In der Regel, so Merz, würden Unternehmen beim Handel mit unkritischen Dual-use-Gütern erstmal keine Erleichterung erfahren. Zudem werde der Kreis der bislang unkritischen Güter mit Geltung der neuen Verordnung ab Frühjahr 2016 sogar erweitert! Vorsicht gelte bei derzeit bestehenden Verboten. Vorbereitende Tätigkeiten, wie Verkaufsabsichten in einem Vertrag zu konkretisieren, seien, abhängig vom Produkt (z.B. Dual-use-Güter), in der Regel vom Verkaufsverbot umfasst. Daher gebe es momentan nur wenig Spielraum für Exporteure. „Zwar können Sie in diesen Fällen planen und mit potenziellen iranischen Interessenten reden, mehr aber auch nicht. Leben Sie die Exportkontrolle weiterhin konservativ“, gab Merz den Gästen als Ratschlag mit auf den Weg.
Am 14. Juli wurde in Wien eine Einigung zum iranischen Atomprogramm erzielt. In einem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan („Joint Comprehensive Plan of Action“) sollen die Sanktionen schrittweise gelockert werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Iran, seine Urananreicherung und damit verbundene nukleare Tätigkeiten zu begrenzen und eine umfangreiche Überprüfung durch die Internationale Atomenergiebehörde („International Atomic Energy Agency“) zu ermöglichen. Verbunden damit sind verschiedene Meilensteine („Adoption Day“/„Implementation Day“).
Der Exportclub der IHK Nord Westfalen bietet Unternehmensvertretern ein Forum, in dem sie sich über aktuelle Entwicklungen im Export- und Importbereich informieren können.
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