RA Michael Neuber, Justiziar des BVDW, kommentiert das aktuelle Urteil: "Die Entscheidung des EuGH ist grundsätzlich begrüßenswert, weil damit die notwendige Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen geschaffen wurde. Das Urteil führt nun allerdings nicht dazu, dass jedes online heruntergeladene, gebrauchte Computerprogramm frei handelbar wird. Einschränkungen gibt es beispielsweise im wichtigen Markt der Volumenlizenzen. Ebenso hat der EuGH ausdrücklich festgestellt, dass Softwarehersteller weiterhin alle zur Verfügung stehenden, technischen Schutzmaßnahmen ergreifen können, um eine Weiterveräußerung zu unterbinden. Es ist daher nach wie vor genau auf die Lizenzbedingungen zu achten."
Der BVDW veröffentlicht weitere Details zu den Hintergründen des EuGH-Urteils über den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen unter www.bvdw.org.