Urteil: Bank braucht rechtssichere Ansprecherlaubnis für telefonische Kundenbefragun: Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Opt out-Klausel nicht ausreichend sei, um ungefragt die eigenen Kunden anrufen zu dürfen, sondern dass eine Bank für telefonische Kundenbefragungen eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden benötigt (Opt In) (Az 6 U 41/08)
Sven Sahlberg über die Auswirkungen des neuen Gesetzes im Gespräch mit Martin Aye, Geschäftsführer asf und Experte für Permission Marketing: Ab dem 1. Juli gilt das überarbeitete "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG), das insbesondere die Ansprache von Kunden komplett neu regelt. Geht es nach dem Vorschlag des Bundes für das Gesetz, wird es künftig auch im Kundenbestand nicht mehr möglich sein, ohne rechtlich einwandfreie Ansprecherlaubnis (Opt-In) Kunden anzurufen, anzumailen oder anzufaxen. Die Banken sollten sich zügig eine rechtssichere Ansprecherlaubnis einholen, um die Grundlage für einen erfolgreichen Vertrieb zu sichern!
Viele Unternehmen nutzen die notwendig gewordenen Kampagnen bereits zur Verbesserung der Kundenbindung: " Wer seine Kunden ehrlich fragt, wie in Zukunft mit ihnen kommuniziert werden soll, dokumentiert echtes Interesse an den Kunden und seine Lebenswelt. Die Erfahrung zeigt, dass die Kunden sich sehr positiv darüber äußern", erklärt Martin Aye.
Die auf Ansprecherlaubnis spezialisierten Teams der asf haben in Zusammenarbeit mit Justitiaren, Fachanwälten und Kommunikationswissenschaftlern ein modulares und hoch individualisierbares Verfahren entwickelt, wie die Ansprecherlaubnis von Bestandskunden für diverse Kanäle gewonnen und dokumentiert werden kann.
Weitere Informationen zum Thema und Experten als Ansprechpartner sind online erreichbar unter www.asf24.de und www.activate24.de.