Die Landwirtschaftsministerin in Niedersachsen, Barbara Otte-Kinast, hat sich bereits für eine freiwillige Vereinbarung zur Videoüberwachung in den Betrieben stark gemacht. Das betrifft in Niedersachsen rund 300 Schlachtbetriebe. Ziel ist es, dass die pflegliche Behandlung der Tiere sichergestellt wird. Die Resonanz auf die Vereinbarung ist zwiegespalten, jedoch nur, weil noch Fragen offenstehen. Angemerkt wird vom Datenschutz als große Hürde, Mitarbeiter, die nicht gefilmt werden wollen und die Sorge der Schlachthofbetreiber vor Beschwerden. Der Softwarehersteller artec technologies bietet hierzu eine praktikable Systemlösung – eine datenschutzkonforme Videoüberwachung nach DSGVO“. Die Software wird bereits erfolgreich in der Industrie und in öffentlichen Bereichen eingesetzt.
In der NDR3-Sendung Hallo Niedersachsen vom 13.02.19 nennt Heike Hastick vom Verband der Fleischwirtschaft ein Beispiel zur Datenschutz-Problematik. So ist ein Fall bekannt geworden, wo ein Schlachthofbetreiber Videoüberwachung installiert hat. Ein amtlicher Fachassistent fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Beim zuständigen Landesamt für Datenschutz hatte er sich beschwert und Recht bekommen. Damit wurde die Videoüberwachung in diesem Fall untersagt. „Das muss nicht sein, sagt Thomas Hoffmann CEO der artec technologies, und führt weiter aus, in der Politik, wohl aber auch bei den zuständigen Verbänden und Betrieben besteht offensichtlich Unkenntnis darüber, dass eine datenschutzkonforme Videoüberwachung durchaus möglich ist“. Die artec technologies bietet zuverlässige und praktikable Systemlösungen, um Datenschutzrichtlinien einzuhalten. So wird das Persönlichkeitsrecht gewahrt, welches mit speziellen Filtern in der Liveansicht Personen unscharf darstellt und somit anonymisiert. Der Zugriff auf unverschleierte Aufzeichnungen kann nur durch eine besondere Legitimation erfolgen und ist mehrfach gesichert.
Weitergehende Informationen zur datenschutzkonformen Videoüberwachung: https://www.videodatenschutz.de/