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Apotheken-Nachrichten von heute: Innovationsführerschaft und strategische Impulse

Von der Cybersecurity in der Medizin bis zur personalisierten Medizin – Eine umfassende Exploration der neuesten Entwicklungen und deren Auswirkungen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Erleben Sie eine tiefgehende Reise durch die vielschichtigen Themen der Gesundheitswelt, die aktuell diskutiert werden: Wir analysieren die wachsende Bedrohung der Cyberkriminalität für Apotheken und die kontroversen Reformen im Arzneimittelrecht. Entdecken Sie die neuesten Durchbrüche in der Behandlung schwerer Krankheiten und die innovativen Technologien, die die Neurologie revolutionieren könnten. Darüber hinaus beleuchten wir die Auswirkungen von Mundspülungen auf die Mundgesundheit und die aktuellen Empfehlungen zur Supplementierung von Vitamin D. Diese umfassende Zusammenstellung bietet nicht nur faszinierende Diskussionen, sondern auch fundierte Einblicke in die wegweisende Forschung, die die Zukunft der Gesundheitsversorgung weltweit prägt.

Die wachsende Gefahr: Cyberkriminalität bedroht auch Apothekenbetreiber

In einer aktuellen Studie des Branchenverbands Bitkom e.V. wird die zunehmende Bedrohung durch Cyberkriminalität für deutsche Unternehmen detailliert analysiert. Laut der Studie "Wirtschaftsschutz 2023", die auf einer repräsentativen Befragung von über 1.000 Unternehmen basiert, waren im vergangenen Jahr fast 80 Prozent der befragten Firmen Opfer von Cyberangriffen. Diese Angriffe haben nicht nur zugenommen, sondern auch erhebliche finanzielle Schäden verursacht. Von einem Gesamtschaden in Höhe von 205,9 Milliarden Euro entfielen beachtliche 148,2 Milliarden Euro auf Cyberattacken. Dies verdeutlicht einen bedenklichen Anstieg im Vergleich zu Vorjahren und unterstreicht die wachsende Bedeutung des Themas Cybersecurity für die Unternehmenssicherheit.

Die häufigsten Angriffsarten waren Phishing, bei dem betrügerische E-Mails verwendet werden, um sensible Informationen zu stehlen (31 Prozent), gefolgt von Passwortangriffen (29 Prozent) und Malware-Infektionen (28 Prozent), die oft zur Sabotage der IT-Infrastruktur genutzt werden. Besonders alarmierend ist der signifikante Anstieg von Ransomware-Attacken um elf Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Diese Art von Cyberangriffen verschlüsselt Daten und erpresst die Opfer zur Zahlung eines Lösegelds, um die Daten wiederherzustellen.

Die Studie zeigt zudem, dass mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen die Sorge äußert, dass ein erfolgreicher Cyberangriff die Existenz ihres Unternehmens gefährden könnte. Die Tätergruppen hinter diesen Attacken sind divers: Organisierte Banden oder Kriminelle wurden in 61 Prozent der Fälle identifiziert, gefolgt von privaten Einzelpersonen wie Hobbyhackern (41 Prozent). Auch ehemalige oder aktuelle Mitarbeiter spielen eine Rolle, sei es durch unbeabsichtigte (25 Prozent) oder vorsätzlich schädliche Handlungen (14 Prozent). Eine geringere Anzahl von Angriffen wird ausländischen Nachrichtendiensten (sieben Prozent), konkurrierenden Unternehmen (18 Prozent), Kunden (vier Prozent) und Lieferanten (drei Prozent) zugeschrieben.

Apothekenbetreiber und andere Unternehmen im Gesundheitswesen sind ebenfalls stark von diesen Entwicklungen betroffen. Sie sind potenzielle Ziele für Cyberangriffe aufgrund der sensiblen Daten, die sie speichern, wie persönliche Gesundheitsinformationen und Zahlungsdaten. Ein erfolgreicher Angriff kann nicht nur finanzielle Verluste verursachen, sondern auch das Vertrauen der Kunden in die Sicherheit ihrer persönlichen Daten erschüttern.

Trotz umfassender Sicherheitsmaßnahmen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen werden, bleiben Unternehmen verwundbar. Cyberversicherungen bieten eine Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen von Cyberattacken abzusichern. Diese Policen decken unter anderem die Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Betriebsunterbrechungen sowie mögliche Schadensersatzzahlungen an Dritte im Falle von Datenmissbrauch ab. Zu den Leistungen solcher Versicherungen gehören auch Experten für IT-Forensik, spezialisierte Anwälte und Krisenkommunikatoren, um Unternehmen bei der Bewältigung und Aufarbeitung von Cyberangriffen zu unterstützen.

Die erschreckenden Zahlen aus der Bitkom-Studie "Wirtschaftsschutz 2023" verdeutlichen die dringende Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Cybersecurity-Maßnahmen zu intensivieren, insbesondere in Branchen wie dem Gesundheitswesen, die besonders sensible Daten verwalten. Mit nahezu 80 Prozent der befragten Unternehmen, die im vergangenen Jahr Opfer von Cyberangriffen wurden, und einem Gesamtschaden von über 148 Milliarden Euro durch diese Angriffe ist klar, dass die Bedrohung real und weitreichend ist.

