Verbraucher müssen nach dem Urteil die höheren Entgelte für 0180-Verbindungen aber nicht mehr zahlen, also zum Beispiel in Fällen, in denen sie telefonisch Gewährleistungsrechte geltend machen. Clarius.Legal weist darauf hin, dass es unter anderem für den Kundendienst in der Praxis auch zu Schwierigkeiten führen könnte, Verbraucherentgelte bei der Abrechnung von 0180-Nummern zu erhalten. Fazit: die Firmen laufen Gefahr auf ihren Kosten sitzen zu bleiben.
Georg Berger, Geschäftsführer von CLARIUS.LEGAL, fasst zusammen: „Das Urteil hat neben verschiedenen Branchen unter anderem Folgen für Telekommunikations-Anbieter und deren Unternehmenskunden. Letztere müssen ihre Kundenservicerufnummern überprüfen und gegebenenfalls ihre Verträge mit den TK-Anbietern anpassen. Auch für TK-Anbieter ist es ratsam, die Verträge mit Unternehmen, für die sie Kundenservicerufnummern anbieten, anzupassen.“ Betroffenen Unternehmen rät er: „Die Unternehmen müssen sich Gedanken machen, wie sie ihren Kunden Servicerufnummern zum gewöhnlichen Tarif zur Verfügung stellen. Das ist vor allem dann relevant, wenn Kunden sich an den Customer Service wenden, um zum Beispiel Gewährleistungsrechte geltend zu machen.“
Zeitgleich empfiehlt Clarius.Legal den Firmen nicht lange zu warten, bis Abmahnungen kommen, sondern zielgerichtet zu agieren.
Für die Ausrichtung des Kundendienstes bedeutet es, dass ab sofort die Kunden über Alternativen beim Customer Service aufgeklärt werden sollten. Empfehlenswert sind zeitnahe Informationsschreiben, die sofort ausgesendet werden oder beim Rechnungslauf über die Kontaktmöglichkeiten zum Kundenservice zu informieren.
Zeitgleich geht es darum zu handeln und die Kundeninformationssysteme auf Rechtsunsicherheiten zu prüfen beziehungsweise die kostenpflichtige Hotline auf den Prüfstand zu stellen.