Eine „Whistleblower“-Lösung wird zur Pflicht: Seit dem 2. Juli 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten eine vertrauliche interne Meldestelle für Hinweisgeber:innen bereitstellen, über die Rechtsverstöße im Unternehmen gemeldet werden können. Betriebe ab 50 Mitarbeitenden haben noch bis zum 17. Dezember 2023 dazu Zeit. Bestimmte Branchen sind sogar, unabhängig von der Personenzahl, grundsätzlich zur Einrichtung eines solchen Systems verpflichtet. Es ist mit konkreten Vorgaben verbunden: Innerhalb von sieben Tagen nach einer Meldung muss deren Eingang bestätigt werden, nach spätestens drei Monaten sollen Hinweisgebende eine Rückmeldung zu den eingeleiteten Maßnahmen erhalten – das alles unter Einhaltung der Datenschutzvorgaben und bei bestmöglichem Schutz der Identität der Person, welche die Meldung eingereicht hat.
Hinweisgeberschutz – ConSense QM-Software mit rechtskonformer, kostenfreier LösungDie Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgabe greift ConSense mit der aktuellen Softwareversion ConSense 2023.2 auf: Für bestehende ConSense Managementsysteme wird ein Meldekanal bereitgestellt, der Mitarbeitenden die Möglichkeit zur vertraulichen und anonymen Weitergabe von Informationen bietet. Darüber hinaus stellt die QM-Software Strukturen bereit, um die Verarbeitung der Meldungen im Unternehmen vorzunehmen: Hinweise können bewertet, bearbeitet, durch Informationen ergänzt und Maßnahmen definiert werden. Großes Plus für den ConSense Kundenkreis: Der neue Meldekanal für Hinweisgeber ist ab der Version v2023.2 kostenfrei verfügbar und lässt sich einfach integrieren.
Weitere Highlights: Neue Löschkonzepte, Ereignisverknüpfung und mehr
Darüber hinaus enthält die neue Softwareversion einige weitere Neuerungen, welche die Nutzung von ConSense QM-Software noch anwendungsfreundlicher gestalten: Mit einer Erweiterung der Löschkonzepte lassen sich archivierte Dokument- und Prozessrevisionen jetzt anonymisieren und löschen. Gültige Aufbewahrungsfristen werden damit in ConSense erfasst und den Dokument- und Prozesstypen zugewiesen oder aber in einzelnen Revisionen festgelegt, sodass die Löschung der Daten automatisiert stattfindet. Als lizenzfreie Neuerung steht die Funktion „Ereignisverknüpfung“ bereit: Sowohl in der ConSense Suite als auch im ConSense PORTAL lassen sich damit zentrale Ereignisse definieren (z. B. „Kundenanruf“), die anschließend in den Prozessen komfortabel als Verknüpfung genutzt werden können. Des Weiteren ist das ConSense eLearning jetzt auch in der webbasierten Softwarelösung ConSense PORTAL verfügbar. Damit lassen sich verschiedene Schulungsmaßnahmen erstellen und durchführen, z. B. selbstkonfigurierte Tutorials und dazugehörige Online-Tests.
QM-Software nach Kundenbedarf: KI-Integration im Fokus
Die ConSense Softwarelösungen unterstützen den Aufbau anwendungsfreundlicher, transparenter Managementsysteme, die es Unternehmen leicht machen, die Akzeptanz der nutzenden Personen zu gewinnen. In Zukunft will der Softwareentwickler noch stärker auf maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz (KI) setzen, um Arbeitsschritte im Qualitätsmanagement zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, wie Dr. Alexander Künzer, Chef-Entwickler und Mitglied der Geschäftsführung der ConSense GmbH, unterstreicht: „Wir sind davon überzeugt, dass die KI-Integration den neuen Standard für zukünftige Softwareprodukte setzen wird, und freuen uns darauf, unsere Kunden und Kundinnen mit der Umsetzung dieser leistungsstarken Funktionen in ihrem Arbeitsalltag zu unterstützen.“