"Ausbildung ermöglicht jungen Menschen einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Zudem ist sie gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund in Deutschland ein wichtiger Beitrag zur Integration und zeigt soziale und gesellschaftliche Verantwortung. Ausbildung nutzt aber auch den Unternehmen selber: Denn sie sichert nachhaltig den eigenen Fachkräftebedarf für die Zukunft. Unter Berücksichtigung des demografisch bedingten 'Fachkräftemangels' in einzelnen Bereichen der Wirtschaft gilt es, verstärkt auf die Ausbildung junger Menschen zu setzen. In den Unternehmen mit Migrationshintergrund bestehen noch erhebliche Ausbildungspotentiale, die es zu erschließen und zu nutzen gilt."
Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund bilden im Vergleich zu deutschen Unternehmen wesentlich weniger aus. Während der Ausbildungsanteil der deutschen Unternehmen bei ca. 25 % liegt, erreichen Migrantenunternehmen lediglich einen Anteil von 15 % (türkische Migranten bzw. Migranten aus ehemaliger Sowjetunion) bzw. lediglich 9 % (italienische Migranten) und 6 % (griechische Migranten).
Gleichzeitig sind jugendliche Migranten mit einem Anteil von 24 % bei den Auszubildenden gegenüber Deutschen Jugendlichen (Anteil 58 %) erheblich unterrepräsentiert. Die Quote der jugendlichen Migranten, die eine Ausbildung absolvieren, ist seit Jahren rückläufig.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, weiter: "Gerade jugendliche Migrantinnen und Migranten können ihre vorhandene Mehrsprachigkeit bzw. interkulturellen Kompetenzen bei der Ausbildung einbringen, um neue Kunden in anderen Kulturkreisen zu gewinnen." Häufig, so Schauerte, bildeten Unternehmen mit Migrationshintergrund nur deshalb nicht aus, weil sie die Anforderungen an die Ausbildungstätigkeit bzw. den organisatorischen Aufwand falsch einschätzten. Grundsätzlich könnten Unternehmer unabhängig von ihrer nationalen Herkunft ausbilden, wenn sie in fachlicher Hinsicht bzw. mit der Ausstattung ihrer Unternehmen bestimmte Anforderungen erfüllten. Die Ausbildungsfähigkeit werde von den zuständigen Kammern geprüft. Die Ablegung einer so genannten Ausbildereignungsprüfung sei z.Zt. nicht erforderlich.