Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 410768

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Mr Ulf Hausmann +49 30 31000854

Neue Spielregeln für Ärzte-Kooperation

Seit Einführung der Regelleistungsvolumina (RLV) sind zahlreiche Ärzte eine Kooperation eingegangen, um Zuschläge auf das RLV zu erhalten und damit ihr Honorar zu steigern. Insbesondere überörtliche Zusammenschlüsse sind zur Honoraroptimierung belieb

(PresseBox) (Berlin, )
Der Bewertungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Dezember 2010 die Einführung neuer Zuschlagsregelungen für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) beschlossen. Bisher erhalten fach- und schwerpunktgleiche BAG und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe einen Zuschlag auf das RLV von zehn Prozent. Fach- und schwerpunktübergreifende BAG, MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten anderer Arztgruppen erhalten einen Zuschlag auf das RLV von fünf Prozent je Arztgruppe für maximal sechs Arztgruppen, für jede weitere Arztgruppe 2,5 Prozent, jedoch insgesamt höchstens 40 Prozent.

Ab Juli 2011 wird sich die Höhe des Zuschlags anhand des sogenannten Kooperationsgrades danach bemessen, wie stark die Ärzte tatsächlich miteinander zusammenarbeiten. Der Kooperationsgrad wird je Abrechnungsquartal in Prozent ermittelt und errechnet sich wie folgt:

Formel für Kooperationsgrad

Kooperationsgrad je Abrechnungsquartal in Prozent =
[(Summe der Arztfälle im Vorjahresquartal
geteilt durch Summe der Behandlungsfälle im Vorjahresquartal) – 1)] x 100

Je nach Art der Kooperation wird der Zuschlag dann wie folgt gewährt:

Nicht standortübergreifende fach- und schwerpunktgleiche BAG und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe erhalten auch weiterhin einen Zuschlag von zehn Prozent auf das RLV.

Standortübergreifende fach- und schwerpunktgleiche BAG und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe bekommen hingegen nur noch dann einen RLV-Zuschlag von zehn Prozent, wenn sie auch einen Kooperationsgrad von mindestens zehn Prozent erreichen.

Bei fach- und schwerpunktübergreifenden BAG, MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten, in denen mehrere Ärzte unterschiedlicher Arztgruppen tätig sind, wird das RLV gemäß dem in der nachstehenden Tabelle ausgewiesenen Anpassungsfaktor erhöht.

Anpassungsfaktor:

Kooperationsgrad in Prozent RLV-Zuschlag in Prozent
0 bis unter 10 0
10 bis unter 15 10
15 bis unter 20 15
20 bis unter 25 20
25 bis unter 30 25
30 bis unter 35 30
35 bis unter 40 35
über 40 40


Fazit: Von der neuen Regelung werden ärztliche Zusammenschlüsse profitieren, die auf eine tatsächliche Kooperation abzielen und nicht lediglich aus Honorarsteigerungsaspekten gegründet wurden.

Autorin: Anna Brix, Fachanwältin für Medizinrecht bei Ecovis in München
www.ecovis.com

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen Branchen stark vertreten. Über 2.000 Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zählen zu den Mandanten von Ecovis. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten.
Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
www.ecovis.com

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.