Für den Auftraggeber können sich allerdings Probleme daraus ergeben, dass er eine nicht selbstständig verfasste Arbeit als eigene Leistung ausgibt. Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten und Fakultäten unterscheiden sich bei der Handhabung dieser Problematik jedoch erheblich. Verlangt eine Universität nur eine schriftliche Versicherung der selbstständigen Arbeit, kann die falsche Angabe nicht strafrechtlich verfolgt werden. Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können sich aber durchaus strafrechtliche Konsequenzen ergeben.
Allerdings muss das Ghostwriting dafür erst einmal nachgewiesen werden. Anders als beim Plagiat, das durch falsches Zitieren oder die bewusste Übernahme fremden Gedankengutes nachweisbar ist, kann eine professionell geschriebene Arbeit ohne aktive Mithilfe des Ghostwriters nicht nachgewiesen werden.
Weitere Informationen zum Thema Ghostwriting finden Sie hier: http://www.acadoo.de/...