Besonders bedenklich ist die steigende Anzahl von Ransomware-Attacken, die nicht nur finanzielle Schäden verursachen, sondern auch die betriebliche Kontinuität erheblich beeinträchtigen können. Für Apothekenbetreiber und andere Akteure im Gesundheitssektor stellt dies eine direkte Gefahr dar, da sie sensible Gesundheitsdaten verwalten, die bei einem erfolgreichen Angriff kompromittiert werden könnten.

Die Vielfalt der Tätergruppen, die von organisierten Kriminellen bis hin zu internen Akteuren reicht, unterstreicht die Komplexität des Problems. Unternehmen müssen nicht nur in technologische Verteidigungsmaßnahmen investieren, sondern auch in Schulungen und Sensibilisierung ihrer Mitarbeiter, um interne Sicherheitslücken zu minimieren und die Resilienz gegenüber Cyberangriffen zu stärken.

Cyberversicherungen bieten eine wichtige Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Cyberattacken und unterstützen Unternehmen bei der Bewältigung und Aufarbeitung solcher Vorfälle. Diese Versicherungen umfassen nicht nur finanzielle Unterstützung für die Wiederherstellung von Daten und Betriebsunterbrechungen, sondern auch die Expertenunterstützung in Form von IT-Forensik und Krisenkommunikation, um die Auswirkungen von Cyberangriffen zu minimieren und das Vertrauen der Kunden wiederherzustellen.

Insgesamt erfordert die zunehmende Bedrohung durch Cyberkriminalität eine koordinierte und umfassende Reaktion sowohl von Unternehmen als auch von Regierungsbehörden, um die digitale Sicherheit zu gewährleisten und den wirtschaftlichen Schaden durch diese Angriffe zu minimieren.

Die Skonto-Debatte im Apotheken-Reformgesetz: Douglas warnt vor weiteren Benachteiligungen inländischer Apotheken

In der aktuellen Diskussion um das Apotheken-Reformgesetz steht die Wiederzulassung von handelsüblichen Großhandels-Skonti für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Fokus. Das Bundesgesundheitsministerium plant, entsprechende Änderungen in die Arzneimittelpreisverordnung aufzunehmen, um Apotheken finanziell zu entlasten. Dieser Schritt kommt als Reaktion auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das die bisherige Praxis der Rabattgewährung als unzulässig eingestuft hat.

Befürworter der Gesetzesänderung, wie der Freiburger Rechtsanwalt Morton Douglas, argumentieren, dass die Rückkehr zu handelsüblichen Rabatten im Großhandel Apotheken helfen könne, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Insbesondere die Verzögerungen bei der Erstattung durch Krankenkassen würden durch vorzeitige Zahlungen seitens der Apotheken an Großhändler ausgeglichen werden können.

Auf der anderen Seite gibt es erhebliche Bedenken seitens des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels (Phagro). Sie befürchten, dass die geplante Regelung verfassungswidrig sei und zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. Insbesondere die Einhaltung der Preisbindungsvorschriften und das Heilmittelwerbegesetz werden als problematisch angesehen.

Ein weiterer Aspekt der Debatte betrifft den grenzüberschreitenden Handel mit Arzneimitteln. Gerichtsurteile, wie das des Oberlandesgerichts Düsseldorf, haben bereits festgestellt, dass EU-Versandapotheken deutsche Arzneimittel ohne Einhaltung des einheitlichen Abgabepreises vertreiben können, was zu einer Ungleichbehandlung im Wettbewerb führt.

Morton Douglas fordert daher zusätzliche Klarstellungen im Gesetz, um sicherzustellen, dass alle Vertriebskanäle gleich behandelt werden und um Nachteile für inländische Apotheken zu vermeiden.

Die Diskussion um das Apotheken-Reformgesetz spiegelt die Spannung zwischen der Wahrung rechtlicher Rahmenbedingungen und der Notwendigkeit wider, Apotheken wirtschaftlich zu stabilisieren. Die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes wird weiterhin intensiv debattiert werden, um einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden.

Das geplante Apotheken-Reformgesetz wirft wichtige Fragen auf, die nicht nur die finanzielle Lage der Apotheken betreffen, sondern auch die rechtliche Integrität des deutschen Gesundheitssystems. Die Rückkehr zu handelsüblichen Großhandels-Skonti für verschreibungspflichtige Arzneimittel wird von einigen als dringend notwendige Maßnahme begrüßt, um die Liquiditätsprobleme vieler Apotheken zu lindern. Insbesondere die Herausforderungen durch verzögerte Erstattungen seitens der Krankenkassen machen solche Rabatte attraktiv, da sie die Vorfinanzierung durch die Apotheken erleichtern könnten.

Jedoch gibt es berechtigte Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit und der Auswirkungen auf den Wettbewerb im Pharmahandel. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels warnt vor möglichen Konflikten mit der Preisbindung und dem Heilmittelwerbegesetz, die durch die geplante Gesetzesänderung entstehen könnten.

Besonders kritisch ist auch die Frage des grenzüberschreitenden Handels mit Arzneimitteln. Das aktuelle rechtliche Umfeld ermöglicht es EU-Versandapotheken, deutsche Medikamente zu anderen Preisen zu beziehen, was zu einer Ungleichbehandlung im Markt führt und potenziell den deutschen Großhandel schwächt.

