Die Gartensaison ist eröffnet und der Sommer steht vor der Tür. Die Normen der Reihe DIN EN 581 "Außenmöbel - Sitzmöbel und Tische für den Camping-, Wohn- und Objektbereich" legen Anforderungen an die Sicherheit von Gartenmöbeln fest. Bei Gartenmöbeln, die der Norm entsprechen, kann man sich auf folgende Aspekte verlassen: Sie haben abgerundete Ecken, damit man sich nicht an scharfen Kanten verletzt. Außerdem können sich Anwender, die einen Tisch nach Norm nutzen, darauf verlassen, dass er eine gewisse Standfestigkeit hat und belastbar ist. Die Norm schreibt vor, dass die Rohrenden der Möbel verschlossen sein sollten und die Sitzflächen und Rückenlehnen so strukturiert, dass keine Finger darin stecken bleiben. Um zu testen, ob die Gartenmöbel auch tatsächlich der Norm entsprechen, können Unternehmen, die Gartenmöbel produzieren, einen sogenannten „Prüffinger“ verwenden, der dem Durchmesser eines Kinderfingers entspricht. Der „Prüffinger“ testet ob Gegenstände auch leicht wieder aus Öffnungen herausgezogen werden können.
Ein weiterer Vorteil bei Produkten nach Norm ist, dass bei üblichen Bewegungen und Handlungen, z. B. Anheben des Sitzes, um den Stuhl zu verrücken oder Verstellen der Rückenlehne keine Scher- und Quetschstellen auftreten dürfen.
Wer beim Gartenmöbel-Kauf auf das GS-Zeichen achtet, ein gesetzlich geregeltes Prüfzeichen in Europa für die Produktsicherheit, kann darauf vertrauen, dass die Möbel den oben genannten Eigenschaften entsprechen.
DIN-Normen geben Verbrauchern Sicherheit in allen Bereichen des täglichen Lebens, ob im Kinderzimmer, im Straßenverkehr oder beim Sport. Denn durch Normen werden die wesentlichen Fragen der Sicherheit, der Verträglichkeit mit Gesundheit und Umwelt sowie der Gebrauchstauglichkeit und Zuverlässigkeit geklärt.
Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. stellt den runden Tisch der Normung, an dem Vertreter unter anderem von Herstellern, Handel, Wissenschaft, Prüfinstituten, der öffentlichen Hand und von Verbraucherseite im Konsens Normen erarbeiten. Das DIN mit Sitz in Berlin ist privatwirtschaftlich organisiert mit dem rechtlichen Status eines gemeinnützigen Vereins.
Weitere Informationen unter www.din.de und www.verbraucherrat.din.de