Deshalb begrüßen auch Steuerberater sehr diese Richtlinie, die das Arbeiten mit den Mandanten endlich auch vereinfachen wird.
Die jetzt von Deutschland noch umzusetzende Richtlinie enthält u.a. folgende Erleichterungen:
- die Befreiung von bestimmten Bilanzierungspflichten. Kleinstunternehmer dürfen beispielsweise auf den umfangreichen Anhang zur Bilanz verzichten.
- die Einschränkung der Veröffentlichungspflicht. Die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen gegenüber der breiten Öffentlichkeit ist nicht mehr zwingend wie derzeit erforderlich. Vielmehr können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass es ausreicht, wenn Kleinstunternehmen ihre Jahresabschlüsse nur noch an ein spezielles Register zu übersenden, wo sie nur bei Nachfrage an Dritte zur Information herausgegeben werden. Auch das übernehmen in der Regel die Steuerbüros nunmehr in einer vernünftigeren Relation.
Die Befreiungen können Unternehmen in Anspruch nehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte unterschreiten: 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Jahresumsatz und zehn Mitarbeiter. Ihr Steuerberater klärt Sie auf, ob Sie darunter fallen.
Das Bundesjustizministerium hatte sich wohl sogar für noch weitergehenden Bürokratieabbau ausgesprochen. Entgegnungen aus anderen Mitgliedsstaaten konnten gemeinsam mit Frankreich in dem vorliegenden Kompromiss entkräftet werden. Die Richtlinie wird dann nach Inkrafttreten für Erleichterungen sorgen und den Verwaltungsaufwand für diese Firmen senken.
Mehr Infos finden Sie unter: www.artevana.de (Steuerberatung in Berlin)
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