Eine klare Gesetzesregelung ist daher dringend erforderlich, um rechtliche Sicherheit zu schaffen und die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen. Die Debatte um das Apotheken-Reformgesetz wird weiterhin intensiv geführt werden müssen, um einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und rechtlichen Vorgaben zu finden.

Die Zukunft der Apothekenreform: Telepharmazie und die Forderung nach pDL aus Sicht von DocMorris

Die geplante Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums stößt auf geteiltes Echo innerhalb der pharmazeutischen Gemeinschaft und unter Stakeholdern im Gesundheitswesen. Besonders hervorzuheben ist die positive Resonanz von Walter Hess, CEO von DocMorris, einem prominenten Versandapothekenbetreiber in Deutschland. Hess äußerte sich kürzlich in einem Gastbeitrag für den "Tagesspiegel" ausführlich zu den Vorzügen der Reform, insbesondere zur Einführung der Telepharmazie nach Vorschlägen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Hess begrüßt die Reform als notwendigen Schritt angesichts des rückläufigen Trends bei Apotheken und des akuten Fachkräftemangels in der Pharmabranche. Er argumentiert, dass die Telepharmazie es ermöglicht, knappe pharmazeutische Ressourcen effizienter zu nutzen, indem sie eine standortunabhängige Betreuung für Patienten in ganz Deutschland ermöglicht. Besonders profitieren würden hiervon Personen mit Mobilitätseinschränkungen und Bewohner strukturschwacher Regionen.

Allerdings äußerte Hess auch Bedenken bezüglich einiger Aspekte des Reformvorschlags. Insbesondere kritisiert er die Definition der Telepharmazie als zu restriktiv, da sie nur synchrone Videoverbindungen einschließt. Er plädiert dafür, auch asynchrone Kommunikationsmethoden und innovative Ansätze wie KI-unterstützte Informationssysteme zu integrieren, um die Effizienz weiter zu steigern und das Berufsbild für pharmazeutisches Fachpersonal attraktiver zu gestalten.

Neben der Telepharmazie unterstützt Hess weitere Elemente der Reform, wie flexiblere Öffnungszeiten von Apotheken, die Förderung von Zweigapotheken und die Aufweichung räumlicher Beschränkungen für Apothekenverbünde, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Er lobt Gesundheitsminister Lauterbach für seinen pragmatischen Ansatz in diesen Fragen, fordert jedoch gleichzeitig eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse chronisch kranker Patienten, insbesondere durch das Recht auf patientenindividuelle Verblisterung ihrer Medikamente.

Ein zentrales Anliegen von Hess ist zudem die faire Vergütung von pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) auch für Versandapotheken sowie die Anpassung der Botendienstgebühr, um Präsenz- und Versandapotheken gleichzustellen. Er betont, dass diese Maßnahmen unerlässlich sind, um eine gerechte und umfassende Versorgung sicherzustellen und das Gleichgewicht zwischen Vor-Ort- und Online-Betreuung zu wahren.

Insgesamt beurteilt Walter Hess die geplante Apothekenreform als positiven Schritt in die richtige Richtung, sieht jedoch weiteren Diskussionsbedarf und die Notwendigkeit zusätzlicher Anpassungen, um eine effektive und nachhaltige Gesundheitsversorgung in Deutschland zu gewährleisten.

Die Position von Walter Hess zu der geplanten Apothekenreform reflektiert eine ausgewogene Mischung aus Zustimmung und kritischer Betrachtung. Sein Lob für die Einführung der Telepharmazie als Mittel zur Effizienzsteigerung und zur Bewältigung des Fachkräftemangels ist nachvollziehbar. Insbesondere die Betonung der Vorteile für Patienten in abgelegenen Gebieten und mit Mobilitätseinschränkungen zeigt seine Sensibilität für die Bedürfnisse einer breiten Bevölkerungsschicht.

Jedoch sind seine Bedenken hinsichtlich der Einschränkungen der Telepharmazie-Definition berechtigt. Die Forderung nach einer breiteren Auslegung, die auch asynchrone Kommunikationsformen und innovative Technologien umfasst, ist wichtig für die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssystems. Die Kritik an der ungleichen Vergütung von pharmazeutischen Dienstleistungen zwischen Vor-Ort- und Versandapotheken sowie die Notwendigkeit einer faireren Regelung der Botendienstgebühr sind ebenfalls Schlüsselpunkte, die eine ausgewogene und gerechte Versorgung sicherstellen könnten.

Insgesamt ist Hess' Beitrag ein wichtiger Beitrag zur Debatte um die Apothekenreform, der zeigt, dass eine Modernisierung und Anpassung der Strukturen im Gesundheitswesen notwendig sind, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen effektiv zu begegnen.

Frankreich erlaubt Apothekern die Abgabe ausgewählter Antibiotika ohne Rezept nach Schnelltest

In einer wegweisenden Entscheidung hat Frankreich neue Richtlinien zur Abgabe von Antibiotika durch Apotheker ohne ärztliche Verschreibung eingeführt. Gemäß einer Verordnung vom 17. Juni dürfen französische Apotheker bestimmte Antibiotika an Patienten abgeben, nachdem sie einen Schnelltest zur Diagnose durchgeführt haben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Zugang zu dringend benötigten Medikamenten zu verbessern und gleichzeitig den Missbrauch von Antibiotika einzudämmen.

