„In Gesprächen mit Kunden machen wir nach wie vor die Erfahrung, dass noch immer zahlreiche Zeitkontenvereinbarungen existieren, die im Hinblick auf das Flexi-II-Gesetz nicht die nötige Klarheit der Zweckbestimmung für die Zeitkonten aufweisen. Dies kann dazu führen, dass Zeitkonten ungewollt die neue Definition des Wertguthabens erfüllen und damit ohne Wissen der Verantwortlichen eine Pflicht zur Insolvenzsicherung entsteht. Gleichzeitig entsteht damit ein persönliches Haftungsrisiko für Vorstände und Geschäftsführer, was den meisten Betroffenen nicht bewusst ist“ so Dr. Burkhard Scherf, Geschäftsführender Partner der Unternehmensberatung Dr. Scherf Schütt & Zander.
Je nach Unternehmensgröße können dies hunderte oder auch zehntausende von Stunden bzw. Millionen von Euro sein, für die diese im Insolvenzfall gerade stehen müssen. „In der Krise gehen derartige Themen oft unter, dabei steigt ja gerade jetzt das Insolvenzrisiko, so dass das Thema eigentlich umso wichtiger sein müsste“, so der Arbeitszeitexperte weiter.
Für Unternehmen bzw. Geschäftsführer, die auf Nummer sicher gehen wollen, bietet Dr. Scherf Schütt & Zander einen kostengünstigen Flexi-II-Quickcheck zum Festpreis an. Interessierte Unternehmen schicken Ihre Arbeitszeitvereinbarungen an die Experten von Dr. Scherf Schütt & Zander und erhalten innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Analyse über die Flexi-II-Konformität der Arbeitszeitvereinbarung mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Alternativ kann auch ein eintägiger Workshop durchgeführt werden (ebenfalls zum Festpreis), in dem alle mit diesen Fragen befassten Mitarbeiter eines Unternehmens in die Vorschriften von Flexi II eingeführt werden und konkrete Regelungen aus bestehenden Vereinbarungen disku¬tiert werden.