An das Promotionsrecht für Fachhochschulen im nördlichsten Bundesland sind Bedingungen geknüpft: So soll die Betreuung von Promotionen nur forschungsstarken Fachhochschulprofessorinnen und -professoren eingeräumt werden. Und die Qualität der Promotionen soll durch ein unabhängiges Prüfungsgremium gesichert werden, bestehend aus zwei Universitätsprofessorinnen und -professoren und einer Fachhochschulprofessorin bzw. einem -professor; die bzw. der betreuende Hochschullehrerin bzw. -lehrer darf nicht der Prüfungskommission angehören. "Bereits heute unterstützt die Hochschule Bremen ihre forschungsstarken Professorinnen und Professoren sowie ihre derzeit über 50 Promovierenden bei gemeinsamen Promotionsvorhaben mit Universitäten. Promotionen sind ein wesentlicher Beitrag zur regionalen Innovationsförderung, die weiter gestärkt werden muss," betont Karin Luckey.
"Die Hochschule Bremen gehört in Deutschland zu den forschungsstarken Fachhochschulen", erläutert Karin Luckey. "Unser weit über durchschnittlichen Aufkommen an forschungsbezogenen Drittmitteln - absolut und je Professur - und die Mitgliedschaft in der European University Association (EUA) sind nur zwei Indizien dafür. Und bundesweit sind wir Vorreiter mit verbindlichen Qualitätsstandards für Promotionsverfahren, mit Forschungspromotionen im Rahmen eines Qualifizierungsprogramm mit Universitäten in der Region, und aktuell starten wir mit einem Promotionskolleg. Außerdem wird die Hochschule Bremen weitere Formen der Zusammenarbeit prüfen, zum Beispiel Kooperationsprofessuren", wie Karin Luckey unter Anspielung auf eine Empfehlung des Wissenschaftsrats betont.
Abschließend appelliert Rektorin Prof. Dr. Karin Luckey an die politisch Verantwortlichen: "Wir erwarten, dass auch das Land Bremen seinen Fachhochschulen das Recht einräumt, den Doktortitel zu verleihen. Für die regionale Wirtschaft wären dadurch weitere positive Impulse zu erwarten."