Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind Infektionskrankheiten durch Insektenstiche (z.B. Borreliose, Enzephalitis, Malaria etc.) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es werden jedoch auch Tarife von Versicherungsgesellschaften angeboten, in denen Infektionskrankheiten durch Insektenstiche und dadurch erlittene Gesundheitsschäden mitversichert sind. Bei der Überprüfung oder dem Abschluss einer neuen Unfallversicherung ist wichtig zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Versicherer bei Gesundheitsschäden durch Insektenstiche / -bisse und dadurch ausgelösten Infektionskrankheiten leistet. Achten Sie besonders auch bei der Auswahl auf Vergleichsportalen darauf, das diese Leistung mit ausgewählt wurde.
"Wir empfehlen jedem, der für sich und seine Familie eine Unfallversicherung abschliessen möchte, die Leistung für Infektionskrankheiten durch Insekten und auch durch andere Tiere mit einzuschliessen", das meint Kai-Lorenz Schwark, Geschäftsführer von neuversichert.de .