Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1206568

alfaview gmbh Kriegsstr. 100 76133 Karlsruhe, Germany https://alfaview.com
Contact Presseteam alfaview +49 721 35450450
Company logo of alfaview gmbh

alfaview begrüßt Mitteilung der kartellrechtlichen Beschwerdepunkte der Kommission zu Microsofts Kopplung von Teams und Office 365

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Der Videokonferenzanbieter alfaview begrüßt, dass die Europäische Kommission heute Microsoft formal ihre kartellrechtlichen Beschwerdepunkte wegen der Koppelung von Teams und Office mitgeteilt hat. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte stellt einen wichtigen Schritt im laufenden Verfahren wegen des Missbrauchs von Microsofts Marktmacht auf Märkten für Cloud-basierte Produktivitätssoftware durch die Koppelung von Office 365 mit der Kommunikations- und Kollaborationssoftware Teams. Mit der Mittteilung legt die Kommission im Detail dar, warum Microsofts Verhalten trotz zwischenzeitiger Maßnahmen zur partiellen Entkoppelung beider Dienste gegen Europäisches Wettbewerbsrecht verstößt.  Die Mitteilung bildet die Grundlage für eine spätere Untersagungs- und Bußgeldentscheidung.

Das Verfahren der Kommission geht auf Beschwerden der Videokonferenzanbieter Slack und alfaview zurück. Nach Ansicht von alfaview verschafft Microsoft seinem Videokonferenzdienst Teams einen kartellrechtswidrigen Vertriebs- und Wettbewerbsvorteil, indem es den Dienst in Office 365 integriert, ohne alternativen Anbieter eine vergleichbare Einbettung zu ermöglichen. Durch diese Integration erübrigt sich für Abnehmer von Office 365 das Herunterladen alternativer Videokonferenzangebote, einschließlich der von alfaview, was für den Dienst erhebliche Wettbewerbsnachteile bewirkte.

Prof. Dr. Thomas Höppner, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Hausfeld, die alfaview vor der Kommission vertritt, führt hierzu weiter aus:

Die Kopplung von Teams in die Office Suite ermöglicht es Microsoft, seine Marktmacht aus dem Markt für Produktivitätssoftware in den separaten Markt für Unternehmenskommunikationsdienste zu hebeln, ohne sich dem Leistungswettbewerb mit konkurrierenden Videokonferenzanbietern wie alfaview stellen zu müssen. Anstatt fairen Wettbewerb zuzulassen, bei dem sich Nutzer bewusst für den für sie individuell besten Dienst entscheiden können und der Markt sich entsprechend ihrer Präferenzen entwickelt, nutzt Microsoft das Mittel der Kopplung, um für Nutzer seiner Office Suite eine Vorauswahl zu treffen. Die Koppelung verschaffte Teams quasi über Nacht weltweit eine beispiellose Präsenz auf PCs, weil der Dienst automatisch eine Office 365 entsprechende Marktdurchdringung erreichen konnte, ohne mit den konkurrierenden Produkten in einen Leistungswettbewerb treten zu müssen.“

Im Anschluss an die Eröffnung des Verfahrens hatte Microsoft mehrere Zusagen für eine partielle Entflechtung der Dienste gemacht. alfaview teilt indessen die Auffassung der Kommission, dass diese Maßnahmen unzureichend sind, da sie die Koppelung in wesentlichen Teilen beibehält. Auch direkte Gespräche zwischen Microsoft und alfaview führten zu keiner Lösung, die die Wettbewerbsbedenken beendet hätten. Folgerichtig hat die Kommission nun das Verfahren in die nächste Phase übergeleitet.

Niko Fostiropoulos, Geschäftsführer und Gründer von alfaview, führt hierzu weiter aus:

Die von Microsoft nur teilweise vorgenommene Entkopplung ist in vielerlei Hinsicht unzureichend und schafft kein faires Wettbewerbsumfeld. Anstatt einer vollständigen Entkopplung von Teams, bleiben Business-Kunden und das Educational-Segment, welche zusammen den größten Anteil an Nutzern ausmachen, weitgehend von den Entkopplungsmaßnahmen unberührt. Zudem bietet Microsoft Bestandskunden im Enterprise-Bereich, die auf Teams im Gesamtpaket verzichten, nur einen minimalen Preisnachlass von 2€. Dies schafft keine ausreichenden Anreize, um zu einem anderen Videokonferenz-Dienst zu wechseln. Die vermeintliche Entkopplung bleibt damit größtenteils wirkungslos.“

