Der Breitbandgipfelprozess der Bundesregierung und die vielfältigen Breitbandinitiativen der Länder hätten das Augenmerk auf die Notwendigkeit der Aufrüstung der existierenden Kabelnetze und der breitbandigen Erschließung auch des ländlichen Raums zur Erreichung von Chancengleichheit zwischen Ballungsgebieten und ländlichen Regionen gerichtet. Dabei sei aber nicht nur im Rahmen des Breitbandgipfelprozesses der Bundesregierung oder bei den Aktivitäten zur Digitalen Dividende II in Vorbereitung der Weltrundfunkkonferenz 2015 dafür zu sorgen, dass die Interessen der uKNB im Konzert der großen Netzbetreiber sowie der Mobilfunk- und TK-Unternehmen im politischen Prozess beachtet und gewahrt blieben.
Gleichzeitig regt der FRK an, in Gesprächen mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und den dort zusammengeschlossenen Stadtwerken dafür zu werben, dass lokale und regionale Kooperationen die Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums und der regionalen Unternehmen sichern helfen. Sie dürften nicht den Interessen der entstehenden Großunternehmen geopfert werden.
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