Mit Beginn des Jahres 2025 tritt eine wichtige Neuerung für geringfügig Beschäftigte in Kraft: Die Geringfügigkeitsgrenze, die definiert, bis zu welchem Einkommen eine Beschäftigung als Minijob gilt, wird von 538 Euro auf 556 Euro monatlich angehoben. Diese Anpassung folgt der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, der ab dem 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde steigt.
Die Erhöhung des Mindestlohns und damit der Geringfügigkeitsgrenze ist eine direkte Antwort auf die wachsenden Lebenshaltungskosten und die Notwendigkeit, niedrig bezahlten Arbeitskräften ein angemessenes Einkommen zu sichern. Die neue Grenze von 556 Euro ermöglicht es Minijobbern, etwas mehr zu verdienen, ohne ihren geringfügigen Status zu verlieren, der sie von vielen Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
Die Berechnung dieser Grenze basiert auf einer Formel, die den Mindestlohn mit 130 Stunden multipliziert und durch drei teilt, wobei das Ergebnis auf volle Euro aufgerundet wird. Dies soll eine faire Anpassung an die realen Arbeitszeiten und Einkommensbedürfnisse der Minijobber gewährleisten.
Neben der monatlichen Grenze gibt es Regelungen für Ausnahmesituationen, in denen Minijobber bis zu zweimal im Jahr die Grenze überschreiten dürfen, ohne ihren Status zu verlieren. In diesen Monaten kann das Einkommen auf bis zu 1.112 Euro ansteigen, was besonders in saisonabhängigen Branchen wie dem Einzelhandel während des Weihnachtsgeschäfts oder in der Gastronomie während der Urlaubssaison von Bedeutung ist.
Die Regelung hat nicht nur Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, sondern auch auf Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte einstellen. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Pauschalabgabe an die Sozialversicherungen zu entrichten, was einfacher und kostengünstiger ist als die vollständigen Sozialversicherungsbeiträge für regulär Beschäftigte.
Die Neuregelung der Geringfügigkeitsgrenze ist ein komplexer Balanceakt zwischen der Unterstützung flexibler Arbeitsmodelle und der Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen und sozialer Sicherheit für die Beschäftigten. Sie ist daher ein wichtiger Bestandteil der sozialpolitischen Diskussion in Deutschland.
Kommentar:
Die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2025 ist ein klares Zeichen dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme auf die dynamischen Veränderungen im Arbeitsmarkt und die wirtschaftlichen Realitäten reagieren. Diese Maßnahme könnte als ein Schritt in Richtung einer gerechteren Arbeitswelt interpretiert werden, in der auch die am niedrigsten bezahlten Arbeitskräfte von den Verbesserungen im Wirtschaftssystem profitieren.
Allerdings wirft die Neuregelung auch Fragen auf: Ist eine solche Anpassung ausreichend, um den Minijobbern eine echte finanzielle Sicherheit zu bieten? Und inwieweit trägt sie tatsächlich zur sozialen Absicherung der Betroffenen bei, wenn die meisten immer noch von vollständigen Sozialleistungen ausgeschlossen sind? Die Antworten auf diese Fragen werden nicht nur die zukünftige Gestaltung der Minijobs beeinflussen, sondern auch zeigen, wie resilient und inklusiv das deutsche Sozialsystem wirklich ist.
In einer Zeit, in der prekäre Beschäftigungsverhältnisse zunehmen und die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergeht, sind solche Anpassungen essenziell, um nicht nur den ökonomischen, sondern auch den sozialen Frieden zu wahren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Änderungen ausreichen werden, oder ob weitergehende Reformen notwendig sind, um eine umfassende soziale Absicherung für alle Beschäftigungsformen zu garantieren. Letztlich ist dies eine gesellschaftspolitische Herausforderung, die weit über die reine Anpassung von Einkommensgrenzen hinausgeht und tiefgreifendere Lösungen erfordert.
Von Engin Günder, Fachjournalist