Nach Ansicht des BITKOM hat der Gesetzentwurf an zentraler Stelle eine Lücke, da er nicht genau definiert, wer als „Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste“ oder „Internetzugangsdienste“ anzusehen ist. Dies führt dazu, dass etwa Betreiber von WLAN-Hotspots unter die Regelung fallen könnten. Rohleder: „Bei dem Gesetzentwurf besteht erheblicher Präzisierungsbedarf. In die Diskussion sollten die betroffenen Unternehmen und die relevanten gesellschaftlichen Gruppen einbezogen werden.“
Die Unternehmen müssten nach Schätzung des BITKOM einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag investieren, um die Vorgaben zur geplanten Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Der Verband fordert daher eine generelle Erstattung der anfallenden Kosten für die Unternehmen sowie ausreichend lange Umsetzungsfristen, damit es angesichts der zu erwartenden juristischen Auseinandersetzungen um das Gesetz nicht zu erneuten Fehlinvestitionen komme. Die erste deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hatte einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standgehalten, gleichwohl hatten die Unternehmen bereits Anschaffungen von mehr als 100 Millionen Euro getätigt, die heute durch neue Vorgaben etwa bei der Sicherheit nicht mehr nutzbar sind