Voraussetzung ist allerdings, dass eine gültige herkömmliche Chipkarte bei der Behandlung vorgelegt werden kann. Diese ist nämlich nach wie vor parallel zur neuen Karte gültig. Arztpraxen und Krankenhäuser müssen mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet sein, um sowohl die neue eGK als auch die alte Chipkarte auslesen zu können.
Nach einer Übergangsfrist wird allerdings nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte Gültigkeit besitzen. Spätestens dann sollte jeder eine der neuen Plastikkarten in den Händen halten. Zum Jahresanfang 2013 waren rund 70 Prozent aller Kassenpatienten mit der neuen Karte ausgestattet. Jeder Versicherte muss nach Aufforderung ein Passfoto bei der Kasse einreichen, damit diese ausgestellt werden kann. Dies kann auf dem Postweg geschehen, bei vielen Krankenkassen aber auch über einen elektronischen Upload auf der Webseite.
Neue Generation der Gesundheitskarte kommt bald
Obwohl noch nicht jeder Versicherte in Deutschland eine Karte hat, wurde bereits die nächste Generation von Gesundheitskarten angekündigt. Diese zeichnet sich nach Angaben der Betreibergesellschaft Gematik durch einen besseren Datenschutz aus als die derzeitigen Exemplare.
Der Datenschutz war in der Vergangenheit der größte Kritikpunkt beim Milliardenprojekt “elektronische Gesundheitskarte”. Bemängelt wurde, dass mit der Karte elektronisch gespeicherte sensible Patientendaten missbräuchlich zugänglich gemacht werden können, z.B. wenn der Eigentümer die Karte verliert. Aus diesem Grunde wurde die Karte zur Einführung in abgespeckter Form auf den Markt gebracht, sodass sich diese lediglich durch das aufgedruckte Passfoto des Versicherten von der alten Chipkarte unterscheidet.