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Apotheken-Nachrichten von heute: Führungskrise, Retaxationen und Engpässe

Wie mangelnde Führungskompetenz, wirtschaftliche Unsicherheiten und digitale Umbrüche den Arbeitsalltag in Apotheken erschweren und welche Chancen die Reformpläne bieten

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In vielen deutschen Apotheken wird der Arbeitsplatz zunehmend zur Belastung, nicht nur aufgrund des akuten Fachkräftemangels, sondern auch wegen unzureichender Führungsqualität. Apothekerinnen und Apotheker klagen über fehlende Unterstützung und schlechte Arbeitsbedingungen, die ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einer Diskussion zur Apothekenreform diese als einmalige Chance zur Entbudgetierung verteidigt, sieht sich die Branche mit weiteren Herausforderungen konfrontiert: Digitalisierung und Telepharmazie sollen den Versandhandel bekämpfen, gleichzeitig häufen sich Retaxationen bei Cannabisrezepturen und E-Rezepten, die Apotheken wirtschaftlich belasten. Medikamentenengpässe verschärfen zusätzlich die Situation in der Erkältungssaison, während eine Datenpanne bei Noventi das Vertrauen in IT-Dienstleister erschüttert. Auch die Evidenz für pflanzliche Arzneimittel bei Rheuma wird von Experten kritisch hinterfragt.

Führungsversagen in Apotheken: Wenn der Arbeitsplatz zur Belastung wird

In vielen Apotheken Deutschlands herrscht ein akuter Fachkräftemangel, doch nicht nur der Mangel an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellt eine Herausforderung dar. Auch die Qualität der Führung spielt eine entscheidende Rolle für die Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit des Personals. Dieser Zusammenhang zeigt sich deutlich in den Erfahrungen vieler angestellter Apothekerinnen und Apotheker, die unter unzureichender Führung und mangelnder Unterstützung leiden.

Eine Apothekerin, die anonym bleiben möchte und im Folgenden den fiktiven Namen „Alev Güler“ trägt, berichtet von ihren Erfahrungen in einer Apotheke, in der sie nach ihrem Studium eine Anstellung fand. Güler beschreibt, wie sie nach ihrer Approbation von ihrem Chef in eine Position gedrängt wurde, die sie überforderte. Ihr Vorgesetzter zog sich ohne Vorwarnung aus dem Tagesgeschäft zurück und überließ der frisch approbierten Apothekerin die Leitung der Apotheke. Monatelang sei er während der Öffnungszeiten nicht anwesend gewesen, und auch telefonisch war er kaum zu erreichen. Diese plötzliche und vollständige Abwesenheit einer Führungskraft belastete Güler enorm. Als einzige approbierte Kraft fühlte sie sich für den reibungslosen Betrieb der Apotheke verantwortlich und konnte sich nicht einmal krankmelden, da die Apotheke sonst hätte schließen müssen.

Neben dem fehlenden Rückhalt von ihrem Chef sah sich Güler auch mit weiteren Problemen konfrontiert. Eine langjährig beschäftigte PTA übernahm faktisch die Führung der Apotheke und traf Entscheidungen, die weder abgesprochen noch rechtlich korrekt waren. Der Umgangston in der Apotheke sei häufig herablassend gewesen, insbesondere gegenüber jüngeren Kolleginnen. Die Apotheke, so Güler, habe über keine klaren Strukturen verfügt, was zu einem chaotischen Arbeitsumfeld führte.

Besonders schwerwiegend war die Praxis, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel wiederholt ohne gültige Rezepte abgegeben wurden. Güler setzte sich von Beginn an dafür ein, diese Praxis zu beenden, stieß jedoch auf Widerstand innerhalb des Teams. Insbesondere die „Chef“-PTA ignorierte wiederholt die Anweisungen der Apothekerin und setzte sich über geltende Vorschriften hinweg. Trotz Gülers Versuchen, die Rechtslage klarzustellen, blieb das Verhalten der Kolleginnen unverändert. Gespräche mit ihrem Vorgesetzten verliefen frustrierend, da dieser ihre Bedenken herunterspielte und keine Lösungen anbot.

Nach mehreren Monaten voller Konflikte und Stress entschied sich Güler, die Apotheke zu verlassen. Der Druck, die mangelnde Unterstützung und die wiederholten Gesetzesverstöße hatten sie dazu gebracht, einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Heute, Jahre später, ist sie zwar immer noch in ihrem Beruf tätig, doch die Erfahrungen in dieser ersten Apotheke haben ihr deutlich gezeigt, was sie von einer guten Führung erwartet.

Für Güler ist eine gute Führungskraft unerlässlich, um ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Führung bedeutet für sie nicht nur, Entscheidungen zu treffen, sondern auch, Probleme ernst zu nehmen, Kritik anzunehmen und das Team zu unterstützen. Apothekerinnen und Apotheker tragen eine hohe Verantwortung für die Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten. Diese Verantwortung dürfe nicht durch die Priorisierung von Kundenzufriedenheit oder betriebswirtschaftlichen Zielen verwässert werden, betont sie.

Güler betont, dass klare Strukturen und Verantwortlichkeiten innerhalb einer Apotheke wichtig sind, um das Arbeitsklima zu stabilisieren. Eigenverantwortliches Arbeiten sei zwar wünschenswert, aber nur innerhalb eines klaren Rahmens. Zudem müsse die Zahl approbierter Mitarbeiter ausreichend sein, um Krankheitsausfälle und Überlastung zu vermeiden. Güler fordert von Apothekenleitungen, dass sie hinter ihrem Team stehen und es in Konfliktsituationen, insbesondere mit schwierigen Kunden, unterstützen. Die Zufriedenheit der Belegschaft dürfe nicht der Kundenzufriedenheit geopfert werden.

Heute ist Alev Güler eine engagierte Apothekerin, die ihren Beruf trotz aller Herausforderungen liebt. Sie weiß, wie wichtig eine gute Führung für den Erfolg einer Apotheke und das Wohlbefinden des Personals ist. Güler ist überzeugt, dass Apothekenleitungen in Deutschland mehr tun müssen, um ihren Mitarbeitenden ein gesundes Arbeitsumfeld zu bieten und sie vor Überlastung zu schützen.

Die Apotheke ist mehr als ein Ort, an dem Medikamente verkauft werden – sie ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems. Apothekerinnen und Apotheker tragen eine große Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung. Doch diese Verantwortung kann nur dann angemessen wahrgenommen werden, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen. Eine gute Führungskraft spielt dabei eine zentrale Rolle.

