Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 911640

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Ms Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Mindestlohn soll in zwei Stufen steigen - ab 2019 auf 9,19 Euro

(PresseBox) (Berlin, )
Gerade hat die Mindestlohnkommission ihren Vorschlag für den gesetzlichen Mindestlohn ab Januar 2019 vorgelegt. Etwa dreieinhalb Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wissen jetzt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer was auf sie zukommt. Worauf Unternehmer mit Minijobbern oder Saisonarbeitskräften achten sollten, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Thomas G.-E. Müller.

Seit 2015 gilt deutschlandweit der gesetzliche Mindestlohn. 2015 und 2016 betrug dieser 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Zum ersten Mal wurde er im Januar 2017 erhöht auf derzeit 8,84 Euro. Jetzt hat die Mindestlohnkommission einen gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro ab dem 01.01.2019 vorgeschlagen; ab 2020 dann auf 9,35 Euro. Vermutlich wird die Bundesregierung dem Vorschlag der Kommission folgen.

Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Auf Arbeitgeber kommt daher in der zweiten Jahreshälfte 2018 Arbeit zu. „Unternehmer sollten bei Gehaltsbeziehern und Stundenlöhnern noch im Jahr 2018 überprüfen, ob sie den neuen Mindestlohn einhalten und ob sie die Arbeitsverträge anpassen müssen“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Thomas G.-E. Müller in München Denn wer den Mindestlohn unterschreitet, dem drohen bis zu 500.000 Euro Bußgeld, Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. „Damit es keinen Streit gibt, sollten Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern reden und gegebenenfalls die Arbeitsverträge anpassen“, rät Müller.

Achtung bei Minijobs

Vor allem bei Minijobbern müssen Unternehmer handeln. Denn mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro kann die maximale monatliche Arbeitszeit ab 01.01.2019 nur noch 48,9 Stunden betragen. In der zweiten Stufe werden dass dann 48,1 Stunden sein. Bisher waren es 50,9 Stunden. Arbeitet der geringfügig Beschäftigte mehr als 48,9 Stunden beziehungsweise 48,1 Stunden im Monat, dann überschreitet er die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro und die Vorteile des Minijobs gehen verloren. Vor allem in Saisonbetrieben schwankt die Arbeitszeit der Minijobber. „In diesem Fall sollte der Arbeitgeber ein Mindestlohn-Arbeitszeitkonto schriftlich vereinbaren und nach den gesetzlichen Vorgaben führen. Dann kann die Arbeitszeit bei Minijobs auch mal mehr als 48,9 beziehungsweise 48,1 Stunden im Monat betragen“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Müller

Website Promotion

Website Promotion
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.