Ab dem 01.12.2008 dürfen daher Rechtsanwälte und Inkassodienstleister Mahnbescheidsanträge bundesweit nicht mehr auf dem amtlichen Formular stellen. Ein mit dem Formular gestellter Antrag wird zurückgewiesen. Eine Härtefallregelung oder Ausnahmen für besondere Verfahrenssituationen sind im Gesetz nicht vorgesehen.
Advo-ware Kanzleisoftware, eine der führenden Lösungen in Deutschland für juristische Anwaltssoftware, wird daher inklusive Advo-ware ERV-Modul (ERV = Elektronische Rechtsverkehr) und Advo-ware Signatur-software ausgeliefert.
Damit sind heutige und zukünftige Advo-ware Anwender bestens für den 1. Dezember 2008 gerüstet.
Zusätzlich benötigt der Anwender nur noch eine Signaturkarte, einen Kartenleser sowie einen eingerichteten EGVP-Client, also das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach.
Ausführliche Hintergrundinformationen stellt der Generaldistributor Hülskötter & Partner Consulting und Vertriebs GmbH auf seiner Internetseite www.advoware24.de zur Verfügung. Für die digitale Signatur und Kartenleser gibt Hülskötter & Partner die Kooperation mit der Kreissparkasse Steinfurt bekannt. Und damit verbunden mit S-Trust, dem renommierten Zertifizierungsdiensteanbieter des Deutschen Sparkassenverlags. Die hier vorgehaltene Logistik, die durch Einführung des Onlinebanking mittels Kontokarte und Kartenlesers seit Jahren gewachsen ist, bietet beste Voraussetzungen, der zu erwartenden hohen Nachfrage zum 1. Dezember 2008 gerecht zu werden.
"Wir empfehlen das, obwohl wir selbst als Registrierungspunkt zugelassen sind und die entsprechenden Schulungsmaßnahmen durchlaufen haben, weil wir hier beste und schnellste Abwicklung erwarten können," so der Geschäftsführer Gerhard Hülskötter.
Und so sieht sie aus, die Bearbeitung in Advo-ware, bei Versand des Mahnbescheids per EGVP.