Eine Apotheke ohne klare Führung ist wie ein Schiff ohne Kapitän. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf sich allein gestellt, was zu Chaos, Frustration und – im schlimmsten Fall – rechtlichen Verstößen führen kann. Wie die Erfahrungen von Alev Güler zeigen, führt fehlende oder unzureichende Führung zu enormem Druck auf das Personal, das dann gezwungen ist, Entscheidungen zu treffen, für die es eigentlich Unterstützung bräuchte.

Führung bedeutet jedoch mehr, als nur anwesend zu sein. Es geht darum, die Bedürfnisse des Teams zu erkennen, Probleme ernst zu nehmen und Lösungen anzubieten. Eine Führungskraft muss sich ihrer Verantwortung bewusst sein – nicht nur gegenüber den Kunden, sondern auch gegenüber den eigenen Mitarbeitenden. Sie muss ein gesundes Arbeitsumfeld schaffen, das es dem Team ermöglicht, seine Aufgaben mit voller Konzentration und Motivation zu erfüllen.

Doch leider gibt es immer noch zu viele Apotheken, in denen die Bedürfnisse des Personals hintenangestellt werden. Die Zufriedenheit der Kunden wird über alles andere gestellt, und die Mitarbeitenden müssen sich den teilweise unrealistischen Anforderungen beugen. Dies ist ein fataler Fehler. Die Gesundheit der Bevölkerung kann nur dann gewährleistet werden, wenn auch die Gesundheit und Zufriedenheit der Apothekerinnen und Apotheker Priorität hat.

Führung in Apotheken ist keine Option – sie ist eine Notwendigkeit. Apothekenleitungen müssen sich ihrer Rolle bewusst werden und dafür sorgen, dass ihre Teams nicht unter der Last von Personalmangel, unklaren Strukturen oder rechtlichen Unsicherheiten zusammenbrechen. Nur so kann die Apotheke ihrer wichtigen Aufgabe gerecht werden.

Lauterbach verteidigt Apothekenreform: „Einmalige Chance auf Entbudgetierung“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte in einer Diskussionsrunde im niedersächsischen Walsrode die Bedeutung seiner umstrittenen Apothekenreform und forderte die Apothekenbranche dazu auf, diese als historische Chance zu nutzen. Im Gespräch mit Bürgern und Apothekern, gemeinsam mit Co-Parteichef Lars Klingbeil, erklärte Lauterbach, dass das aktuelle System der Honorierung für Apotheken eines der letzten hart budgetierten Bereiche im Gesundheitswesen sei. Seit Jahren habe es keine Anpassung des Fixums und des prozentualen Zuschlags gegeben, was zu einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage vieler Apotheken geführt habe.

Lauterbach führte aus, dass mit der geplanten Dynamisierung des Apothekenhonorars ab 2027 die Möglichkeit geschaffen werde, dass Apotheken ihre Honorare direkt auf Basis ihrer Kostenstrukturen verhandeln können. Dabei sollen Investitionen, Inflation und die Entwicklung der Einkünfte der Krankenkassen berücksichtigt werden. Dieses neue Modell solle, ähnlich wie bei anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen, zu einer deutlichen Verbesserung der Einkommenssituation führen. Insbesondere verwies Lauterbach auf die Heilmittelerbringer, deren Honorare nach Einführung solcher Verhandlungen erheblich gestiegen seien.

Mit Unverständnis reagierte Lauterbach auf die Kritik der Apothekenverbände, die sich gegen die Reform stellen. Er bezeichnete die geplante Entbudgetierung als eine „einmalige Gelegenheit“, die bislang kein Gesundheitsminister der letzten 15 Jahre in Erwägung gezogen habe. Sollte die Reform scheitern, warnte Lauterbach, würden die Apotheken diese verpasste Gelegenheit möglicherweise später bedauern.

Angesichts des Zeitplans räumte Lauterbach ein, dass 2027 für viele Apotheken spät erscheine. Er appellierte jedoch an die Apotheken, noch ein bis zwei Jahre durchzuhalten, um dann von den positiven Auswirkungen der Dynamisierung zu profitieren. Lauterbach erinnerte auch an seine Mitverantwortung an der Honorarreform von 2004, die bis heute gültig sei. Die Dynamisierung sei bereits damals ins Gesetz geschrieben worden, jedoch bislang nicht umgesetzt worden.

Bedenken, dass die Krankenkassen bei den Verhandlungen ihre Machtposition ausnutzen könnten, wies Lauterbach zurück. Er verwies auf erfolgreiche Reformen bei den Heilmittelerbringern und den Pflegebudgets und betonte, dass diese Verhandlungen stets rechtssicher umgesetzt worden seien. Abschließend appellierte Lauterbach an einen respektvollen Umgang in der Debatte mit Apothekern, da er in Gesprächen immer wieder auf unsachliche Kritik gestoßen sei. Ein offener, aber inhaltlich respektvoller Austausch sei ihm dabei wichtig.

Karl Lauterbachs Apothekenreform bringt für die Branche eine historische Wende. Dass Apotheken künftig in die Lage versetzt werden sollen, ihre Honorare auf Basis ihrer tatsächlichen Kostenstrukturen zu verhandeln, könnte eine längst überfällige Entlastung für viele Betriebe bedeuten. Die starre Budgetierung, die seit Jahren keinen Raum für Anpassungen lässt, hat die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken kontinuierlich verschlechtert. Eine Dynamisierung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um das Apothekensystem langfristig zu stabilisieren.

Lauterbachs Unverständnis über die Ablehnung der Reform durch Apothekenverbände ist nachvollziehbar. Hier bietet sich eine einmalige Gelegenheit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend zu verbessern. Sollte diese Reform scheitern, könnte die Apothekerschaft sich in einigen Jahren darüber ärgern, diese Chance nicht ergriffen zu haben.

Allerdings darf man die Bedenken der Apotheken nicht ignorieren. Die Sorge, dass die Krankenkassen bei Verhandlungen ihre Machtposition ausspielen könnten, ist berechtigt. Umso wichtiger ist es, dass der Gesetzgeber die Verhandlungen rechtssicher und fair gestaltet, sodass die Apotheken von den angestrebten Verbesserungen auch tatsächlich profitieren. Letztlich ist ein respektvoller und sachlicher Dialog zwischen Politik und Apotheken entscheidend, um diese Reform zum Erfolg zu führen.

Apotheken vor der Digitalisierung – Lauterbach fordert Telepharmazie als Schutz vor Versandhandel

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat im Zuge einer Diskussionsrunde im Wahlkreis von SPD-Co-Parteichef Lars Klingbeil in Walsrode seine Pläne zur Einführung von Telepharmazie in Apotheken erneut bekräftigt. Lauterbach warnte davor, Apotheken als telemedizinfreie Zone zu betrachten, da dies den Versandhandel stärken würde. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei nicht aufzuhalten, und Apotheken müssten Teil dieses Prozesses sein, so der Minister.

