Zudem gehe mit dem De-Mail-Postfach eine größere Verantwortung auf den Nutzer über. Er müsse seinen Zugang unbedingt geheim halten und das Postfach ständig überwachen, um wichtige Mails zu erkennen. Dafür müsse vor allem in Unternehmen das wichtigste Glied in der IT-Sicherheit, der Mensch, sensibilisiert werden. „Kommt ein Mitarbeiter diesen Anforderungen nicht exakt nach, kann dies gegenüber Geschäftspartnern zu rechtlich folgenschweren Konsequenzen führen.“ Denn: Eine De-Mail gelte nach drei Tagen - auch am Wochenende - nach Versand als zugestellt, egal ob sie gelesen wurde. Außerdem ersetze De-Mail keineswegs die qualifizierte elektronische Signatur als nach wie vor einziges Äquivalent zu einer Unterschrift.
„mIT Sicherheit" empfiehlt deshalb, vor Abschluss eines De-Mail-Vertrages die Nutzungsbedingungen der vom BSI zertifizierten Anbieter zu vergleichen. Kritisch sollte man darauf achten, ob sich der Anbieter eine regelmäßige Einsicht in das Postfach vorbehält oder nicht. Nicht akkreditierte Provider seien am besten zu meiden. Grundsätzlich aber sollte De-Mail nur für den tatsächlich rechtlich relevanten externen Mail-Verkehr verwendet werden. Insofern ersetze dieses Kommunikationsmittel die alltägliche Mail nicht.
mIT Sicherheit
Fachverlag für Computerwissen
27.8.2010
„mIT Sicherheit" informiert monatlich auf 8 Seiten über alle relevanten Entwicklungen zum Thema Netzwerk-, IT- und Internetsicherheit. Erhältlich ist die Zeitschrift im gut sortierten Fachbuchhandel oder beim Kundenservice des Verlags unter info@computerwissen.de bzw. unter der Telefonnummer 0228 / 9555 01 90.
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