Um die digitalen Herausforderungen zu meistern, müssen Unternehmerinnen und Unternehmer zunehmend in ihre IT-Infrastruktur investieren. Einerseits steigen die Kosten für IT-Geräte und -Services aufgrund der Inflation, andererseits zwingt der Wettbewerb sowie der Innovationsdruck die Unternehmen zur Modernisierung der Technik. Welche Möglichkeiten gibt es für Unternehmer, ihre Hardware möglichst kostengünstig aufzurüsten?
Miete von IT-Hardware
Bei einem Mietmodell schließen der Hersteller oder Händler einen Vertrag mit dem Käufer für einen bestimmten Zeitraum. Bei dieser Finanzierungsform ist der Anbieter für die Funktionstüchtigkeit der IT-Infrastruktur verantwortlich.
Die Vorteile:
- Unternehmer zahlen nur einen Bruchteil des Gesamtpreises und arbeiten immer mit der neuesten Version der Technik.
- Um Updates und Sicherheit kümmert sich der Hersteller oder Händler.
- Bei einer langfristigen Miete werden die Mietkosten höher als der ursprüngliche Kaufpreis.
Kauf von IT-Geräten
Gekaufte IT-Hardware wird mit den Anschaffungskosten bilanziert. Diese können Unternehmen dann über die Nutzungsdauer der Geräte abschreiben. Die finanziellen Mittel kommen aus dem Gewinn des Betriebs oder über einen Kredit.
Die Vorteile:
- Unternehmen bekommen bei einem Kauf oft Rabatte.
- Steuerlich wird der Kauf über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
- Teilweise gewährt der Fiskus besondere Abschreibungsvarianten wie Sonderabschreibung, Investitionsabzugsbeträge oder degressive Abschreibung. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Abschreibung sogar vor dem tatsächlichen Kauf erfolgen.
- Bei der Innenfinanzierung ist weniger Liquidität verfügbar.
- Bei der Bankfinanzierung kann der Kreditrahmen schnell ausgeschöpft sein.
- Eine Finanzierung über die Hausbank kostet Zeit und Zinsen.
- Das Unternehmen muss eine eigene IT-Abteilung vorhalten, die sich um Probleme oder Updates kümmert. Das kann für kleinere Unternehmen oft sehr teuer sein.
Leasing von IT-Hardware
Leasing bedeutet, dass man ein Wirtschafts- oder Investitionsgut nutzt, ohne es zu besitzen. Bei dieser Vertragsform gibt es drei Parteien: Kunde, Lieferant und Leasinggesellschaft.
Die Vorteile:
- Wie beim Mietmodell arbeitet das Unternehmen auch hier stets mit aktueller Technik.
- Das Leasing bringt steuerrechtliche Vorteile, da die Leasingrate ein sofort steuerlich abziehbarer Aufwand ist.
- Der Kunde zahlt ein monatliches Entgelt für die Nutzung.
- Die Bilanzierungspflicht liegt nicht beim Kunden, sondern beim Leasinggeber.
- Die Abschreibung kann durch den Kauf höher sein als der jährliche Leasingaufwand. Somit kann hierdurch unter Umständen ein steuerlicher Nachteil entstehen.
Unternehmen, die auf dem neuesten Stand bleiben wollen, flexibel bei Veränderungen reagieren und ihre Ressourcen effizient nutzen wollen, entscheiden sich häufig für das Miet- oder Leasingmodell.
Eine weitere Lösung für Unternehmen wäre ein hybrides Modell, bei dem das Unternehmen einen Teil der IT-Infrastruktur auslagert und einen anderen Teil selbst betreibt. „Dieses Modell kann die Vorteile der oben genannten Ansätze kombinieren“, weiß Jan Brumbauer. Für die Frage, welche Finanzierungsform besser für das jeweilige Unternehmen geeignet ist, sind diverse Kriterien entscheidend. Diese sind:
- Zinssatz,
- Liquidität,
- Abnutzung,
- Reinvestitionsbedarf und zuletzt auch die
- steuerliche Behandlung der jeweiligen Anschaffungsvariante.