Lauterbach betonte, dass Telemedizin bereits in vielen Bereichen, wie in Hausarztpraxen, der Notfallversorgung und sogar im Operationsbereich, erfolgreich angewendet werde. Daher sei es nicht nachvollziehbar, warum Apotheken von dieser Entwicklung ausgeschlossen bleiben sollten. „Wenn Apotheken die Chance zur Telepharmazie nicht ergreifen, wird der Versandhandel diese Lücke füllen,“ warnte er. Die Einführung der elektronischen Patientenakte werde es den Patienten zudem noch leichter machen, ihre medizinischen Daten zu verwalten und Rezepte direkt über das Smartphone zu bestellen. Lauterbach argumentierte, dass in einem solchen Szenario der Versandhandel automatisch profitieren würde, wenn Apotheken nicht aktiv an der Digitalisierung teilnähmen.

In diesem Zusammenhang rief der Minister die Apotheker dazu auf, sachlich über die Vorteile der Telepharmazie nachzudenken. Diese könne nicht nur als Modernisierungsmaßnahme verstanden werden, sondern auch als Schutz gegen den wachsenden Einfluss des Versandhandels. Obwohl Lauterbach in der Diskussion nicht auf das kontrovers diskutierte Thema der Apotheken ohne approbierte Apotheker einging, versicherte er, dass die Reform noch in der Verhandlungsphase sei und er mit vielen Beteiligten in Kontakt stehe.

Zusätzlich ging Lauterbach auf das Thema der Rx-Skonti ein, die Bestandteil der geplanten Apothekenreform seien. Er bestätigte, dass die Skonti-Regelung umgesetzt werden solle, jedoch nur im Rahmen des gesamten Reformpakets. Falls es zu keiner Einigung mit den Koalitionspartnern wie der FDP käme, könnte dies das gesamte Reformvorhaben gefährden. Dennoch hob Lauterbach hervor, dass die Reform den Apotheken die Möglichkeit böte, sich von der Budgetierung zu lösen und die Digitalisierung aktiv zu gestalten.

Die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, Telepharmazie in Apotheken zu etablieren, ist ein klares Signal an die Branche: Die Digitalisierung macht vor keinem Bereich halt. Apotheken, die diesen Wandel verschlafen, könnten langfristig den Anschluss verlieren, insbesondere gegenüber dem bereits gut aufgestellten Versandhandel. Lauterbachs Vorschlag, Telepharmazie als Chance und Schutz zugleich zu begreifen, weist in die richtige Richtung. Apotheken sollten sich der Digitalisierung nicht verweigern, sondern sie aktiv mitgestalten.

Allerdings bleibt die Frage offen, wie Apotheken in ländlichen Regionen oder kleine inhabergeführte Betriebe mit den hohen Anforderungen der Digitalisierung Schritt halten können. Hier wird es entscheidend sein, dass die Politik nicht nur fordert, sondern auch unterstützt. Die Reform bietet Apotheken die Möglichkeit, sich neu aufzustellen, doch ohne entsprechende Investitionen in technische Infrastruktur und Schulungen könnte diese Chance schnell zur Belastung werden.

Es liegt nun an den Apotheken, den Schritt zu wagen und sich auf die Herausforderungen der Zukunft einzulassen – bevor andere Akteure im Gesundheitswesen ihre Rolle übernehmen.

Apotheke wegen „vermuteter Doppelabrechnung“ retaxiert – Einspruch geplant

Im Dezember des vergangenen Jahres kam es in der Erlen-Apotheke in Möckern, Sachsen-Anhalt, zu einem ungewöhnlichen Fall. Ein Patient legte zunächst ein E-Rezept vor und erhielt das verschriebene Medikament. Kurz darauf erschien er erneut in der Apotheke, diesmal mit einem Papierrezept für dasselbe Arzneimittel. Unwissend über die Doppelverordnung reichte die Apotheke beide Rezepte zur Abrechnung bei der Krankenkasse ein. Daraufhin wurde die Apotheke von der Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen (GfS), die im Auftrag der Barmer Krankenkasse arbeitet, wegen einer „vermuteten Doppelabrechnung“ retaxiert. Die GfS beanstandete die doppelte Abgabe des Schmerzmittels Naproxon und führte als Begründung eine „vermutete Doppelabrechnung Papierrezept – E-Rezept“ an.

Jörg Preininger, Inhaber der Erlen-Apotheke, zeigte sich fassungslos über diese Entscheidung. Er erklärte, dass für ihn die Doppelverordnung nicht erkennbar gewesen sei. Der Patient, der kein registrierter Kunde der Apotheke war, habe beide Verordnungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingelöst. Aufgrund fehlender Kundendaten sei es für die Apotheke unmöglich gewesen, eine mögliche Doppelausstellung zu erkennen. Preininger vermutet, dass die Arztpraxis im Zuge der bevorstehenden verpflichtenden Einführung des E-Rezepts sowohl ein digitales als auch ein Papierrezept ausgestellt habe, ohne die Apotheke darüber zu informieren.

Der Apotheker sieht in der Retaxation ein grundsätzliches Problem. Es gehe ihm nicht um die Rückforderung von 18 Euro, sondern um das Prinzip. „Wenn jetzt aufgrund von Vermutungen retaxiert wird, stellt sich die Frage, was als Nächstes kommt“, sagte Preininger. Er plant, Einspruch gegen die Retaxation einzulegen und den Landesapothekerverband einzuschalten. Für ihn sei es undenkbar, dass Apotheken künftig die Pflicht haben könnten, potenziell doppelte Verordnungen eigenständig zu erkennen, da dies außerhalb der Möglichkeiten der Apotheken liege.

Die Auseinandersetzung wirft Fragen zur praktischen Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen auf. Apotheken wie die von Preininger sehen sich nicht nur mit den neuen technischen Anforderungen, sondern auch mit zusätzlichen bürokratischen und rechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Insbesondere der Umgang mit möglichen Doppelverordnungen im Übergang von Papier- zu E-Rezepten bleibt ein Thema, das einer genaueren rechtlichen Klärung bedarf.

Der Fall der Erlen-Apotheke verdeutlicht, welche Herausforderungen Apotheken im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens bewältigen müssen. Die Einführung des E-Rezepts soll den Abrechnungsprozess vereinfachen, führt jedoch, wie der vorliegende Fall zeigt, zu neuen, unvorhergesehenen Problemen. Dass eine Apotheke aufgrund einer „vermuteten“ Doppelabrechnung retaxiert wird, stellt eine rechtlich und praktisch fragwürdige Praxis dar.

