Neu ist ebenfalls eine Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung für bereits zugelassene Energieauditoren. Innerhalb von drei Jahren müssen diese zukünftig 24 UE nachweisen. Die Fort- und Weiterbildungen müssen vor Durchführung beim BAFA anerkannt werden. Energieaudits durchführende Personen, die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen besuchen, müssen den Nachweis über die absolvierte Schulung mit Fort- oder Weiterbildungsnummer in Verbindung mit dem ausgestellten Zertifikat in ihrem Account im BAFA-Portal hochladen.
Neuer Kurs zur Verlängerung für Energieauditoren
Um der neuen Verlängerungspflicht gerecht zu werden, wird die GUTcert Akademie 2025 einen Kurs veröffentlichen, der alle relevanten Themenblöcke auf 24 UE komprimiert beinhaltet. Damit können die bereits gelisteten Energieauditoren den Nachweis für ihre Verlängerung erbringen. die GUTcert wird außerdem den bestehenden Kurs BAFA-Energieberater (Modul 1 – EN 16247) / Energieauditor EDL-G nach Inkrafttreten der neuen Fortbildungsverordnung durch das BAFA anerkennen lassen, um weiterhin erfolgreich Energieauditorinnen und -auditoren auszubilden.
Für alle Interessierten, die sich im Bereich der BAFA- Energieberatung weiterbilden möchten, hat die GUTcert ihr Seminarangebot veröffentlicht. Dort befindet sich eine Übersicht mit allen Terminen und Preisen.
Ansprechpartner
Bei Fragen beantwortet gerne das Team der GUTcert Akademie, Tel: +49 30 2332021-211.