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Rauchschaden nach unbeaufsichtigtem Kochen – Wer haftet?

Gericht entscheidet über Versicherungsleistung bei grober Fahrlässigkeit nach Rauchentwicklung in Wohnung

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Beim Verlassen der Küche ließ eine Frau ihren Braten auf dem Herd unbeaufsichtigt. Rauchschwaden breiteten sich aus und beschädigten Inventar im Wert von 70.000 Euro. Doch die Frage, ob die Hausratversicherung für den Schaden aufkommt, musste das Gericht klären.

In einer deutschen Großstadt kam es zu einem folgenschweren Zwischenfall, als eine Frau ihre Küche verließ, während ein Braten in Speiseöl auf dem Herd brutzelte. Was als Routine begann, entwickelte sich innerhalb kürzester Zeit zu einem ernsten Schadenfall: Während die Bewohnerin in einem anderen Zimmer war, breitete sich dichter Rauch in ihrer Wohnung aus. Durch die entstehenden Rauchschwaden wurden Einrichtungsgegenstände in Höhe von etwa 70.000 Euro beschädigt. Der Schaden erstreckte sich auf Möbel, Teppiche und elektronische Geräte. Eine Versicherung sollte in solchen Fällen Schutz bieten, doch schnell stellte sich die Frage, ob die Hausratversicherung den Schaden überhaupt übernimmt.

Der Grund für die Auseinandersetzung lag in der Frage der Fahrlässigkeit. Die Hausratversicherung der Frau weigerte sich, den Schaden in vollem Umfang zu regulieren. Der Versicherer argumentierte, dass das unbeaufsichtigte Kochen auf einem Herd, insbesondere mit Öl, ein klar fahrlässiges Verhalten darstelle. Das Verlassen der Küche, während ein potenziell gefährliches Kochvorgang läuft, sei grob fahrlässig, weshalb die Versicherung nicht zur vollen Schadensübernahme verpflichtet sei. Dieser Streitpunkt wurde letztlich vor Gericht verhandelt.

Vor Gericht wurde zunächst geprüft, inwieweit das Verhalten der Frau als grob fahrlässig einzustufen ist und wie sich dies auf die Versicherungsleistung auswirken könnte. Zwar entschied das Gericht, dass die Hausratversicherung grundsätzlich Schäden durch Rauchschwaden abdeckt. Allerdings stellte es auch fest, dass das Verhalten der Frau das Risiko für den Schaden erheblich erhöht hatte. Da es sich um ein offenkundig gefährliches Szenario handelte – das unbeaufsichtigte Erhitzen von Öl auf einem Herd – wurde ihr grobe Fahrlässigkeit angelastet.

Aufgrund dieses Urteils wurde der Frau nur ein Teil des Schadens erstattet. Die genaue Höhe der Kürzung der Versicherungsleistung richtete sich nach der Schwere der Fahrlässigkeit. Trotz des Verweises der Frau auf die Tatsache, dass es keine Feuerentwicklung, sondern "nur" Rauchschäden gab, hielt das Gericht die Argumentation der Versicherung für stichhaltig. Der Fall verdeutlicht, dass Versicherungen zwar dazu da sind, bei unvorhersehbaren Ereignissen Schutz zu bieten, sie jedoch in Fällen grober Fahrlässigkeit deutlich eingeschränkt sein können.

Kommentar:

Dieser Fall offenbart einmal mehr, wie wichtig es ist, sich der eigenen Verantwortung im Umgang mit potenziellen Gefahrenquellen im Haushalt bewusst zu sein. Eine Hausratversicherung ist für viele Menschen ein Sicherheitsnetz, doch dieses Netz hat seine Grenzen. Wer grob fahrlässig handelt, etwa indem er ein Kochfeld unbeaufsichtigt lässt, setzt nicht nur sein Eigentum, sondern auch seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Viele Versicherungsnehmer sind sich der Details ihrer Policen nicht bewusst und unterschätzen, welche Verhaltensweisen ihren Schutz gefährden können.

Der Fall wirft zudem die Frage auf, wie weit die Pflicht zur Vorsicht gehen muss. Im Haushalt kann vieles schiefgehen, doch das bewusste Verlassen eines laufenden Kochfeldes stellt ein unnötiges Risiko dar, das leicht vermieden werden kann. Versicherungen wie die Hausratpolicen sollten jedoch auch ihre Kunden besser aufklären, um Missverständnisse über den Umfang des Versicherungsschutzes zu verhindern. Nur so können Streitfälle wie dieser vermieden und das Vertrauen in den Versicherungsschutz gestärkt werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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