Der Oro-Schnelltest wird verwendet, um Streptokokken-Angina zu diagnostizieren, während ein Urintest auf Nitrit- und Leukozyturie für die Identifizierung einer akuten unkomplizierten Zystitis verwendet wird. Bei einem positiven Testergebnis können Apotheker Antibiotika wie Fosfomycin-Trometamol oder Pivmecillinam abgeben, vorausgesetzt, der Patient erfüllt alle notwendigen Kriterien und hat keine Kontraindikationen wie schwere Niereninsuffizienz oder Schwangerschaft.

Apotheker müssen spezielle Schulungen absolvieren und benötigen die entsprechende Ausstattung sowie geeignete Räumlichkeiten, um diese Tests durchzuführen. Die Vergütung für ihre Leistungen umfasst 10 Euro für die Durchführung des Schnelltests und 15 Euro für die tatsächliche Abgabe des Antibiotikums, unabhängig davon, ob ein Medikament abgegeben wird oder nicht.

Diese Neuerung hat das Ziel, die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern und den Patienten einen schnelleren Zugang zu notwendigen Medikamenten zu ermöglichen, während gleichzeitig die Sicherheit und die richtige Anwendung von Antibiotika gewährleistet werden.

Die Entscheidung Frankreichs, ausgewählte Antibiotika durch Apotheker ohne ärztliche Verschreibung abzugeben, markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer zugänglicheren Gesundheitsversorgung. Durch die Kombination von diagnostischen Schnelltests und klaren Richtlinien wird die Möglichkeit geschaffen, Infektionen wie Streptokokken-Angina und Zystitis effektiv zu behandeln. Diese Maßnahme könnte als Vorbild für andere Länder dienen, die ähnliche Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung bewältigen müssen.

Urteil zur Hautstraffung nach Gewichtsverlust: Rechtliche Grenzen und medizinische Notwendigkeit

Am 2. Mai 2024 erging ein wegweisendes Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (Aktenzeichen: L 1 KR 247/22), das potenziell weitreichende Auswirkungen auf Versicherte gesetzlicher Krankenkassen hat, insbesondere solche, die unter den Folgen erheblicher Gewichtsreduktionen leiden. In dem Urteil wurde entschieden, dass gesetzliche Krankenversicherungen in der Regel keine Kosten für medizinisch notwendige Hautstraffungen übernehmen müssen, wenn diese Folge einer starken Gewichtsabnahme sind und keine primär gesundheitliche Notwendigkeit besteht.

Der konkrete Fall, der zu dieser Entscheidung führte, betraf einen Versicherten, der nach einer erfolgreichen Gewichtsabnahme mit überschüssiger Haut konfrontiert war. Trotz ärztlicher Empfehlungen und des Gesundheitszustands des Betroffenen entschied das Gericht, dass die Kosten für eine Hautstraffung nicht von der Krankenversicherung abgedeckt werden müssen. Diese Entscheidung stützt sich auf die Interpretation geltender Gesetze und Vorschriften, die ästhetische Operationen von der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ausschließen, sofern keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Das Urteil wurde öffentlich zugänglich gemacht und dient nun als Leitlinie für ähnliche Fälle, die möglicherweise vor Gericht verhandelt werden könnten. Es hebt die Herausforderungen hervor, denen sich Versicherte gegenübersehen könnten, die nach erheblichen Gewichtsabnahmen unter den physischen und psychischen Belastungen durch überschüssige Haut leiden. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer genauen Prüfung der individuellen Umstände und der rechtlichen Rahmenbedingungen für medizinische Eingriffe im Bereich der Krankenversicherung.

Das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts markiert einen bedeutenden Schritt in der rechtlichen Beurteilung von medizinisch notwendigen Eingriffen nach Gewichtsreduktionen. Es verdeutlicht die strikte Trennung zwischen medizinischen Erfordernissen und rein ästhetischen Bedürfnissen im Kontext der Krankenversicherung. Während das Gericht die Herausforderungen anerkennt, denen sich Menschen mit überschüssiger Haut nach Gewichtsverlust gegenübersehen, betont es gleichzeitig die begrenzten finanziellen Verpflichtungen der Krankenversicherungen in Bezug auf solche Eingriffe.

Die Entscheidung könnte für viele Betroffene enttäuschend sein, da sie sich auf eigene Kosten für dringend benötigte Behandlungen zur Verbesserung ihrer Lebensqualität einstellen müssen. Dies ruft die Frage hervor, ob die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend sind, um den Bedürfnissen dieser Patientengruppe gerecht zu werden oder ob es Anpassungen braucht, um eine umfassendere Unterstützung für medizinisch notwendige ästhetische Eingriffe zu gewährleisten.

Neue Therapieoptionen bei PNH: Vorstellung von Danicopan und Iptacopan

Seit Kurzem stehen Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH) zwei neue Behandlungsoptionen zur Verfügung. Die Arzneimittel Danicopan und Iptacopan wurden kürzlich zugelassen und bieten neue Hoffnung für Patienten, die trotz einer Behandlung mit bestehenden Medikamenten weiterhin an hämolytischer Anämie leiden.

