Grundsätzlich gilt: Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ist diese nicht vertraglich festgelegt, so können Unternehmen - vor allen Dingen in konjunkturell schwierigen Zeiten - diese Sonderzahlung ohne Weiteres streichen. Ausnahmen bestätigen, wie immer, auch hier die Regel. So haben beispielsweise Arbeitnehmer, die drei Jahre in Folge ein Weihnachtsgeld in jeweils derselben Höhe bezogen haben, auch weiterhin Anspruch auf diese Zahlung. Die gute Nachricht: In diesem Jahr machen nur wenige Firmen von dieser vermeintlich einfachen Möglichkeit, Personalkosten zu sparen, Gebrauch. Selbst der krisengebeutelte Automobilhersteller Opel hält an der Zahlung des Weihnachtsgeldes fest. Denn Loyalität und Leistungsbereitschaft sollten auch in schlechten Zeiten belohnt werden. In diesem Sinne wünscht die JobScout24 GmbH allen Arbeitnehmern: Frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!
Weihnachtsgeld? Fehlanzeige
Über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer gehen leer aus / Auch in diesem Jahr erwartet Berufstätige keine Überraschung in der Lohntüte
Grundsätzlich gilt: Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ist diese nicht vertraglich festgelegt, so können Unternehmen - vor allen Dingen in konjunkturell schwierigen Zeiten - diese Sonderzahlung ohne Weiteres streichen. Ausnahmen bestätigen, wie immer, auch hier die Regel. So haben beispielsweise Arbeitnehmer, die drei Jahre in Folge ein Weihnachtsgeld in jeweils derselben Höhe bezogen haben, auch weiterhin Anspruch auf diese Zahlung. Die gute Nachricht: In diesem Jahr machen nur wenige Firmen von dieser vermeintlich einfachen Möglichkeit, Personalkosten zu sparen, Gebrauch. Selbst der krisengebeutelte Automobilhersteller Opel hält an der Zahlung des Weihnachtsgeldes fest. Denn Loyalität und Leistungsbereitschaft sollten auch in schlechten Zeiten belohnt werden. In diesem Sinne wünscht die JobScout24 GmbH allen Arbeitnehmern: Frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!