Auf Europäischer Ebene bestehen auf Grund rechtlicher Rahmenbedingungen, wie den Datenschutzbedingungen, spezifische Anforderungen an die Gestaltung und an die Verwendung biometrischer Systeme der automatisierten Grenzkontrolle.
Zwei technische Spezifikationen beziehen sich auf eben diese europäischen Besonderheiten und geben Empfehlungen zur Gestaltung der automatisierten Grenzkontrolle in Europa. Zum einen beschreibt die Technische Spezifikation DIN CEN TS 16428 das Fingerabdruckverfahren, bei dem alle Finger gleichzeitig erfasst werden. Zum anderen befindet sich zurzeit eine europäische Technische Spezifikation in der Endabstimmung, welche Empfehlungen für die Verwendung biometrischer Systeme im automatisierten Grenzübertritt gibt. Die Beachtung von Anforderungen der Bürger war ein Hauptanliegen bei der Erarbeitung der Dokumente, da ein biometrisches System nur dann funktioniert, wenn es der Bürger einfach nutzen kann und es akzeptiert wird.
Die Europäische Bürgerkarte (European Citizen Card) ist standardisiert und gibt, ergänzend zu der internationalen Normung von Reisepässen, Empfehlungen zu nationalen Ausweisdokumenten. Die Teile 1 bis 5 der technischen Spezifikation CEN TS 15480 schaffen die Möglichkeit sichere und datenschutzfreundliche Dokumente zur Identifikation zu nutzen. Eine Grundlage für die Spezifikationen war der neue deutsche Personalausweis. In den Spezifikationen werden Empfehlungen zu der technischen Gestaltung dieser Identifikationskarten, aber auch zu Herausgabeprozeduren und zur verbraucherfreundlichen Gestaltung gegeben. Antrieb für die Standardisierung war es nicht nur, interoperable Strukturen für den Datenaustausch zwischen einzelnen europäischen Staaten zu schaffen, sondern auch Länder, welche noch kein elektronisches Ausweisdokument verwenden, bei der Entwicklung eines solchen zu unterstützen. Hierzu werden Beispiele für Anforderungsprofile von Identifikationskarten aufgezeigt, die diese Staaten verwenden können.
Die internationale Normung beschäftigt sich ebenfalls mit diesen Themen. Der internationale Arbeitsausschuss Biometrics entwickelt Dokumente, welche Empfehlungen für die nutzergerechte Gestaltung von biometrischen Systemen (ISO/IEC TR 24214-1) und für die Benutzerführung, z. B. mittels der Verwendung von Symbolen und Piktogrammen (Normenreihe ISO/IEC 24779 – in Erarbeitung) geben.
DIN-Normen geben Verbrauchern Sicherheit in allen Bereichen des täglichen Lebens, ob im Kinderzimmer, im Garten oder beim Sport. Denn durch Normen werden die wesentlichen Fragen der Sicherheit, der Verträglichkeit mit Gesundheit und Umwelt sowie der Gebrauchstauglichkeit und Zuverlässigkeit geklärt.
Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. stellt den runden Tisch der Normung, an dem Vertreter unter anderem von Herstellern, Handel, Wissenschaft, Prüfinstituten, der öffentlichen Hand und von Verbraucherseite im Konsens Normen erarbeiten. Das DIN mit Sitz in Berlin ist privatwirtschaftlich organisiert mit dem rechtlichen Status eines gemeinnützigen Vereins.
Weitere Informationen unter www.din.de und www.verbraucherrat.din.de