Danicopan, vermarktet unter dem Handelsnamen Voydeya® von Alexion Europe SAS, ist eine oral verfügbare Filmtablette, die als Zusatztherapie für Erwachsene mit PNH zugelassen ist. Diese Patienten zeigen eine hämolytische Anämie aufgrund extravasaler Hämolyse, trotz Behandlung mit C5-Komplementinhibitoren wie Ravulizumab oder Eculizumab. Die empfohlene Anfangsdosis beträgt dreimal täglich 150 mg, die zu den Mahlzeiten eingenommen werden sollen. Die Dosis kann nach mindestens vier Wochen auf dreimal täglich 200 mg erhöht werden, abhängig von der individuellen Verträglichkeit und dem Krankheitsverlauf der Patienten.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind aufgrund der erhöhten Anfälligkeit für Infektionen mit Neisseria meningitidis erforderlich, die Patienten unter Behandlung mit Komplementinhibitoren aufweisen können. Vor Beginn der Therapie mit Danicopan ist daher ein aktueller Meningokokken-Impfschutz notwendig. Das Medikament ist kontraindiziert bei nicht geimpften Personen sowie bei Patienten mit einer aktiven Neisseria-Infektion.

Iptacopan, das ebenfalls neu zugelassene Medikament, weist eine ähnliche Darreichungsform auf und ergänzt die therapeutischen Optionen für Patienten mit PNH. Weitere Informationen zu Iptacopan und seiner genauen Anwendung werden derzeit in klinischen Studien untersucht und erwartet.

Insgesamt markieren die Einführungen von Danicopan und Iptacopan einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von PNH, indem sie zusätzliche Möglichkeiten für die Verwaltung dieser seltenen, aber ernsten hämatologischen Erkrankung bieten.

Die Einführung von Danicopan und Iptacopan ist ein wichtiger Schritt vorwärts für Patienten mit PNH, die bislang auf begrenzte Behandlungsoptionen angewiesen waren. Diese neuen Medikamente bieten Hoffnung auf eine verbesserte Kontrolle der hämolytischen Anämie, insbesondere für Patienten, die unter der aktuellen Standardtherapie nicht ausreichend profitieren konnten. Die Integration dieser Medikamente in die klinische Praxis erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung der individuellen Risiken und Vorteile, insbesondere im Hinblick auf potenzielle Infektionsrisiken bei der Anwendung von Komplementinhibitoren.

CHARM: Hoffnungsträger in der Therapie von neurodegenerativen Erkrankungen

Ein wegweisender Durchbruch in der Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen könnte sich mit der Entwicklung des Epigenom-Editors CHARM abzeichnen. Forscher des Massachusetts Institute of Technology (MIT) haben gemeinsam mit Teams von Harvard und der Boston University einen hochspezialisierten Mechanismus geschaffen, der es ermöglicht, gezielt Gene im Gehirn zu deaktivieren, indem er auf das Epigenom zielt. Diese Technologie könnte einen bedeutenden Fortschritt darstellen, insbesondere bei Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson und Prionenerkrankungen, bei denen die Ansammlung fehlgefalteter Proteine eine zentrale Rolle spielt.

CHARM, kurz für Coupled Histone tail for Autoinhibition Release of Methyltransferase, nutzt eine Kombination aus einem DNA-bindenden Zinkfinger-Protein und einem Koaktivator der DNA-Methyltransferase 3A, um spezifische Genregionen zu modifizieren. Dies geschieht durch verstärkte DNA-Methylierung an den Promoterregionen der Zielgene, was letztlich zu einer dauerhaften Abschaltung der Genexpression führt. Der Editor wurde so konzipiert, dass er mittels Adeno-assoziierte Viren (AAV), die speziell für die Überwindung der Blut-Hirn-Schranke optimiert wurden, in die Nervenzellen des Gehirns eingeschleust werden kann.

In experimentellen Studien an Modellmäusen konnte CHARM erfolgreich die Produktion des Prion-Proteins in bis zu 80 Prozent der Nervenzellen des Gehirns unterdrücken. Dies stellt einen signifikanten Fortschritt dar, da bisherige Ansätze wie CRISPR/Cas-Systeme oder Antisense-Oligonukleotide Schwierigkeiten hatten, das Gehirn effektiv zu erreichen oder mit ausreichender Spezifität zu arbeiten.

Dr. Sonia Vallabh und Dr. Eric Minikel, Prionenforscher und Mitbegründer von CHARM, wurden persönlich von der Thematik betroffen, als bei Vallabh eine genetische Variante diagnostiziert wurde, die eine seltene und aggressive Prionenerkrankung verursacht. Ihr persönliches Engagement spiegelt sich in der Intensität der Forschung wider, die darauf abzielt, nicht nur die Behandlungsmöglichkeiten für Prionen-Erkrankungen zu verbessern, sondern auch neue Ansätze für Alzheimer, Parkinson und andere neurodegenerative Krankheiten zu eröffnen.