Die Thematik der Kopplung bei Microsoft bleibt auch über dieses Verfahren hinaus hoch relevant und bedarf weiterhin genauer Beobachtung. Anfang des Jahres hat Microsoft begonnen, den KI-Dienst Copilot in seine Produkte zu integrieren und wiederholt damit seine altbewährte Kopplungspraxis. In einer Stellungnahme hat alfaview bereits auf die kartellrechtlichen Bedenken der Integration von Copilot in Microsofts Produkte hingewiesen. Die heutige Entwicklung im Verfahren zur Kopplung von Teams in die Office Suite hat, angesichts Microsofts vergleichbarer Praxis bei der Integration von Copilot in seine Produkte, eine weitreichende Signalwirkung für das Unternehmen und seine Kooperation mit OpenAI. Es bleibt abzuwarten, welche Schlussfolgerungen Microsoft daraus zieht.

Über alfaview

alfaview ist ein leistungsfähiger SaaS-Videokonferenzanbieter, der eine DSGVO-konforme Videokonferenz- und KI-Kollaborationslösung für den professionellen Bereich anbietet. Die Unternehmensgruppe setzt die Software bereits seit 2010 erfolgreich zur Durchführung von Schulungen in der beruflichen Weiterbildung ein. Seit 2016 steht die Software kommerziell auch für Dritte am Markt zur Verfügung.

Mit der Videokonferenzlösung alfaview können audiovisuelle Meetings und Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen durchgeführt werden. Darüber hinaus sind Live-Events mit über 10.000 Personen über alfaview möglich. Die Anwendung enthält eine KI-gesteuerte Sprachprotokollierung und Sprachübersetzung sowie weitere intelligente Kommunikations- und Kollaborationsfeatures.

alfaview ist die einzige hoch leistungsfähige DSGVO-konforme KI-unterstützte Konferenz- und Kollaborationsplattform auf dem Markt. Das Unternehmen entwickelt seine Software auf der Basis neuester Verfahren und Algorithmen im Bereich der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens.

Für die Bereitstellung der Dienste werden ausschließlich ISO 27001-zertifizierte Rechenzentren mit Standort und Unternehmenssitz in Deutschland genutzt. Die Video- und Audioströme sowie die Server sind nach aktuellen Standards (TLS) gemäß den aktuellen BSI-Richtlinien verschlüsselt. alfaview läuft unabhängig von der Teilnehmerzahl stabil und ohne Latenzen auf allen gängigen Plattformen (MS-Windows, macOS, Linux, iOS, iPadOS und Android sowie über versch. Browser). Die Ausfallsicherheit von alfaview liegt seit 2016 bei 99,9 %.

In der Unternehmensgruppe sind 500 Mitarbeiter:innen beschäftigt, der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Karlsruhe, Deutschland.

alfaview gmbh

Die alfaview gmbh ist ein international agierendes Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe. Das Unternehmen stellt die DSGVO-konforme Videokonferenzsoftware alfaview bereit, mit der über 200 Personen gleichzeitig mit Bild und Ton kommunizieren können. Im Zuschauermodus sind noch mehr Teilnehmer:innen möglich, sodass auch größere virtuelle oder hybride Veranstaltungen mit alfaview durchgeführt werden können. Durch die Etablierung einer festen virtuellen Raumstruktur, zahlreiche Funktionen für die virtuelle Zusammenarbeit sowie die hohen Sicherheitsstandards eignet sich alfaview als Kommunikationsplattform in vielen Bereichen und ist bereits seit über zehn Jahren erfolgreich im Einsatz.

alfaview legt ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz. Für die Bereitstellung der Software werden ausschließlich ISO 27001-zertifizierte Rechenzentren mit Unternehmenssitz in Deutschland genutzt. Die Video- und Audioströme sind nach aktuellen BSI-Empfehlungen (TLS) verschlüsselt und werden nicht gespeichert. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zeichnete alfaview sowohl auf der rechtlichen als auch auf technischer Ebene mit durchgehend grünen Ampeln aus. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg listet in seiner Orientierungshilfe alfaview als einen der wenigen datenschutzkonformen Videokonferenzanbieter.

www.alfaview.com

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.