Mit dem B. Braun Entlassmanagement kann ein Krankenhaus ein Gesundheitsnetzwerk aufbauen, womit zum gewünschten Entlassungstag für jeden Betroffenen je nach Krankheitsbild die Weiterversorgung sichergestellt ist.
Seit 2017 sind Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, das Entlass- und Versorgungsmanagement ihrer Patienten zu koordinieren. Dafür braucht ein Krankenhaus einen Überblick über die ambulanten Leistungserbringer in ihrem Einzugsgebiet. Denn schwierig wird es immer dann, wenn ein Patient auch nach der Entlassung noch Unterstützung braucht und an einen ambulanten Pflegedienst, in eine Kurzzeitpflege oder Pflegeheim vermittelt werden muss. Auch die Hilfsmittelversorgung durch ein Sanitätshaus ist zu organisieren.
Patienten haben in Deutschland die Freiheit, ihre Gesundheitsversorger selbst auszuwählen. Diesem Grundsatz folgt B. Braun, indem sie Leistungen im Entlass- und Versorgungsmanagement und auch in der häuslichen Versorgung in enger Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern koordiniert.
Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Versorgung von Patienten zu Hause steht B. Braun gemeinsam mit seinen Partnern für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung. B. Braun begleitet Patienten produktneutral in allen Phasen ihrer Krankheit. Dabei steht die Lebensqualität des Einzelnen und sein Wunsch nach Normalität im Mittelpunkt.
Mehr dazu unter: www.bbraun.de/evm
*Krankenhauszukunftsgesetz - Fördertatbestand 2 Patientenportale (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
KHSFV) - digitales Entlass- und Überleitungsmanagement)