Die potenzielle Anwendung von CHARM ist jedoch noch in der Forschungsphase, und weitere Studien sind notwendig, um die Sicherheit und Wirksamkeit dieser Technologie zu validieren, bevor sie in klinischen Umgebungen getestet werden kann. Dennoch wird der Editor als vielversprechender Schritt in der Epigenom-Editierung angesehen, der das Potenzial hat, das Paradigma der Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen grundlegend zu verändern.

CHARM stellt zweifellos einen bedeutenden Fortschritt in der biomedizinischen Forschung dar. Die Fähigkeit, gezielt und spezifisch die Genexpression im Gehirn zu regulieren, könnte die Tür zu neuen Therapien für eine Vielzahl von neurodegenerativen Erkrankungen öffnen, die bisher schwer zu behandeln waren. Besonders beeindruckend ist die hohe Effizienz, mit der CHARM das Prion-Gen in Tierversuchen deaktivieren konnte, was Hoffnung auf eine Verlangsamung oder sogar einen Stopp des Krankheitsverlaufs bei Erkrankungen wie familiärer Insomnie durch Prionen gibt.

Die Nutzung von AAV-Vektoren zur Lieferung des Editors durch die Blut-Hirn-Schranke hindurch ist ein kluger Ansatz, der die praktische Anwendbarkeit von CHARM in der klinischen Praxis unterstützen könnte, sofern weitere Sicherheits- und Wirksamkeitsstudien die vielversprechenden Ergebnisse bestätigen. Die Tatsache, dass CHARM auch für breitere Anwendungen bei anderen neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer und Parkinson adaptierbar ist, unterstreicht sein Potenzial als bahnbrechende Technologie in der Medizin.

Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich CHARM in zukünftigen klinischen Studien und in der praktischen Anwendung bewähren wird. Die Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die vielversprechenden Ergebnisse der frühen Experimente in wirksame und sichere Behandlungen für Patienten überführt werden können.

Studie warnt: Listerine Cool Mint Mundspülung erhöht potenziell gesundheitsschädliche Bakterien im Mund

Eine neue Studie der Universität Antwerpen hat die langfristigen Auswirkungen der täglichen Anwendung von Listerine Cool Mint Mundspülung auf das oropharyngeale Mikrobiom untersucht. Veröffentlicht im renommierten Journal of Medical Microbiology, weist die Forschung darauf hin, dass diese häufig verwendete Mundspülung zu einer signifikanten Zunahme bestimmter Bakterienarten führt, die potenziell mit Gesundheitsrisiken verbunden sein könnten.

Die Studie, Teil der PReGo-Studie (Preventing Resistance in Gonorrhoea), einer doppelblinden, monozentrischen, randomisierten Crossover-Kontrollstudie, wurde mit dem Ziel durchgeführt, die Auswirkungen antibakterieller Mundspülungen auf sexuell übertragbare Infektionen bei Männern zu untersuchen. Insgesamt nahmen 59 Personen an der Studie teil, die über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt wurde.

Die Forscher fanden heraus, dass Fusobacterium nucleatum und Streptococcus anginosus, zwei Bakterienarten, deren Anzahl durch die tägliche Anwendung von Listerine Cool Mint erhöht wurde, potenziell bedenkliche Auswirkungen haben könnten. Fusobacterium nucleatum ist bekannt für seine Rolle bei der Entwicklung von Parodontitis, während Streptococcus anginosus im Verdacht steht, an der Entstehung von Magen- und Ösophaguskarzinomen beteiligt zu sein.

Die Studie umfasste einen Zeitraum von drei Monaten, in dem die Teilnehmer abwechselnd Listerine Cool Mint und ein Placebo-Mundwasser verwendeten. Oropharyngeale Abstriche wurden zu Beginn der Studie und nach jeder dreimonatigen Phase genommen, um Veränderungen im Mikrobiom zu erfassen. Die festgestellten Veränderungen legen nahe, dass die regelmäßige Anwendung dieser Mundspülung möglicherweise das Gleichgewicht des Mikrobioms stört und damit potenzielle Gesundheitsrisiken birgt.

Listerine Cool Mint wird als wirksames Mittel zur Vorbeugung von Zahnbelag und Zahnfleischentzündungen beworben. Die genauen Auswirkungen auf das Mundmikrobiom waren jedoch bisher nicht umfassend erforscht worden. Diese Studie liefert wichtige neue Erkenntnisse, die Entscheidungsträger in der Gesundheitspolitik und Verbraucher dazu ermutigen könnten, die langfristigen Auswirkungen der regelmäßigen Anwendung von antibakteriellen Mundspülungen kritisch zu hinterfragen.

Die Ergebnisse der Studie zur Langzeitwirkung von Listerine Cool Mint Mundspülung auf das Mundmikrobiom sind alarmierend. Die signifikante Zunahme potenziell gesundheitsschädlicher Bakterienarten wie Fusobacterium nucleatum und Streptococcus anginosus wirft wichtige Fragen zur Sicherheit und langfristigen Gesundheitseffekten auf. Künftige Forschung ist erforderlich, um diese Zusammenhänge genauer zu verstehen und die Verwendung solcher Mundspülungen besser zu regulieren.

