Das neue Verfahren ist zweistufig. Zunächst wird mit einer Performancemessung die Leistungsfähigkeit der Skontroführer festgestellt. Insgesamt werden sieben Kriterien gemessen. Die für die Skontrenvergabe maßgebliche Leistungsuntergrenze ist auf 99,75 Prozent der maximal möglichen Leistung festgesetzt. Sie beruht auf der Auswertung von Vergangenheitsdaten und gewährleistet auch in Zukunft die erreichte Qualität der Preisfeststellung an der FWB. Skontroführer, die unter diesem Wert liegen, erhalten keine Skontren. Diejenigen Skontroführer, die die geforderte Mindestleistung erbringen, erhalten dann Skontren nach ihrer relativen Leistung gewichtet mit der Anzahl der Preisfeststellungen und dem Orderbuchvolumen. Skontroführern, die über einen dreimonatigen Zeitraum unterhalb der Mindestleistung liegen, können Skontren entzogen werden..
Neuen Skontroführern werden Skontrengruppen zugeteilt, wenn sie die Prognose rechtfertigen, dass sie zukünftig die Leistungskriterien erbringen werden. Maximal drei neuen Skontroführern werden Skontrengruppen zugeteilt.
Eine Arbeitsgruppe hatte im Auftrag des Börsenrates die Kriterien für die Skontrenvergabe vor dem Hintergrund möglicher Änderungen des Börsengesetzes im Zuge der Umsetzung der neuen europäischen Finanzmarktrichtlinie MIFID überprüft. Zudem wurden mit der auf die intensiven Beratungen der Arbeitsgruppe zurückgehenden Entscheidung des Börsenrates verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzungen um die Skontrenvergabe berücksichtigt. Die bisherige Regelung für die Skontrenvergabe auf der Grundlage des Orderbuchvolumens und der fachlichen Leistung der Skontroführer hatte der Börsenrat Mitte 2005 beschlossen.