In der Sache ging es um sogenannte Exzenterzähne eines österreichischen Herstellers: Die Spreizelemente dienen zur Befestigung von Kunststoffrohren und Leitungen für die Elektroinstallation. Durch ihre besondere Stecktechnik kommen sie ohne zusätzliche Schrauben oder Dübel aus. Die Lösung war bis zum Jahr 2004 durch ein Patent geschützt. Bei der Frage nach dem weiteren Nachahmungsschutz für diese Lösung liegt die Entscheidung nun wieder dem Oberlandesgericht Frankfurt vor.
Das Urteil der Richter am BGH erteilt der bisher weit verbreiteten Rechtsauffassung eine Absage, wonach der Schutz eines Produktes nach Ende der Patentlaufzeit nicht über das Wettbewerbsrecht verlängert werden kann. „Diese Grundsatzentscheidung ist eine gute Nachricht für innovative Unternehmen“, sagt Dr. Reinhard Fischer von Cohausz & Florack. „Nach Ablauf des Patentschutzes ist es ratsam, auch die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche genau zu prüfen, um effektiv gegen Nachahmer vorzugehen.“