Die differenzierte Anwendung von Vitamin D: Neue Leitlinien und ihre Implikationen

Die Debatte über die Supplementierung von Vitamin D hat neue Impulse erhalten, nachdem die Endocrine Society ihre aktualisierten Richtlinien veröffentlichte. Diese Leitlinien, die auf einer umfassenden Analyse aktueller Forschungsergebnisse basieren, geben detaillierte Empfehlungen zur gezielten Verwendung des Sonnenvitamins, das in der medizinischen Gemeinschaft weiterhin intensiv diskutiert wird.

Vitamin D, ein essentielles fettlösliches Hormon, spielt eine entscheidende Rolle bei der Regulierung des Calcium- und Phosphathaushalts im Körper sowie bei der Erhaltung der Knochengesundheit. Hauptquellen für Vitamin D sind Sonnenlicht und ausgewählte Nahrungsmittel, wobei die natürliche Synthese in der Haut unter Einfluss von UV-B-Strahlung von zentraler Bedeutung ist.

Laut den neuen Leitlinien der Endocrine Society sollten bestimmte Bevölkerungsgruppen gezielt mit Vitamin D ergänzt werden, um spezifische Gesundheitsziele zu erreichen. Kinder und Jugendliche im Alter von ein bis 18 Jahren profitieren von einer Supplementierung zur Vorbeugung von ernährungsbedingter Rachitis und zur Reduktion des Risikos von Atemwegsinfektionen. Ältere Erwachsene ab 75 Jahren sowie schwangere Frauen werden ebenfalls zur Einnahme von Vitamin D empfohlen, da dies das Sterberisiko senken und Komplikationen während der Schwangerschaft reduzieren kann.

Im Gegensatz dazu raten die Experten der Endocrine Society gesunden Erwachsenen unter 50 Jahren ohne spezifische medizinische Indikationen von einer übermäßigen Supplementierung ab. Diese Empfehlung basiert auf der Analyse randomisierter, placebokontrollierter Studien, die keine eindeutigen Vorteile für die allgemeine Bevölkerung ergaben.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Leitlinien betrifft die Notwendigkeit von Routine-Tests auf den Vitamin-D-Spiegel (gemessen als 25(OH)D). Die Endocrine Society spricht sich gegen die Durchführung solcher Tests in allen Bevölkerungsgruppen aus, da sie häufig keinen zusätzlichen Nutzen für die Gesundheit bringen.

Die Diskussion um Vitamin D geht jedoch über die rein medizinischen Aspekte hinaus. Das Hormon spielt eine entscheidende Rolle bei der Modulation des Immunsystems und der Regulation von Entzündungsprozessen im Körper. Diese immunmodulatorischen Eigenschaften machen Vitamin D zu einem vielversprechenden Ansatzpunkt für weitere Forschung und potenzielle Anwendungen in der Prävention und Behandlung von Krankheiten.

Die aktualisierten Richtlinien der Endocrine Society bieten eine klare Orientierung für die gezielte Anwendung von Vitamin D in der Medizin. Sie unterstreichen die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung, welche Bevölkerungsgruppen von einer Supplementierung profitieren könnten, während sie gleichzeitig vor einer unnötigen Verwendung warnen. Diese Empfehlungen markieren einen Schritt in Richtung evidenzbasierter Gesundheitsversorgung und regen zu einer fundierten Diskussion über die Rolle von Vitamin D in der öffentlichen Gesundheit an.

Stiftung Warentest enthüllt: Die besten Sonnenschutzmittel aus der Apotheke im Test

Die Stiftung Warentest hat in ihrer aktuellen Juli-Ausgabe Sonnenschutzmittel für Kinder und Erwachsene aus Apotheken einem intensiven Test unterzogen, um deren Wirksamkeit und Sicherheit zu bewerten. Unter den getesteten Produkten erwies sich die „Avène Kinder-Sonnenmilch SPF 50+“ von Pierre Fabre als herausragend. Diese Sonnenmilch enthält keine DHHB und somit auch kein DnHexP, sowie keine anderen gesetzlich reglementierten Phthalate, was sie zu einer empfehlenswerten Wahl für den Schutz empfindlicher Kinderhaut macht. Auch unter den Sonnenschutzmitteln für Erwachsene schnitt Avène positiv ab und erhielt hohe Bewertungen für ihre Produkte.

Das „Eau Thermale Avène Sonnenspray“ erhielt eine Gesamtnote von 1,6 und wurde insbesondere für seine geringen Mengen an kritischen Inhaltsstoffen ausgezeichnet, wobei es sogar mit der Bestnote 1,0 in diesem Bereich bewertet wurde. Ebenfalls gut abgeschnitten hat das „Eucerin Oil Control Dry Touch Body Sun Spray Transparent“, das nicht nur einen effektiven Sonnenschutz bietet, sondern auch durch eine sehr gute Anwendbarkeit überzeugte. Obwohl DHHB als UV-Filter verwendet wird, konnte in diesem Produkt kein DnHexP nachgewiesen werden.

Das „Vichy Capital Soleil Cell Protect Sonnenspray“ erhielt eine Gesamtnote von 2,3 und wurde trotz einer guten Bewertung für den Sonnenschutz kritisiert für die Transparenz und Genauigkeit der Produktdeklaration. Insgesamt wurden alle drei genannten Apotheken-Produkte mit einer herausragenden 1,0 in der Kategorie kritische Inhaltsstoffe bewertet.

