Hintergrund der Grundsteuerreform
Ab 2025 gelten neue Regeln für die Berechnung der Grundsteuer. Die Reform sieht eine einheitliche Grundsteuermesszahl von 0,34 ‰ vor. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie Wohnungseigentum beträgt die Grundsteuermesszahl hingegen 0,31 ‰.
Wichtig ist, dass die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Das bedeutet, dass die Gemeinden ihre Hebesätze so anpassen müssen, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer von 2024 auf 2025 insgesamt unverändert bleiben.
Wie wird der aufkommensneutrale Hebesatz ermittelt?
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:
- Ermittlung des aktuellen Steueraufkommens: Zunächst wird das Grundsteueraufkommen nach dem bisherigen Recht für 2024 berechnet.
- Schätzung der neuen Messbeträge: Die Grundsteuerbemessungsgrundlagen werden basierend auf den neuen Bewertungsregeln geschätzt.
- Berechnung der Hebesätze: Abschließend wird das aufkommensneutrale Steueraufkommen für 2025 definiert, aus dem die neuen Hebesätze abgeleitet werden.
Hebesätze in den Bundesländern
Der entscheidende Faktor für die künftige Steuerbelastung ist der Hebesatz, der sich durch die Reform vielerorts ändern wird. Mittlerweile haben folgende Bundesländer die geplanten „fairen Hebesätze“ veröffentlicht:
- Berlin
- Bremen (inkl. Bremerhaven)
- Hamburg
- Sachsen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Baden-Württemberg
- Schleswig-Holstein
- Saarland
Diese Transparenz ermöglicht es Eigentümern, ihre künftige Grundsteuer zumindest grob abzuschätzen.
Fazit
Die Reform der Grundsteuer bringt für viele Eigentümer Änderungen mit sich, insbesondere durch die Neubewertung der Grundstücke und die Anpassung der Hebesätze. Die veröffentlichten Hebesätze in neun Bundesländern bieten eine erste Orientierung, um die potenzielle Steuerbelastung ab 2025 besser einschätzen zu können. Gemeinden tragen dabei eine Schlüsselrolle, um die Reform tatsächlich aufkommensneutral umzusetzen und keine zusätzlichen Belastungen für die Steuerzahler zu schaffen.