- Legale Angebote tragen zum Jugend- und Verbraucherschutz bei und dämmen Spielsucht ein
- Ministerpräsidenten beraten morgen über gesetzliche Neuregelung
Für den Bitkom sind jetzt die Ministerpräsidenten am Zug. Es gilt, das Glücksspielrecht verfassungs- und europarechtsgemäß zu regeln. Dabei muss ein maßvolles bundesweites Erlaubnissystem geschaffen werden, das sinnvolle Spieler- und Verbraucherschutzmaßnahmen vorsieht, wie zum Beispiel eine anbieterübergreifende Spielersperrdatenbank oder vom Spieler festzulegende Verlustlimits. Damit würde die Spielsucht eingedämmt und nicht noch unterstützt. Einen Gesetzesvorschlag, der diese Punkte beinhaltet, hat das Land Hessen bereits vorgelegt.