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Kassenleistungen werden auch ohne neue elektronische Gesundheitskarte gewährt

Das Fachportal Gesundheitskarte.net weist darauf hin, dass auch mit der alten Chipkarte weiterhin Leistungen der Krankenversicherung gewährt werden

(PresseBox) (Rostock, )
Seit Ende 2011 stemmen die rund 130 Krankenkassen eine Mammutaufgabe: die rund 70 Millionen Versicherten mit einer neuen elektronischen Gesundheitskarte auszustatten. Doch noch immer verweigern einige Patienten, der Krankenversicherung ein Passfoto zukommen zu lassen. Ohne Bild kann aber keine eGK ausgestellt werden. Das Fachportal http://www.gesundheitskarte.net/ weist darauf hin, dass Versicherte auch ohne die neue Karte ein Recht auf die regulären Kassenleistungen beim Hausarzt, bei Fachärzten und bei sonstigen Leistungserbringern haben.

Voraussetzung ist allerdings, dass eine gültige herkömmliche Chipkarte bei der Behandlung vorgelegt werden kann. Diese ist nämlich nach wie vor parallel zur neuen Karte gültig. Arztpraxen und Krankenhäuser müssen mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet sein, um sowohl die neue eGK als auch die alte Chipkarte auslesen zu können.

Nach einer Übergangsfrist wird allerdings nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte Gültigkeit besitzen. Spätestens dann sollte jeder eine der neuen Plastikkarten in den Händen halten. Zum Jahresanfang 2013 waren rund 70 Prozent aller Kassenpatienten mit der neuen Karte ausgestattet. Jeder Versicherte muss nach Aufforderung ein Passfoto bei der Kasse einreichen, damit diese ausgestellt werden kann. Dies kann auf dem Postweg geschehen, bei vielen Krankenkassen aber auch über einen elektronischen Upload auf der Webseite.

Neue Generation der Gesundheitskarte kommt bald
Obwohl noch nicht jeder Versicherte in Deutschland eine Karte hat, wurde bereits die nächste Generation von Gesundheitskarten angekündigt. Diese zeichnet sich nach Angaben der Betreibergesellschaft Gematik durch einen besseren Datenschutz aus als die derzeitigen Exemplare.

Der Datenschutz war in der Vergangenheit der größte Kritikpunkt beim Milliardenprojekt “elektronische Gesundheitskarte”. Bemängelt wurde, dass mit der Karte elektronisch gespeicherte sensible Patientendaten missbräuchlich zugänglich gemacht werden können, z.B. wenn der Eigentümer die Karte verliert. Aus diesem Grunde wurde die Karte zur Einführung in abgespeckter Form auf den Markt gebracht, sodass sich diese lediglich durch das aufgedruckte Passfoto des Versicherten von der alten Chipkarte unterscheidet.

1A Verbraucherportal

Gesundheitskarte.net ist ein Fachportal, das von der Redaktion des 1A Verbraucherportal ( www.1a.net ) betreut wird. Das Spezialportal liefert neben aktuellen Meldungen wissenswertes rund um die Einführung der neuen eGK.

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