Das Arbeiten ohne Gehörschutz bringt mehr Sicherheit
Die früher als Palettenregallager genutzte Halle hat eine Grundfläche von ca. 230 Quadratmeter, die Raumhöhe beträgt acht Meter, was eine extrem ungünstige Raumakustik zur Folge hatte. In dem Raum steht die Abfüllanlage, Zuleitungsrohre befinden sich an den Wänden, die aus relativ schallharten Materialien wie Porenbeton aufgebaut sind. Eine Wand ist mit Sandwich-Elementen verkleidet, Fensterflächen reflektieren den Schall. Die Decke besteht aus einer Trapezblechkonstruktion, Infrastrukturstraßen wie Lüftungen und groß dimensionierte Förderleitungen sind dort untergebracht.
Aufgrund dieser ungünstigen Bedingungen betrug der Lärmpegel an der Abfüllanlage, dem einzigen Arbeitsplatz in der Halle, bis zu 87 dB. Laut diesen werksinternen Messungen, die auf Kopfhöhe des Maschinenarbeiters vorgenommen wurden, hätte der Mann einen Gehörschutz tragen müssen (LärmVibrationsArbSchV vom 6. März 2007), denn der obere Auslösewert für die Lärmprävention liegt bei einem Tageslärmexpostionspegel von 85 dB. Weil ein Lärmpegel über 85 dB die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit entstehen lassen kann, muss der Arbeitgeber ab 80 dB Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab 85 dB muss Gehörschutz konsequent getragen werden.
In der Halle herrscht jedoch auch Gabelstaplerverkehr. Müsste der Arbeiter einen Gehörschutz tragen, bestünde für ihn ein erhöhtes Unfallrisiko aufgrund eingeschränkter Wahrnehmung. Um diesem Sicherheitsaspekt gerecht zu werden und gleichzeitig dem Minimierungsgebot der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung Rechnung zu tragen, das u. a. die lärmmindernde Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten und Arbeitsplätze vorschreibt, plante Hilti raumakustische Maßnahmen zur Schallabsorbtion. Die Lärmbelastung sollte damit um 3 dB reduziert werden.
Offenporige Schaumstoffplatten dämpfen den Schall
Über die ortsansässige Firma malerknoll, die häufig Malerarbeiten bei Hilti in Kaufering ausführt, kamen die Bauherrn auf die Akustiksysteme CapaCoustic von Caparol. Dabei bot sich das System Melapor an. Die sehr leichten Platten und Elemente bestehen aus einem speziellen offenporigen Schaumstoff, der hocheffektiv in der Schalldämpfung ist. Die Panels sind als Schallabsorber »Klasse A« eingestuft, das heißt es kann damit eine Absorptionsleistung von mehr als 90 Prozent erzielt werden. Akustiktechniker führten unter Leitung von Caparol-Fachmann Wolfgang Eberhard Berechnungen zur Verbesserung der Raumakustik in der Halle durch, die die Verantwortlichen bei Hilti von der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme überzeugten.
Weil die Versorgungsleitungen frei zugänglich sein müssen, konnten an der Hallendecke keine Schall absorbierenden Maßnahmen durchgeführt werden, sondern nur an den Wänden. Die weißen Absorberplatten wurden dort bereichsweise auf 200 Quadratmeter Fläche direkt verklebt. In Büroräumen bis drei Meter Höhe reichen in der Regel 40 Prozent der Grundfläche aus, um eine spürbare bessere Raumakustik zu erzielen. Bei höheren Räumen wie der Industriehalle ist das Raumvolumen zu berücksichtigen, weshalb hier deutlich mehr Fläche mit den Akustikplatten belegt wurde. Die Anbringung der Platten erfolgte in einem nach gestalterischen und raumakustischen Gesichtspunkten ausgeklügeltem Raster, geplant von malerknoll.
Die schallabsorbierende Auskleidung war ein voller Erfolg: Durch die lärmmindernden Maßnahmen konnten die Nachhallzeit und somit auch der Lärmpegel stark verbessert werden, was subjektiv deutlich wahrnehmbar ist. Werksinterne Messungen ergaben Lärmminderungserfolge von 5 dB an dem Maschinen-Arbeitsplatz. Somit wurde die Vorgabe des Unternehmens, eine Schallreduzierung von 3 dB zu erzielen, sogar überschritten und dem gesetzlich vorgeschriebenen Minderungsgebot Genüge getragen. So braucht der Arbeiter keinen Gehörschutz tragen, was wiederum seiner Sicherheit im Gabelstaplerverkehr dient.