Apotheken sind nicht in der Lage, doppelte Verordnungen zu erkennen, wenn sie nicht über die entsprechenden Daten oder Informationen verfügen. Es liegt in der Verantwortung der Arztpraxen und der Krankenkassen, klare und transparente Prozesse zu schaffen, um solche Missverständnisse zu vermeiden. Anstatt Apotheken zu belasten, sollte der Fokus auf der Verbesserung der Kommunikation zwischen Ärzten, Apotheken und Krankenkassen liegen.

Zudem zeigt der Fall, wie wichtig es ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung neuer digitaler Prozesse genau zu definieren. Solange die Verantwortung für solche Missverständnisse unklar bleibt, wird die Retaxation von Apotheken zu einem heiklen Thema, das Vertrauen und Akzeptanz in das E-Rezept gefährden könnte. Der Einspruch von Jörg Preininger ist daher nicht nur nachvollziehbar, sondern sollte als Weckruf für die gesamte Branche gesehen werden, diese Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Retaxationen bei Cannabisrezepturen: Ein wachsendes Risiko für Apotheken

Die Abrechnung von Cannabisrezepturen entwickelt sich für Apotheken zu einem zunehmenden Risiko. Im September 2023 sah sich eine Apotheke mit einer Nullretaxation für ein korrekt ausgestelltes Betäubungsmittelrezept über den Cannabisextrakt „Drapalin 25/1 Bafokeng Choice“ konfrontiert. Das Rezept umfasste einen THC-Gehalt von 25 mg/ml in einer Menge von 60 ml und entsprach allen formalen Anforderungen. Die Dosierung war korrekt angegeben, die Preisberechnung erfolgte gemäß Anlage 10 der Hilfstaxe. Dennoch wurde die Abrechnung von der Krankenkasse abgelehnt, da der Einkaufspreis für das Produkt zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Lauer-Taxe hinterlegt war. Dieses Detail führte zur kompletten Nullretaxation.

Der Fall verdeutlicht, wie engmaschig und unvorhersehbar die Abrechnungsvorgänge im Bereich der Cannabisrezepturen geworden sind. Für Apothekenbetreiber ist die Lauer-Taxe entscheidend, da sie die Grundlage für die Preisberechnung und die Abrechnung mit den Krankenkassen bildet. Das Problem entsteht, wenn neue Produkte – wie in diesem Fall der Cannabisextrakt – noch nicht in der Datenbank erfasst sind. Apotheken geraten dann schnell in eine Zwickmühle: Sie müssen einerseits die Versorgung sicherstellen, laufen aber andererseits Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn die Kassen die Abrechnung nicht anerkennen.

In einer Branche, die ohnehin mit knappen Margen und steigenden Kosten zu kämpfen hat, können solche Retaxationen existenzielle Bedrohungen darstellen. Finanzielle Rücklagen für solche Fälle sind oft unzureichend, und viele Apothekenbetreiber verfügen nicht über den notwendigen Versicherungsschutz, um diese Risiken abzufedern. Neben speziellen Versicherungen gegen Retaxationen, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, sollten Apotheken auch ihre allgemeinen Versicherungsstrategien überprüfen. Hierzu zählen insbesondere Cyber- und Rechtsschutzversicherungen, da Fehler oder Versäumnisse in der Dokumentation ebenfalls zu empfindlichen finanziellen Folgen führen können.

Der aktuelle Fall zeigt, wie wichtig es für Apotheken ist, stets über die aktuellsten Entwicklungen in der Preisgestaltung und Abrechnung informiert zu sein. Gleichzeitig verdeutlicht er die Notwendigkeit eines umfassenden Versicherungsschutzes, um finanzielle Risiken zu minimieren. Angesichts der wachsenden Bedeutung von Cannabisrezepturen wird dieser Bereich für Apotheken auch in Zukunft eine besondere Herausforderung darstellen.

Die zunehmende Komplexität bei der Abrechnung von Cannabisrezepturen offenbart nicht nur die Schwächen im System, sondern auch die gravierenden Risiken für Apotheken. Der jüngste Fall einer Nullretaxation zeigt, wie schnell selbst formell korrekte Abrechnungen scheitern können, wenn technische oder datenbankbezogene Details nicht stimmen. Für die Apotheken, die ohnehin unter hohem wirtschaftlichem Druck stehen, stellen solche Fälle eine enorme Belastung dar. Es ist schwer nachzuvollziehen, dass eine fehlende Hinterlegung des Einkaufspreises in der Lauer-Taxe so schwerwiegende Konsequenzen haben kann.

Dieser Fall sollte den Apothekenbetreibern als Weckruf dienen. Der wirtschaftliche Schaden durch Retaxationen kann erheblich sein, und es reicht nicht aus, auf eine reibungslose Abrechnung zu vertrauen. Ein umfassender Versicherungsschutz, der speziell auf die Herausforderungen der Branche abgestimmt ist, sollte heute eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch erleben Versicherungsmakler immer wieder, dass gerade Apothekenbetreiber bestimmte Risiken unterschätzen oder für unwahrscheinlich halten. Doch das Beispiel zeigt: Selbst scheinbar sichere Abrechnungen können scheitern, und die finanziellen Folgen tragen die Apotheken alleine.

Es wird Zeit, dass sich Apothekenbetreiber proaktiv mit den Risiken auseinandersetzen, die ihr Geschäft bedrohen – und dazu gehört nicht nur die Absicherung gegen Retaxationen. Auch der Schutz vor Cyberangriffen, die Absicherung gegen Naturereignisse und ein solider Rechtsschutz sollten selbstverständlich sein. Nur so können Apotheken in einer zunehmend komplexen und risikoreichen Umgebung bestehen.

Illegale Medikamentenbörse auf Facebook sorgt für Kontroversen

Die Facebook-Gruppe „Rx-Flohmarkt“ steht erneut im Zentrum der Kritik, nachdem bekannt wurde, dass dort weiterhin ungeniert verschreibungspflichtige Medikamente wie Ritalin, Lorazepam, Tilidin und andere starke Mittel gehandelt werden. Trotz einer Anzeige der Freien Apothekerschaft (FA) gegen die Betreiber der Gruppe haben sich die Diskussionen in den Reihen der knapp 300 Mitglieder nach kurzer Aufregung wieder beruhigt. Die Gruppe bleibt weiterhin aktiv und verteidigt ihren Zweck als Plattform, um sich angesichts des andauernden Medikamentenmangels gegenseitig zu helfen.

