Im Zuge der Digitalisierung wird auch der Einsatz von KWK-Anlagen weiterentwickelt. Durch intelligente Vernetzung ist es möglich, eine Vielzahl dezentraler KWK-Anlagen zusammen zu schalten. Darüber hinaus „entstehen aus dem Zusammenwirken von Flexibilität und Digitalisierung auch neue Geschäftsmodelle, die ein marktgerechtes Verhalten der Anlagenbetreiber und eine Stabilisierung der Versorgungssicherheit zur Folge haben“, betont Berthold Müller-Urlaub, Präsident des B.KWK.
Aus Sicht des Bundesverbands gibt das Grünbuch in weiten Teilen nur eine eingeschränkte Darstellung der Zusammenhänge zwischen Strom- und Wärmemarkt wieder. Die Hocheffizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung wird nur am Rande erwähnt.
Auch beim Kapitel Energieeinsparung wird die KWK im Grünbuch nicht genannt, obgleich sie ein wesentliches Instrument zur Senkung des Primärenergieverbrauchs bei der Stromerzeugung darstellt.
Neben der Energieeinsparung bedeutet Energieeffizienz auch eine rationelle Energienutzung; sprich das Erzielen eines höheren Outputs beim Einsatz von Energieträgern. Die KWK entspricht aufgrund der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme dem Prinzip der rationellen Energienutzung. Sie stellt damit eine gute Ergänzung zur fluktuierenden Stromerzeugung durch Wind und Sonne dar und garantiert die Versorgungssicherheit.
Zudem bietet der Gebäudebereich ein großes Potenzial zur Senkung des Energiebedarfs für Wärme. Hier ist eine durchgreifende und systematische Modernisierung des Gebäudebestands z.B. durch den Einsatz effizienter Heizsysteme mit KWK unerlässlich.
Aus Sicht des B.KWK sollte bei der Schaffung des allgemeinen Rechtsrahmens für Energieeffizienz auch das Baurecht miteinbezogen werden. Der B.KWK empfiehlt, dass Kommunen verpflichtend ein Wärmekonzept erstellen sollen, um bereits bei der Planung eine Verbesserung der Energieeffizienz mit zu bedenken.
Um Fachkräfte für das Thema „Energieeffizienz“ zu sensibilisieren, spricht sich der B.KWK für die Einführung von entsprechenden Pflichtfächern für relevante Studiengänge an den Hochschulen aus.
Auch für Contractingmodelle muss eine praktikable Lösung gefunden werden. Beim Contracting mit KWK-Anlagen ist nach Meinung des Bundesverbands eine Stromsteuerbefreiung zu gewähren.
Als erste Stufe der erweiterten Sektorkopplung ist ein verstärkter Ausbau von KWK sinnvoll. Die produzierte Wärme kann – parallel zum stattfindenden Wärmnetzausbau – in Wärmespeichern vorgehalten werden. Dies ersetzt ineffiziente Kohlekraftwerke und steigert die Dekarbonisierung. Ab 2030 können KWK-Anlagen dann auf Methan aus Power-to-Gas-Anlagen umgestellt werden.
Zur Stellungnahme „Impulspapier 2030“
Zur Stellungnahme „Grünbuch Energieeffizienz“