Sie haben 50 oder mehr Beschäftigte in Ihrem Unternehmen? Dann heißt es jetzt: Handeln! Denn die Pflicht zur Einrichtung und Betreibung sicherer, interner Meldestellen trifft alle Organisationen und Betriebe in der EU ab 50 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten gilt dies ab sofort, Unternehmen unter 250 Mitarbeitenden haben noch eine Schonfrist bis zum 17. Dezember 2023. Doch auch hier sollte die Umsetzung schnellstmöglich geplant werden, um eine interne Meldestelle effektiv und in Übereinstimmung mit den vielfältigen rechtlichen Anforderungen – etwa in arbeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht – zu betreiben. Denn es drohen hohe Bußgelder bei Nichteinrichtung oder Verstößen.
Zwar kommen Missstände oder Straftaten in Unternehmen aller Größenordnungen vor, nochmal durchatmen können zurzeit allerdings kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, die von dem Gesetz (noch) nicht betroffen sind. Vorrausschauendes Handeln lohnt sich jedoch auch hier. Schließlich bringt die verpflichtende Etablierung einer internen Meldestelle zur Aufdeckung von Verstößen ja auch nicht nur Aufwand und Anforderungen für Beschäftigungsgeber mit sich, sondern ist gleichzeitig Anlass und Chance, Hinweisgebersysteme neu zu implementieren bzw. bestehende Meldesysteme zu überprüfen und gezielt weiterzuentwickeln. Auch ermöglicht sie einem Unternehmen Integrität weiter aufzubauen und das Vertrauen der Mitarbeiter zu fördern. Denn mit der Bereitschaft zur Einrichtung einer internen Meldestelle zeigt man sich als Führungsposition - ob im mittelständischen Unternehmen oder im kleinen Betrieb – verantwortlich, wertschätzend und lebt eine angemessene Arbeitskultur auf allen Ebenen vor. Insgesamt bietet das Hinweisgeberschutzgesetz Arbeitgebern also eine Menge Vorteile, indem es dazu beiträgt, Probleme frühzeitig zu erkennen, Risiken zu reduzieren und das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken.
Sie, als Beschäftigungsgeber sollten somit unverzüglich handeln!
Wir als erfahrene IT-Experten der GSG GmbH helfen Ihnen da gerne weiter und stellen Ihnen ein ganz unkompliziertes System zur Verfügung, mit dem Sie die geforderte interne Meldestelle einfach aufbauen können: Die PsstBox! Unser digitales Meldesystem funktioniert nicht nur vollkommen anonym und vertraulich, durch die Implementierung der PsstBox als Whistleblower-System setzen Sie die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetz auch ganz einfach sicher und schnell um. Denn die von uns entwickelte PsstBox erfüllt alle gesetzlich geforderten und datenschutzrechtlich notwendigen Voraussetzungen für einen ordentlichen und vertrauensvollen Betrieb. Das System kommt vollkommen unspektakulär zu Ihnen, jedoch komplett individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Bedient wird die digitale PsstBox mittels einer Internet-Seite, die mit Hinweisen befüllt werden kann. Wie das Ganze genau ausschaut? Einen Einblick in das Meldeverfahren ermöglicht Ihnen eine Demo-Version der PsstBox auf unserer Internetseite www.PsstBox.de.
Da mit der Bearbeitung der eingehenden Hinweise der internen Meldestelle ein nicht unerheblicher organisatorischer und personeller Aufwand für Sie als verpflichteter Beschäftigungsgeber einhergeht, kann diese Aufgabe auch von einem neutralen Dienstleister übernommen werden, der die nötigen Voraussetzungen mit sich bringt (Fachkunde, Reputation, Schlichtervermögen, etc.). Die GSG steht Ihnen hier als Dienstleistungsunternehmen zur Seite. Mit Dr. Frank Thiele als Ombudsmann bzw. als Meldestellenbeauftragter bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer solchen ausgelagerten Meldestelle an.
Welche Chance Sie auch ergreifen – wir als zertifiziertes IT-Systemhaus beraten Sie gerne rund um das „Hinweisgeberschutzgesetz“ und die Implementierung unserer PsstBox. Ob kleines Unternehmen oder großer Betrieb – gerne unterstützen wir Sie dazu, die (datenschutzrechtlichen) Herausforderungen, die sich aus dem neuen Gesetz ergeben, gezielt zu meistern und übernehmen die Aufgabe der Ombudsstelle. Kontaktieren Sie uns – mehr Infos finden Sie auch auf unserer Internetseite www.gsg-edv.de