Zwar äußerten einige Mitglieder Sorgen, dass die Gruppe aufgrund des medialen Aufsehens auf „privat“ gestellt werden könnte, doch diese Bedenken scheinen schnell wieder verflogen zu sein. Stattdessen verteidigen viele Nutzer ihr Handeln, indem sie argumentieren, dass sie keine andere Wahl hätten, als sich auf inoffiziellen Wegen Medikamente zu beschaffen. Eine Nutzerin, die in die Gruppe eingetreten war, um andere vor strafrechtlichen Konsequenzen zu warnen, wurde von mehreren Mitgliedern scharf kritisiert. „Wir helfen uns nur gegenseitig, weil es aufgrund des Mangels keine andere Möglichkeit gibt, an die Medikamente zu kommen, die wir dringend benötigen“, schrieb ein Mitglied als Antwort auf die Kritik.

Besonders auffällig ist, dass neben alltäglichen Medikamenten wie Lorazepam und Budesonid auch stark abhängig machende Substanzen wie Tilidin und Hydromorphon in großen Mengen angeboten werden. Oft werden Interessenten aufgefordert, die Beiträge der Händler zu liken oder sie direkt per Privatnachricht zu kontaktieren, um fernab der öffentlichen Posts die Geschäfte abzuwickeln.

Die Rechtfertigungen der Mitglieder, sie seien lediglich aufgrund der Medikamentenknappheit auf illegale Mittel angewiesen, werden jedoch von kritischen Stimmen innerhalb der Gruppe angezweifelt. „Es geht hier nicht darum, einander zu helfen“, schrieb eine Nutzerin, die sich klar gegen den Medikamentenhandel positionierte. „Was hier läuft, ist der Verkauf von Lifestyle- und Junkie-Medikamenten.“

Trotz der wiederkehrenden Diskussionen bleibt die Gruppe aktiv und zeigt, dass das Problem des illegalen Handels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in sozialen Netzwerken weiter zunimmt. Ob die Anzeige der Freien Apothekerschaft die Gruppe langfristig stoppen wird, bleibt fraglich, denn die Betreiber der Gruppe scheinen bislang wenig Interesse an einem Kurswechsel zu zeigen.

Die anhaltenden Aktivitäten der Facebook-Gruppe „Rx-Flohmarkt“ werfen ein düsteres Licht auf die Praxis des illegalen Medikamentenhandels im digitalen Zeitalter. Was als vermeintlicher Hilferuf aufgrund von Medikamentenengpässen dargestellt wird, hat sich längst zu einer Plattform für den unverhohlenen Handel mit gefährlichen Substanzen entwickelt. Die Gruppe mag sich als notwendige Antwort auf Versorgungsprobleme positionieren, doch die Realität sieht anders aus: Es wird mit starken Schmerzmitteln, Benzodiazepinen und anderen abhängig machenden Medikamenten in großem Stil gehandelt – und das ohne Rücksicht auf die rechtlichen und gesundheitlichen Folgen.

Dass sich Mitglieder der Gruppe auch noch selbst als Opfer darstellen, während sie wissentlich gegen das Gesetz verstoßen, ist mehr als fragwürdig. Es zeigt eine besorgniserregende Entwicklung, in der der digitale Raum als rechtsfreier Raum missverstanden wird. Die Warnungen und Anzeigen durch offizielle Stellen, wie die Freie Apothekerschaft, verpuffen in der Dynamik dieser Netzwerke. Die Behörden sollten daher dringend ihre Maßnahmen verschärfen, um solche illegalen Märkte konsequent zu unterbinden.

Die Verantwortung liegt jedoch nicht nur bei den Plattformbetreibern, sondern auch bei den Nutzern. Wer an solchen Gruppen teilnimmt und sich auf den illegalen Handel einlässt, muss sich der strafrechtlichen Konsequenzen und der Gesundheitsgefahren bewusst sein. Letztlich kann es keine Rechtfertigung für den offenen Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten geben – auch nicht in Zeiten von Lieferengpässen.

Medikamentenengpässe gefährden Versorgung während der Erkältungssaison

Mit Beginn der Erkältungs- und Grippesaison verschärfen sich in Deutschland die bestehenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Wie der stellvertretende Vorsitzende des Sächsischen Apothekerverbandes, Reinhard Groß, erklärte, sind aktuell insbesondere Antibiotika, Blutdrucksenker, Schmerzmittel sowie Krebsmedikamente und Insuline betroffen. "Wir erleben Engpässe bei einer Vielzahl von Medikamenten, jedoch können wir derzeit in den meisten Fällen noch auf Ersatzpräparate zurückgreifen", so Groß. Allerdings variiert die Verfügbarkeit der betroffenen Präparate erheblich. Schätzungen zufolge liegt die Zahl der nicht oder nur teilweise lieferbaren Medikamente je nach Region und Apotheke zwischen 400 und 1000.

Die Apotheken können aktuell zwar die Versorgung sicherstellen, doch der Beginn der Erkältungssaison wirft Fragen zur zukünftigen Stabilität auf. Groß betonte, dass es schwer sei, eine Prognose abzugeben, da die Vorbereitung der Hersteller auf die kommende Herbst- und Wintersaison unklar ist. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei auch die Stärke der kommenden Erkältungs- und Grippewelle. Sollte diese besonders intensiv ausfallen, könnte sich die Versorgungslage drastisch verschärfen.

Hinzu kommen bürokratische Hürden, die den Apotheken zusätzliche Schwierigkeiten bereiten. Durch die bestehenden Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen sind Apotheken in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt. Während der Corona-Pandemie wurden diese Regelungen vorübergehend gelockert, um eine reibungslose und kontaktlose Versorgung mit Ersatzpräparaten zu ermöglichen. Diese Flexibilität hat sich als erfolgreich erwiesen und zu positiven Ergebnissen geführt. Doch trotz der nach wie vor bestehenden Lieferengpässe wurden die Lockerungen nicht beibehalten.

Der Sächsische Apothekerverband fordert daher eine dauerhafte Entlastung durch eine Lockerung der Abgaberegelungen. Dies könnte nicht nur die Versorgungssicherheit für die Patienten erhöhen, sondern auch die Apotheken von dem mit Lieferengpässen verbundenen bürokratischen Aufwand befreien. In vielen Apotheken ist das Personal ohnehin knapp, und jede zusätzliche bürokratische Aufgabe belastet den Betrieb weiter.

Der kommende Winter wird für die Apotheken zu einer Bewährungsprobe. Sollten sich die Lieferengpässe weiter verschärfen und gleichzeitig eine starke Grippewelle einsetzen, könnten Apotheken an ihre Belastungsgrenzen stoßen. Die Forderung nach flexibleren Abgaberegelungen ist daher auch im Hinblick auf den Schutz der Apothekenmitarbeiter und die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung von entscheidender Bedeutung.

