Die im Rahmen der Veranstaltung erstmals vorgestellte Studie der Medienanstalten "Wie smart ist Konvergenz?" zeigt die Nutzungsgewohnheiten auf smarten TV-Geräten auf. Die Untersuchungsergebnisse machen deutlich, dass der Verbreitungskanal - Rundfunk oder Internet - aus Sicht der Nutzer kaum relevant ist - entscheidend ist das Angebot. Desweiteren verweist die von facit digital in München durchgeführte Studie darauf, dass lineares Fernsehen auch bei der Smart-TV-Nutzung eine zentrale Rolle im Fernsehalltag spielt. Darüber hinaus nutzten die Studienteilnehmer auf ihrem Smart-TV vor allem Videoinhalte auf Abruf. Während die Bedeutung von EPGs und Listungen für den Zugang zu Rundfunkprogrammen entscheidend ist, nimmt die Vorbelegung der Herstellerportale Einfluss auf die Auswahl der über das Internet verbreiteten Inhalte. Nur selten werden bspw. zusätzlich zu den vorinstallierten Anwendungen weitere Apps auf den Geräten installiert, so eines der zentralen Ergebnisse der Studie.
In einer Praxisvorführung wurden im Rahmen der Veranstaltung auf Smart-TV-Geräten verschiedener Hersteller neue Funktionalitäten wie Programmlistung, Gesten- und Sprachsteuerung oder Empfehlungsmanagement demonstriert, die bei der TV-Nutzung vor allem den Zugang und das Auffinden von Inhalten auf den Bildschirmen revolutionieren.
Wie man in Großbritannien mit den Herausforderungen von Connected-TV und neuen Plattformen umgeht, stellte Gareth Barr, Head of Public Service bei der Ofcom, der dortigen Regulierungsbehörde für die gesamte Kommunikationsindustrie, in einer Keynote dar.
Über den VPRT
Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und Mobileangeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und auf EU-Ebene.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktorinnen und Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.
Vorsitz: Dr. Jürgen Brautmeier (Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen)
Beauftragter Programm und Werbung: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein)
Beauftragter Zulassungsangelegenheiten: Prof. Wolfgang Thaenert (Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien)
Beauftragter Plattformregulierung und Digitaler Zugang: Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)