Hingegen wurde das „Ladival Allergische Haut Sonnenschutz Gel“ von der Stiftung Warentest weniger gut bewertet. Trotz eines Gesamturteils von 2,7 wurde in diesem Produkt DnHexP in technisch vermeidbaren Konzentrationen gefunden, was zu einer schlechten Bewertung in der Kategorie kritische Inhaltsstoffe führte.

Darüber hinaus warnte die Stiftung Warentest vor der Verwendung von „UV-Patches“ (UV-Warn-Stickern), die auf der Haut platziert werden, um den Zeitpunkt zum Nachcremen anzuzeigen. Getestet wurden Produkte von Safer Sun und Eelhoe, die sich als unzuverlässig erwiesen und daher nicht empfohlen werden können. Die Stiftung Warentest betonte stattdessen die Wichtigkeit, Sonnencreme regelmäßig und großzügig aufzutragen, unabhängig von spezifischen Inhaltsstoffen.

Die aktuellen Testergebnisse der Stiftung Warentest zeigen deutlich, welche Sonnenschutzmittel besonders empfehlenswert sind. Avène hat sich erneut als Spitzenreiter erwiesen, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene, mit Produkten, die sowohl effektiven Schutz als auch eine gute Verträglichkeit bieten. Die Kritik an anderen Produkten, insbesondere bezüglich potenziell schädlicher Inhaltsstoffe wie DnHexP, verdeutlicht die Bedeutung strenger Kontrollen und transparenter Produktdeklarationen in der Kosmetikindustrie. Verbraucher sollten auf hochwertige und geprüfte Sonnenschutzmittel setzen, um ihre Haut bestmöglich zu schützen.

Rasurrisiko in Barbershops: Epidemie durch Pilzinfektionen auf dem Vormarsch

In den letzten Jahren hat sich eine besorgniserregende Epidemie von Pilzinfektionen auf dem Kopf und im Bartbereich ausgebreitet, die Experten zufolge hauptsächlich durch unzureichend desinfizierte Rasiergeräte in Barbershops verursacht wird. Besonders betroffen sind männliche Jugendliche und junge Männer. Der Pilz Trichophyton tonsurans, auch bekannt als Mattenpilz oder Ringerpilz, hat in Deutschland stark zugenommen, wie Dr. Pietro Nenoff, Laborarzt und Dermatologie-Professor an der Universität Leipzig, berichtet.

"Die Zahl der Nachweise von Trichophyton tonsurans ist dramatisch gestiegen, und wir sehen einen besorgniserregenden Trend", sagt Dr. Nenoff. Die Infektionen manifestieren sich typischerweise in schuppigen, geröteten Hautstellen und können zu eitrigen Pusteln und Haarausfall führen, insbesondere wenn der Pilz durch kleine Verletzungen wie Schnitte mit Rasierklingen in die Haut eindringt.

Die Ursache für die Ausbreitung liegt nach Einschätzung von Experten in mangelnder Hygienepraxis in Barbershops. Studien haben gezeigt, dass der Pilz in Rasiergeräten und Aufbewahrungsschubladen nachgewiesen wurde, was die Verbindung zwischen Barbershop-Besuchen und den Infektionen bestätigt.

"Wir haben festgestellt, dass viele Barbershops nicht die erforderlichen Hygienestandards einhalten, insbesondere was die Desinfektion von Geräten betrifft", erklärt Judith Warmuth, Obermeisterin der Friseurinnung Erlangen. "Es mangelt oft an geschultem Personal, das die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen umsetzen kann."

Die Behandlung von Trichophyton tonsurans erfordert eine sorgfältige Kombination aus lokaler und gegebenenfalls systemischer Therapie mit Antimykotika wie Clotrimazol, Ketoconazol oder Terbinafin. Die Dunkelziffer der Infektionen ist hoch, da der Pilz nicht meldepflichtig ist und sich leicht innerhalb von Familien und sozialen Gruppen verbreiten kann, insbesondere in Umgebungen wie Kindergärten.

Besonders besorgniserregend ist die Situation bei Minderjährigen, da einige der üblichen Behandlungen nicht für sie zugelassen sind. Experten fordern daher eine Meldepflicht für Trichophyton tonsurans, um die Ausbreitung besser kontrollieren zu können und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Hygienestandards in Barbershops zu verbessern.

Die Verantwortlichen im Friseurhandwerk betonen die Bedeutung regelmäßiger Desinfektionen und Schulungen für das Personal, um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten. Trotz der Herausforderungen sehen sie auch die Notwendigkeit für strengere Kontrollen seitens der Behörden, um sicherzustellen, dass alle Betriebe die erforderlichen Standards einhalten.

Die steigenden Fallzahlen von Pilzinfektionen durch Trichophyton tonsurans sind alarmierend und zeigen deutlich, dass eine verbesserte Hygiene in Barbershops dringend erforderlich ist. Die Forderung nach einer Meldepflicht für diese Infektionen und strengeren Kontrollen seitens der Behörden ist berechtigt, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Ausbreitung dieses Pilzes einzudämmen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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