Die anhaltenden Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten werfen ein ernstes Licht auf die strukturellen Schwächen im Gesundheitssystem. Gerade jetzt, da die Erkältungs- und Grippesaison beginnt, wäre Flexibilität bei der Abgabe von Ersatzpräparaten dringend notwendig. Doch die starre Bürokratie behindert die Apotheken, die trotz ihrer zentralen Rolle in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung oft an den Rand ihrer Möglichkeiten getrieben werden.

Es ist unverständlich, warum Regelungen, die sich während der Corona-Pandemie als effizient und erfolgreich erwiesen haben, wieder zurückgenommen wurden. Die Lockerungen ermöglichten es den Apotheken, schnell und unbürokratisch auf Lieferengpässe zu reagieren. Diese Praxis sollte dauerhaft etabliert werden, um in Krisenzeiten besser gerüstet zu sein.

Der Apothekenalltag ist ohnehin durch steigende Arbeitsbelastung und Fachkräftemangel geprägt. Wenn die kommenden Monate eine starke Grippewelle mit sich bringen, werden die Apotheken erneut eine zentrale Rolle in der medizinischen Versorgung übernehmen müssen. Ohne die nötige Flexibilität bei der Medikamentenabgabe droht jedoch nicht nur eine Gefährdung der Versorgungssicherheit, sondern auch eine weitere Belastung des ohnehin schon stark geforderten Apothekenpersonals. Es ist an der Zeit, den Apotheken mehr Spielraum zu geben, um Engpässe effizienter zu bewältigen.

Pharmazeutische Dienstleistungen: Nur ein Bruchteil des Budgets ausgeschöpft

Im ersten Halbjahr 2024 sind knapp 11 Millionen Euro für pharmazeutische Dienstleistungen an Apotheken ausgezahlt worden, wie der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (NNF) mitteilte. Dies entspricht fast der Summe, die im gesamten Jahr 2023 an Apotheken für Zusatzleistungen wie Medikationsberatungen und Blutdruckmessungen geflossen ist. Rund 7.763 Vor-Ort-Apotheken hatten ihre erbrachten Leistungen gemeldet, was jedoch nicht einmal die Hälfte aller Apotheken in Deutschland ausmacht. Der NNF veröffentlichte zwar die Gesamtsumme der ausgezahlten Mittel, gab jedoch keine genaue Aufschlüsselung über die Art und Anzahl der erbrachten Dienstleistungen heraus.

Das geplante jährliche Budget für pharmazeutische Dienstleistungen beträgt 150 Millionen Euro. Der aktuelle Stand zeigt jedoch, dass dieses Potenzial bei Weitem nicht ausgeschöpft wird. Bereits im Rahmen der Apothekenreform plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), 50 Millionen Euro dieses Budgets umzuwidmen, um die Notdienste der Apotheken besser zu finanzieren. Diese Pläne stoßen jedoch auf Widerstand und verzögern die ohnehin stockende Reform. Die Krankenkassen bevorzugen es, den Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen ganz aufzulösen und eine direkte Abrechnung der Leistungen mit den Apotheken zu ermöglichen.

Parallel zur Apothekenreform sieht das Gesunde-Herz-Gesetz neue pharmazeutische Dienstleistungen für Apotheken vor, die ebenfalls aus dem bestehenden Fonds finanziert werden sollen. Somit bleibt unklar, wie sich die Finanzierung und der Umfang dieser Leistungen künftig entwickeln werden. In Zeiten angespannter Gesundheitsbudgets und zahlreicher Reformvorhaben ist dies ein zentrales Thema in der Debatte um die Zukunft der Apotheken und deren Rolle im Gesundheitssystem.

Die aktuelle Situation rund um die Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen zeigt deutlich, dass der angedachte Spielraum bei Weitem nicht genutzt wird. Mit einem zur Verfügung stehenden Budget von 150 Millionen Euro wäre deutlich mehr Potenzial vorhanden, um die Rolle der Apotheken im Gesundheitswesen zu stärken. Doch das zögerliche Abrufen der Mittel durch weniger als die Hälfte der Apotheken wirft Fragen auf: Liegt es an mangelndem Interesse, an fehlender Information oder an zu bürokratischen Prozessen?

Hinzu kommt die geplante Umwidmung von 50 Millionen Euro, die statt in pharmazeutische Dienstleistungen in die Finanzierung der Notdienste fließen sollen. Diese Verschiebung mag kurzfristig sinnvoll erscheinen, verdeutlicht jedoch, wie wenig die zusätzlichen Leistungen bisher als wesentlicher Bestandteil der Apothekenarbeit etabliert sind. Hier wäre es entscheidend, die Apotheken besser zu unterstützen und Anreize zu schaffen, damit pharmazeutische Dienstleistungen nicht nur eine Option, sondern ein fester Bestandteil des Angebots werden. Nur so kann das volle Potenzial des Budgets ausgeschöpft und ein wertvoller Beitrag zur Gesundheitsversorgung geleistet werden.

Datenpanne bei Noventi: Apotheker meldet Vorfall eigenständig

Nach einer folgenschweren Datenpanne bei dem Abrechnungsdienstleister Noventi fühlt sich ein Apotheker von dem Unternehmen im Stich gelassen. Anfang des Jahres verschickte der Apotheker abrechnungsrelevante Unterlagen, darunter Rezepte und Genehmigungen, die sensible Versichertendaten enthalten, an Noventi. Doch vor drei Wochen erhielt er eine beunruhigende Nachricht: Ein Paket mit diesen Dokumenten sei verloren gegangen. Laut Noventi wurde das Paket an eine falsche Adresse geliefert und konnte bisher weder durch die Sendungsverfolgung noch durch die Rücksprache mit dem Versanddienstleister UPS aufgefunden werden.

Der Apotheker war schockiert, da er von Noventi lediglich über den Verlust informiert wurde, jedoch keine Handlungsempfehlungen erhielt. Obwohl das Unternehmen darauf hinwies, dass der Verbleib der Sendung noch unklar sei, gab es keine Anzeichen dafür, dass der Fehler die Abrechnung beeinträchtigen würde. Auch betonte Noventi, dass die Daten nach dem Verlassen ihres Systems verloren gegangen seien und sie die betroffenen Kunden gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informiert hätten. Es sei Aufgabe der Apotheken, ihren datenschutzrechtlichen Pflichten nachzukommen, da Noventi nur als Auftragsdatenverarbeiter fungiere.

