Während bei den unabhängigen kleinen und mittleren Kabelnetzbetreibern – die mit rd. 11 Mio. TV-Haushalten mehr als ein Viertel der bundesdeutschen TV-Haushalte über ihre Kabelanlagen versorgen – alle 19 HD-Sender der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den Kabelgebühren frei und unverschlüsselt enthalten seien, sendeten Unity Media und KDG im Rahmen ihrer Gebühren lediglich 3 HD-Sender der Öffentlich-Rechtlichen, nämlich das Erste, Arte und ZDF im HD-Format.
Es sei schon merkwürdig, dass die beiden größten Kabelnetzbetreiber in Deutschland, die einstens die privatisierten Netze von der Telekom gekauft hätten, in dieser Frage die gleiche „Firmenpolitik“ verfolgten und ihren Kunden wesentliche Programme vorenthielten. Dies sei mit dem Streit über Transportentgelte alleine nicht zu erklären. Vielmehr dränge sich der Verdacht einer kartellwidrigen Absprache auf. Der FRK prüfe deshalb, eine entsprechende Initiative beim Kartellamt zu ergreifen, erklärte der FRK-Vorsitzende abschließend.
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