Das neue KWK-Gesetz (KWKG), welches am 19. Juli 2012 in Kraft trat, fördert den Bau von Wärmenetzen, sofern die Wärme in diesen Fernwärme-Systemen zu mindestens 60% aus KWK-Anlagen stammt und die Inbetriebnahme der Netze nach dem 31.12.2011 dem 01.01.2012 erfolgte. Bis zu 40% der notwendigen Investition können dann gefördert werden.
Die Bedingungen für eine Wärmenetz-Förderung auf KWK-Basis sind im KWK-Gesetz (KWKG 2012) geregelt. Ein 13 Seiten umfassendes "Merkblatt Wärme- und Kältenetze", das am 08. August 2012 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht wurde, erläutert die im KWK-Gesetz niedergeschriebenen Bedingungen.
Wie der Name des Merkblattes darlegt, können auch Kältenetze gefördert werden, sofern die Kälte aus KWK-Anlagen stammt. Man spricht in diesem Fall von Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK / www.kwkk.de). Solche Netze existieren zum Beispiel in Dresden.
Ausführliche Informationen zu den Inhalten des BAFA-Merkblattes "Wärme- und Kältenetze" können einem Fachbeitrag auf dem BHKW-Infozentrum entnommen werden (http://www.bhkw-infozentrum.de/...)