Verärgert über das Fehlen konkreter Unterstützung wandte sich der Apotheker an seinen Anwalt, der ihm riet, den Vorfall dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu melden. Trotz einer Anfrage an Noventi zur Klärung des Datenschutzvorfalls blieb eine Antwort aus. Bereits seit über zehn Tagen warte der Apotheker nun auf eine Rückmeldung des Dienstleisters. Der Apotheker betont, dass er seiner Verantwortung nachgekommen sei, auch wenn er selbst nicht für den Verlust verantwortlich sei. „Ich hätte mir von Noventi zumindest eine konkrete Handlungsanweisung gewünscht, um den Schaden einzugrenzen“, äußerte er frustriert. Dennoch liegt die Verantwortung für den Datenschutz letztlich bei ihm als Apothekeninhaber.

Noventi bestätigte auf Anfrage, dass die betroffenen Kunden über den Vorfall informiert wurden. Weitere Details könne das Unternehmen jedoch nicht öffentlich machen, da es sich um Daten der Apotheken handle, nicht um eigene. Das Unternehmen wies zudem darauf hin, dass der Vorfall keine negativen Folgen für die Abrechnung der betroffenen Rezepte und Genehmigungen habe.

Der Vorfall bei Noventi wirft grundlegende Fragen zum Umgang mit sensiblen Daten und der Verantwortung von Dienstleistern auf. Auch wenn der Fehler offenkundig beim Versand auftrat, bleibt die Apotheke als letzte Instanz für die Sicherheit der Versichertendaten verantwortlich. In diesem Fall musste der betroffene Apotheker selbst die Initiative ergreifen, da er von Noventi nur rudimentäre Informationen erhielt. Dabei wäre es gerade in einer solchen Situation wichtig gewesen, dass der Dienstleister seine Kunden umfassend unterstützt und klare Handlungsempfehlungen gibt.

Das Fehlen einer Antwort von Noventi auf die Anfrage des Apothekers wirft zudem ein schlechtes Licht auf die Kommunikation und den Kundenservice des Unternehmens. Für die Apotheken ist der Datenschutz ein äußerst sensibles Thema, da sie sich nicht nur gegenüber ihren Patienten, sondern auch gegenüber den Aufsichtsbehörden für den Schutz der Daten verantwortlich zeigen müssen. In der Rolle des Auftragsdatenverarbeiters darf sich Noventi nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Eine umfassende Unterstützung und transparente Kommunikation wären hier unabdingbar gewesen. Der Apotheker hat zwar letztlich richtig gehandelt, indem er den Vorfall selbst meldete, doch der Vertrauensverlust gegenüber dem Dienstleister dürfte bestehen bleiben.

Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, dass Dienstleister im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle im Datenschutz spielen und ihre Kunden nicht mit den Konsequenzen von Datenpannen allein lassen dürfen.

Geringe Evidenz für pflanzliche Arzneimittel bei Rheuma – Neue Empfehlungen der Experten

Auf dem Deutschen Rheumatologiekongress in Düsseldorf präsentierte die Kommission für Komplementäre Heilverfahren und Ernährung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) neue Empfehlungen zur Anwendung pflanzlicher Arzneimittel bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen. Der aktuelle Stand zeigt eine geringe Evidenz für die Wirksamkeit vieler gängiger Präparate, wie Professor Dr. Gernot Keyßer, Sprecher der Kommission und Leiter des Arbeitsbereichs Rheumatologie an der Universitätsmedizin Halle, auf der Pressekonferenz erläuterte.

Im Fokus der Untersuchung standen acht pflanzliche Arzneimittel, darunter Borretschöl, Brennnesselpräparate, Cannabisprodukte sowie Zubereitungen aus Rosa canina (Heckenrose), Rosmarin, Safran, Weidenrinde und ein Mischpräparat aus Eschenrinde, Zitterpappelrinde und Echtem Goldrutenkraut. Die Ergebnisse zeigen, dass für viele dieser Mittel keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage existiert, um ihre Anwendung uneingeschränkt zu empfehlen.

Vor allem Safran und Rosmarin wurden als unwirksam eingestuft. Für Borretschöl könne man zwar keine signifikante entzündungshemmende Wirkung erwarten, es könne jedoch im Rahmen einer gesunden Ernährung genutzt werden. Brennnesselpräparate, Weidenrinde und Rosa canina sowie das getestete Mischpräparat könnten verwendet werden, wenn der Patient dies ausdrücklich wünscht, jedoch nur in Kombination mit einer anerkannten Basistherapie.

Ein besonderes Augenmerk galt der Diskussion um medizinisches Cannabis, das trotz seiner Popularität in der Schmerztherapie nicht über ausreichende Evidenz verfügt, um eine allgemeine Empfehlung auszusprechen. In speziellen Fällen könne es jedoch zur Behandlung chronischer Schmerzen und Schlafstörungen herangezogen werden.

Professor Keyßer betonte, dass die Zulassung vieler pflanzlicher Arzneimittel auf ihrer traditionellen Anwendung basiert, weshalb oft keine klassischen klinischen Studien zur Untermauerung ihrer Wirksamkeit vorliegen. Dies bedeute jedoch nicht automatisch, dass die Präparate unwirksam seien. Die bisher unzureichende Datenlage lasse eine fundierte Beurteilung vieler Substanzen jedoch nicht zu. Gleichwohl müsse man beachten, dass auch pflanzliche Mittel Wirkungen – und potenziell Nebenwirkungen – haben könnten.

In Zukunft sollen weitere pflanzliche Präparate wie die Teufelskralle näher untersucht werden. Empfehlungen zu anderen Präparaten, wie etwa Weihrauch in der ayurvedischen Medizin, sind bereits veröffentlicht worden und auf der Webseite der DGRh einsehbar.

Die neuen Empfehlungen der DGRh zur Anwendung von pflanzlichen Arzneimitteln bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen werfen ein Licht auf die Herausforderungen in der evidenzbasierten Medizin. Während pflanzliche Präparate traditionell einen festen Platz in der Therapie vieler Patienten einnehmen, hinkt die wissenschaftliche Evidenz für ihre Wirksamkeit oft hinterher. Dies führt zu einer schwierigen Situation für Ärzte und Patienten: Die Hoffnung auf natürliche Heilmittel steht im Kontrast zu einer unzureichenden Studienlage.

Es ist verständlich, dass viele Patienten alternative Heilmethoden suchen, insbesondere wenn konventionelle Therapien nicht den erhofften Erfolg bringen. Doch ohne klare wissenschaftliche Belege bleibt die Anwendung dieser Mittel ein Balanceakt zwischen Placebo-Effekt und möglicherweise unentdeckten Wirkungen oder Risiken. Es ist daher notwendig, dass die Forschung weiterhin intensiv betrieben wird, um verlässliche Daten zu gewinnen.

