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Qualität von aufbereiteten Tonerkartuschen

Norm-Entwurf erscheint Ende März

(PresseBox) (Berlin, )
Wer Tonerkartuschen mehrfach nutzt, schont nicht nur die Umwelt, sondern meistens auch den Geldbeutel. Die DIN 33870-1 definiert die Qualitätsanforderungen an aufbereitete Tonermodule sowie Mindestanforderungen für eine gleichbleibende Druckqualität und störungsfreie Funktion über die gesamte Gebrauchsdauer der aufbereiteten Tonermodule. Der Norm-Entwurf wird Ende März veröffentlicht und kann bereits jetzt unter www.din.de vorgemerkt werden. Kommentare zum Entwurf können bis Ende Juli per E-Mail an nia@din.de gesendet werden.

Die DIN 33870-1 „Bürogeräte - Anforderungen und Prüfungen für die Aufbereitung von gebrauchten Tonermodulen für elektrografische Drucker, Kopierer und Fernkopierer" legt die Qualitätsanforderungen an den Aufbereitungsprozess sowie geeignete Prüfmethoden fest. Dieser erste Teil der Norm beschreibt in überwiegend vergleichenden Prüfungen zwischen Original- und wiederaufbereitetem Produkt das Vorgehen bei monochromen Druckgeräten (schwarz-weiß). Teil 2 für Farbdrucker soll ebenfalls noch in diesem Jahr als Norm-Entwurf erscheinen.

Die Norm richtet sich an Unternehmen, die Tonerkartuschen wiederaufbereiten und vertreiben. Sie stellt ihnen eine mögliche Vorgehensweise zur Verfügung, die Qualitätsaspekte und Umweltschutz gleichermaßen berücksichtigt. Gleichzeitig enthält die Norm Vorgaben, die gesundheitsbezogene Eigenschaften des Toners entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen prüft. Sie trägt somit dazu bei, dass bei bestimmungsgemäßer Anwendung keine Gesundheitsgefährdung vom Toner ausgeht. In der Vergabegrundlage des Umweltzeichens Blauer Engel dient die Norm als Referenz für die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit.

Mit der Veröffentlichung des Norm-Entwurfs E DIN 33870-1 wurde die frühere Norm DIN 33870 aus dem Jahr 2001 grundlegend überarbeitet. So wurden Informationen zum Aufbereitungsprozess und Mindestangaben zur Dokumentation ergänzt sowie die Internationale Norm ISO/IEC 19752 bei der Ermittlung der Ergiebigkeit berücksichtigt. Mit der Erweiterung des Prüfungsumfangs wurden neue Prüfvorlagen entwickelt, die in digitaler Form dem Norm-Entwurf beigefügt sind. Die Norm wurde durch Hersteller von wiederaufbereiteten Tonermodulen, Druckern und Originalmodulen sowie von Vertretern aus Prüfinstituten, Wissenschaft und Technik, Berufsgenossenschaften, der öffentlichen Hand, dem Handel und Anwendern unter Leitung des Normenausschusses „Bürogeräte" des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. überarbeitet. Die Überarbeitung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Umweltbundesamt.
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