- KWK- und EEG-Änderungsgesetz schafft Klarheit für Hersteller von Kraft-Wärme-Kopplungs- und Windenergieanlagen am Heimatmarkt
- Industriepolitische Signale bleiben aus
Mit dem Änderungsgesetz wurden auch Bereinigungen und Detailänderungen am EEG 2017 umgesetzt. Die zugelassene Betriebsdauer von Windenergieanlagen auf See wurde auf 25 Jahre verlängert – „eine richtige und wichtige Änderung“, sagt Zelinger. Daraus ergeben sich etwa 2,5 Milliarden Euro Ersparnis für die Verbraucher; gerechnet über die Lebensdauer der installierten Offshore-Windenergieanlagen, bezogen auf das gesamte Ausschreibungsvolumen von 7.300 MW über den Zeitraum von 2021-2030.
Durch die Zusammenfassung der zu errichtenden Kapazitäten von insgesamt 1.700 Megawatt für die Jahre 2021 bis 2023 besteht allerdings das Risiko, dass Installation und Netzanbindung in den Jahren 2021 und 2022 weiter reduziert werden. Die Offshore-Windindustrie braucht sowohl zum Ausbau der Produktion in Deutschland als auch zur weiteren Kostensenkung beim an sich richtigen Wechsel zur wettbewerblichen Preisfindung vernünftig gesteuerte Mengen und steten Zubau. „Hier hätten wir uns eine stärkere Berücksichtigung industriepolitischer Notwendigkeiten gewünscht“, urteilt Zelinger.
Die optimierten Regelungen für Bürgerwindenergieprojekte an Land schaffen Klarheit für Onshore-Windenergie Projekte. Die unveränderte Ausnahme von Windenergieanlagen kleiner 3 Megawatt von der Regelung zur Nichtvergütung bei negativen Preisen bleibt jedoch technisch und wirtschaftlich falsch. „Falsche Anreize zur Errichtung suboptimaler Anlagen müssen so schnell wie möglich korrigiert werden“, fordert Zelinger.