"Compliance, also das Einhalten von Gesetzen, Regeln und unternehmensinternen Standards, sollte eigentlich selbstverständlich sein", betont Heiner Röttger, Partner bei der Münsteraner Kanzlei.
Großkonzerne haben inzwischen mit großem Aufwand Compliance-Systeme eingerichtet; im Mittelstand gebe es aber noch Nachholbedarf. Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner sieht auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über den Gesetzesentwurf Handlungsbedarf auf die Unternehmen zukommen: "Unternehmer sollten sich ernsthaft mit dem Thema befassen", erklärt Röttger. Die Kanzlei rät zur Etablierung eines angemessenen Compliance-Systems.
Wird das Gesetz eingeführt, werden künftig in Deutschland nicht nur Personen, sondern auch Unternehmen strafrechtlich belangt werden können, wenn Mitarbeiter durch ihr Tun Strafgesetzen zuwiderhandeln und die Geschäftsführung nicht nachweisen kann, dass ein ausreichendes Compliance-System zur Verhinderung existiert.
Das Gesetz soll für zahlreiche Verbandsformen gelten, namentlich AG, GmbH, GmbH & Co. KG, KG und OHG, nicht aber für Einzelkaufleute. Der Katalog der geplanten Sanktionen ist umfangreich: Sie reichen von einer Verwarnung über hohe Geldbußen bis hin zur Auflösung des Unternehmens in Wiederholungsfällen.
Röttger: "Unabhängig davon, ob der Gesetzesentwurf wirklich Realität wird oder nicht - der Mittelstand sollte sich auf jeden Fall mit diesem wichtigen Thema befassen!".