Anders als die Berichterstattung der letzten Tage suggerierte, bleibt der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Bio-Lebensmitteln auch in Zukunft grundsätzlich verboten. Die VERBRAUCHER INITIATIVE begrüßt in diesem Zusammenhang, dass für Bio-Lebensmittel künftig die gleichen GVO-Kennzeichnungsregeln gelten sollen, wie für konventionell hergestellte Produkte. Danach muss der Einsatz von GVO in der Herstellung von Lebensmitteln – mit den bekannten und kritikwürdigen Ausnahmen – immer dann gekennzeichnet werden, wenn der Schwellenwert von 0,9 % überschritten wurde oder der Einsatz absichtlich bzw. aus Nachlässigkeit erfolgte. „Jede andere Lösung hätte die ökologische Lebensmittelwirtschaft ungerechtfertigt benachteiligt“, so Laura Gro-che, Ernährungsreferentin der VERBRAUCHER INITIATIVE.
Andere Entscheidungen kritisiert der Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch: „Bio beschreibt eine bestimmte Qualität der Produktionsprozesse“. Ein entscheidender Qualitätsunterschied der Bio-Ware ist bislang die Verpflichtung aller an der Herstellung Beteiligter, den Einsatz von GVO bewusst auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion zu meiden. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der EU-Agrarminister, Zusatzstoffe, die mit Hilfe von GVO hergestellt wurden, für Bio-Lebensmittel zuzulassen, sofern keine Alternativen verfügbar sind, ein deutlicher Rückschritt hinter die bisherigen Regeln. „Es ist nun an den ökologischen Anbauverbänden, solche Ausnahmen für ihre Mitglieder zu verbieten und so den höheren Bio-Standard zu halten“, betont Laura Groche. Verbraucher werden beim Einkauf von Bio-Lebensmitteln auch in Zukunft zwischen europaweitem Mindeststandard und konsequent hohem Standard der Anbauverbände wählen müssen.