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Energiepass ab rund 30 Euro

Bald werden Häuser nach Energieeffizienz klassifiziert - ähnlich wie Kühlschränke und Waschmaschinen. Millionen von Hausbesitzern müssen sich den Energiepass fürs Haus zulegen – und der verursacht erst mal Kosten

(PresseBox) (Nürnberg, )
Der Energiepass wird für viele Häuser aller Voraussicht nach ab Juli 2008 für zur Pflicht. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sich viele Eigentümer von Wohngebäuden, die bis 1965 errichtet wurden, einen solchen Pass zulegen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Für neuere Gebäude wird der Pass ab Januar 2009 zur Pflicht. Hausbesitzer müssen ihn dann bei einer Neuvermietung und beim Verkauf dem neuen Bewohner oder potenziellen Käufer vorzeigen. Folglich wird er nur für Eigentümer selbst genutzter Häuser nicht zur Pflicht. Der Pass soll Mietern und Käufern Auskunft über den zu erwartenden Energieverbrauch eines Hauses geben. So sinnvoll transparente Infos über den Energiebedarf eines Hauses auch sind – auf die Hausbesitzer kommen erst mal Kosten zu. Denn den Pass gibt es nicht umsonst.

30 oder 500 Euro Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Varianten des Energiepasses, den preisgünstigen verbrauchs- und den aufwändigeren bedarfsorientierten Pass. Bis zum 1. Oktober 2008 haben alle Hausbesitzer die Wahlfreiheit, für welche der Varianten sie sich entscheiden. Danach gilt: Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist nur zulässig für alle Häuser, die ab 1978 errichtet wurden und generell für alle Häuser beliebiger Baujahre mit fünf und mehr Wohneinheiten. Bei dieser Variante des Passes, die ab rund 30 Euro kostet, wird der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen. Kritiker bemängeln, dass beim verbrauchsorientierten Energiepass weniger die Energieeffizienz, als das Nutzerverhalten der Bewohner ermittelt wird.

Der bedarfsorientierte Energiepass ist aufwändiger zu erstellen und daher teurer: Mit 150 bis 500 Euro oder mehr müssen Hausbesitzer rechnen, berichtet Immowelt.de. Bei dieser Variante des Energiepasses wird der theoretische Energiebedarf eines Hauses mittels eines technischen Gutachtens ermittelt. Berücksichtigt werden dabei alle baulichen Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder der Dämmung. Doch auch hier gilt: Auch bei korrekter Berechnung kann sich aufgrund des Nutzerverhaltens ein abweichender tatsächlicher Verbrauch ergeben. Der Energiepass ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig.

Der Bundesrat hat jetzt grünes Licht für den Energieausweis mit einigen kleinen Änderungen gegeben. Sofern der Bundestag diesen Änderungen zustimmt, können die gesetzlichen Regelungen zum Energieausweis bald in Kraft treten.
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