Die Empfehlungen der DGRh bieten eine wertvolle Orientierung für Ärzte und Patienten, indem sie aufzeigen, welche Präparate zumindest begleitend zur etablierten Therapie eingesetzt werden können. Gleichzeitig wird betont, dass die Basistherapie nicht vernachlässigt werden darf, um den Krankheitsverlauf effektiv zu steuern. Der Wunsch nach natürlichen Alternativen darf nicht auf Kosten der medizinischen Wirksamkeit gehen – ein Punkt, der in Zukunft wohl noch häufiger zur Diskussion stehen wird.

Kunst und Krise: Die zehn Plagen im Spiegel der Gegenwart

In der aktuellen Herbstausstellung der Ingelheimer Tage widmet sich das Kunstforum Ingelheim einem außergewöhnlichen Thema: den zehn Plagen des Alten Testaments. Unter dem Titel »Frösche, Feuer, Finsternis« präsentieren zehn zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler ihre Werke, die in einen intensiven Dialog mit den Radierungen des niederländischen Künstlers Jan Luyken aus dem Jahr 1708 treten. Diese Radierungen zeigen in beeindruckender Detailfülle die biblischen Katastrophen, die über Ägypten hereinbrachen, um das Volk Israel aus der Sklaverei zu befreien.

Luykens Werke illustrieren die alttestamentarischen Plagen, die das 2. Buch Mose beschreibt: Wasser, das sich in Blut verwandelt, Frösche und Insekten, die das Land überschwemmen, Krankheiten, die Tiere und Menschen gleichermaßen treffen. Vor den exotischen Kulissen des Alten Ägyptens sieht man Menschen, die verängstigt aus ihren Häusern fliehen und verzweifelt versuchen, den Katastrophen Einhalt zu gebieten. Die Radierungen erzählen eine dramatische Geschichte, die über Jahrhunderte hinweg künstlerisch verarbeitet wurde und in den drei großen monotheistischen Religionen eine zentrale Rolle spielt.

Was die aktuelle Ausstellung in Ingelheim besonders bemerkenswert macht, ist die Gegenüberstellung von Luykens historischen Darstellungen mit zeitgenössischen Interpretationen. Die eingeladenen Künstlerinnen und Künstler haben sich auf vielfältige und sehr persönliche Weise mit dem Thema auseinandergesetzt. Dabei entstehen keine einfachen Eins-zu-eins-Zuordnungen der Plagen zu den Kunstschaffenden. Stattdessen reicht die Bandbreite von grafischen Analysen der formalen Struktur von Luykens Werken bis hin zu tiefgehenden Auseinandersetzungen mit der Symbolik und der Bedeutung der Plagen in der heutigen Zeit.

Ein zentrales Element der Ausstellung ist die Frage, wie die Erzählung von den Plagen aus dem Alten Testament in die Gegenwart übertragen werden kann. Historische und wissenschaftliche Erklärungsansätze versuchen, natürliche Ursachen für die biblischen Katastrophen zu finden, wie etwa Vulkanausbrüche oder toxische Algenblüten, die eine Kettenreaktion von Umweltkatastrophen ausgelöst haben könnten. Diese Erklärungen sind jedoch nicht belegbar. Dennoch bieten sie Parallelen zu heutigen Krisen wie der Coronaviruspandemie und dem Klimawandel, die ebenfalls massive Auswirkungen auf die Menschheit haben.

Besonders eindrucksvoll ist, wie die Kunstwerke der Ausstellung aktuelle Krisen reflektieren und in den Kontext der Plagen stellen. Viele der Künstlerinnen und Künstler verarbeiten die Auswirkungen des Klimawandels, der Pandemie oder sozialer Ungleichheiten in ihren Werken. Sławomir Elsner etwa setzt sich mit den Folgen von Umweltverschmutzung und Klimaveränderungen auseinander, während Bettina Munk mit einer Videoinstallation auf das Thema vergiftetes Wasser eingeht. Diese modernen Plagen stehen in einem direkten Vergleich zu den biblischen Katastrophen, die damals wie heute das Leben der Menschen dramatisch beeinflussen.

Auch die religiöse Dimension der Plagen wird in der Ausstellung thematisiert. Marcel van Eeden interpretiert die Plagen als Umkehr der Schöpfungsgeschichte, bei der die göttliche Ordnung der Welt wieder ins Chaos gestürzt wird. Brigitte Waldach greift diesen Gedanken auf und zeigt in einem Diptychon den Kontrast zwischen Licht und Dunkelheit, der sowohl den Beginn der Schöpfung als auch ihre mögliche Zerstörung symbolisiert. Diese Werke verdeutlichen, dass viele der heutigen Plagen das Ergebnis menschlichen Handelns sind und nicht nur als Prüfungen einer höheren Macht verstanden werden können.

Die Herbstausstellung der Ingelheimer Tage bietet so einen faszinierenden Einblick in die Auseinandersetzung zeitgenössischer Kunst mit einem historischen Thema. Die Kunstwerke verbinden Vergangenheit und Gegenwart, indem sie die Plagen als universales Symbol für Krisen, Katastrophen und die menschliche Hilflosigkeit aufgreifen. Die Besucherinnen und Besucher der Ausstellung werden dabei nicht nur auf eine visuelle Reise durch die Kunstgeschichte mitgenommen, sondern auch zur Reflexion über aktuelle gesellschaftliche und ökologische Probleme angeregt.

Die Verbindung von biblischen Erzählungen mit der Gegenwart ist keine neue Idee, doch selten wurde sie so eindrucksvoll in der Kunst umgesetzt wie in der aktuellen Ausstellung der Ingelheimer Tage. Die Plagen des Alten Testaments sind weit mehr als nur religiöse Geschichten aus einer fernen Zeit. Sie stehen symbolisch für universelle Themen wie Macht, Gerechtigkeit, Unterdrückung und die Konsequenzen menschlichen Handelns. Besonders in Zeiten von Klimakrise und globalen Pandemien gewinnen diese alten Geschichten neue Relevanz. Es ist die Aufgabe der Kunst, solche Themen aufzugreifen und in den öffentlichen Diskurs zu tragen. Die Ingelheimer Herbstausstellung schafft es, den Bogen zwischen Vergangenheit und Gegenwart zu schlagen und zeigt auf, dass die Herausforderungen unserer Zeit keineswegs isoliert betrachtet werden können. Vielmehr sind sie Teil eines größeren, historischen Musters, das uns zu einem bewussteren Umgang mit unserer Umwelt und unseren Mitmenschen mahnen sollte. Die zehn Plagen erinnern uns daran, wie fragil unser Zusammenleben ist und wie schnell es aus den Fugen geraten kann, wenn wir die Zeichen der Zeit ignorieren.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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