„Grundsätzlich ist jeder zur Ersten Hilfe verpflichtet“, betont die Fachfrau. „Zu den grundlegenden Maßnahmen gehören: den Notruf absetzen, die Unfallstelle absichern und die Verletzten betreuen. Wichtig ist vor allem, nicht einfach wegzuschauen, sondern nach seinen Möglichkeiten zu handeln.“
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten in der Ersten Hilfe ausbilden zu lassen: In jedem Unternehmen ab zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten muss mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer vor Ort sein. Bei mehr als zwanzig anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent aller Beschäftigten als Ersthelferinnen und Ersthelfer ausgebildet sein.
Für ihre Mitgliedsbetriebe übernimmt die BGHM die Kosten für die Grundausbildung und die alle zwei Jahre nötige Fortbildung. Der Betrieb selbst muss in Werkstätten, Büros oder auf Baustellen für das notwendige Erste Hilfe-Material, wie Verbandskästen sorgen. Die Anzahl der Verbandskästen richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebsgröße sowie der Anzahl der Beschäftigten. Auch eine entsprechende betriebliche Organisation muss vorhanden sein: Dazu zählen Notfall- und Rettungspläne. Beachten Sie die oben genannten Aspekte in Ihrem Betrieb, sind Sie und Ihre Beschäftigten für den Notfall gut vorbereitet, um schnell helfen zu können.
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