindung des Quellcodes die Verlinkungen zur PresseBox auf seiner Webseite. Im Falle der Einbindung, hat der Nutzer den zur Verfügung gestellten Quellcode vollständig zu übernehmen. Abänderungen oder Kürzungen werden nicht gestattet. Alle Rechte vorbehalten.

II. Hinsichtlich der Funktionalität des Services PressCorner besteht eine Überprüfungspflicht seitens des Nutzers, insbesondere in Bezug auf die Kompatibilität mit dem vorhandenen technischen Inhaltsbestand der jeweiligen Webseite.

§5 Benutzername und Passwort

Für die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) ist der Kunde selbst verantwortlich und übernimmt bei Missbrauch die volle Verantwortung.

§6 Haftung und Verpflichtungen

I. Der Huber Verlag gewährleistet nicht, dass seine Dienste jederzeit erreichbar und/oder fehlerfrei sind. Dies gilt insbesondere, wenn der Zugriff auf die Dienste durch Störungen verhindert oder erschwert wird.

II. Der Huber Verlag übernimmt keine Garantie für eine Veröffentlichung der eingestellten Pressemitteilungen in solchen Diensten, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Betreibers liegen.

III. Im Falle eines Datenverlustes können für betroffene Datensätze keine Garantien übernommen werden.

IV. Die Haftung der PresseBox ist insbesondere ausgeschlossen bei:

  • Ausfall möglicher Leistungen aus technischen Gründen.
  • unzulässigen Änderungen an Datenbeständen, die durch unsachgemäße Verwendung der persönlichen Logindaten oder anderen Kausalitäten erfolgt sind.
  • Nachbearbeitung der Texte durch den Nachrichtengeber.
  • Zeitverzögerungen bei der Verbreitung der Inhalte.

VI. Der Huber Verlag haftet nur soweit seinen gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Huber Verlages bzw. seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

VII. Die Haftung ist ausgeschlossen sofern der Gegenstand der Beanstandung durch eine 3. Person in Auftrag gegeben wurde.

§7 Geheimhaltung

I. Soweit der Nutzer Meldungen über eine passwortgeschützte Webschnittstelle übermittelt, ist er für die Geheimhaltung des zugeteilten Usernamens und Passwortes verantwortlich.

II. Der Huber Verlag gewährleistet, soweit auf die von ihm angebotenen Dienstleistungen anwendbar, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG sowie des TDDSG. Der Huber Verlag weist darauf hin, dass die angegebenen Daten elektronisch verarbeitet werden. Der Huber Verlag ist berechtigt, anonymisierte Nutzerinformationen Dritten - darunter Anzeigenkunden - für demographische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die anonymisierten Daten darf der Huber Verlag ferner zur Erstellung von Statistiken und Trenderkennungen sowie zur Qualitätssicherung und Marktforschung verwenden.

§8 Sonstiges

I. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik und andere Störungen entbinden den Huber Verlag von den eingegangenen Verpflichtungen.

II. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

§9 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Karlsruhe. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Karlsruhe, 01.02.2005