Entwickelt wurde das REDcert-Zertifizierungssystem durch die REDcert GmbH, die von führenden Verbänden und Organisationen der deutschen Agrar- und Biokraftstoffwirtschaft gegründet und im Juli 2010 durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) endgültig anerkannt wurde. Neben REDcert ist für den Nachweis nachhaltiger Biomasse auch die International Sustainability & Carbon Certification, kurz: ISCC, durch die BLE zugelassen.
Hintergrund für den Nachweis nachhaltiger Biomasse ist die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Mit den Verordnungen BioSt-NachV und Biokraft-NachV setzte die Bundesregierung diese Erneuerbare-Energien-Richtlinie in nationales Recht um. Danach ist für die Vergütung der Biomasse nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) seit dem 1. Januar 2011 ein Nachhaltigkeits-Nachweis zu erbringen. Der ursprüngliche Beginn dieser Regelung war durch den Deutschen Bundestag vom 1. Juli 2010 um ein halbes Jahr und damit auf den Fahrplan der EU-Richtlinie verschoben worden, um Benachteiligungen deutscher Marktteilnehmer zu verhindern.