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Erbschaftsteuerreform gefährdet Arbeitsplätze in der Region

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Die Diskussion über die Erbschaftsteuerreform geht in ihre heiße Phase. Speziell für die vielen mittelständischen Familienunternehmen sind drastische Veränderungen zu erwarten. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass im Erbschaftsfall zunächst 15 Prozent des Unternehmenswertes der Erbschaftsteuer unterworfen werden. Zur Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen ist beabsichtigt, die übrigen 85 Prozent des Unternehmenswertes von der Erbschaftsteuer freizustellen. Voraussetzung hierfür ist: Das Unternehmen wird nahezu unverändert 15 Jahre fortgeführt. Dies bedeutet, dass das zum Besteuerungszeitpunkt vorhandene Betriebsvermögen über 15 Jahre im Betrieb erhalten werden muss (so genannte Verhaftungsregelung), Reinvestitionen sind möglich. Zudem werden die Möglichkeiten der Unternehmen zur Anpassung der Beschäftigung etwa an eine veränderte Nachfragesituation beschränkt. Während eines Zeitraumes von 10 Jahren nach Übergang des Unternehmens an den Nachfolger müssen mindestens 70 Prozent der Lohnsumme beibehalten werden.

Dagmar Bollin-Flade, Vizepräsidentin der IHK Frankfurt am Main, kritisiert diese langen, betriebswirtschaftlich unverantwortbaren Fortführungsbedingungen: "15 Jahre bedeuten im Zeitalter von Internet und Globalisierung eine Ewigkeit. Das hohe Maß an Flexibilität ist der Wettbewerbsvorteil des Mittelstandes in Deutschland. Diese Anpassungsfähigkeit ist der Garant für Wachstum und Beschäftigung. Das Fortbestehen der Unternehmen darf durch die Erbschaftsteuerreform nicht gefährdet werden. Unternehmen müssen auf konjunktur- und strukturbedingte Branchenveränderungen angemessen reagieren können, ohne in die Gefahr einer Nachentrichtung von Erbschaftsteuer zu kommen."

Hierzu sei es unerlässlich, die Verhaftungsregelung - wie schon im geltenden Recht vorgesehen - und die Lohnsummenbindung jeweils auf 5 Jahre zu beschränken.

Wirklichkeitsfremd ist auch die vorgesehene Unternehmensbewertung. Hierzu soll ein einheitlicher branchen- und unternehmensunabhängiger Kapitalisierungsfaktor vorgegeben werden. Der Unternehmenswert soll mehr als das 11-fache eines durchschnittlichen Jahresgewinns betragen. "Damit würde nicht", so stellt Bollin-Flade fest, "der Marktwert meines Unternehmens besteuert, sondern ein fiktiver Wunschwert des Fiskus. Soll das mit der Reform der Erbschaftsteuer verfolgte Ziel der Bundesregierung, den Generationenübergang von Familienunternehmen zu erleichtern, tatsächlich erreicht werden, ist eine Abschaffung der Erbschaftsteuer der einzig richtige Weg."

Viele Staaten in Europa sind diesen Weg schon gegangen. Zuletzt verzichtete Österreich ganz auf die Erbschaftsteuer. Eine Abschaffung der Erbschaftsteuer wäre angesichts des zunehmenden Standortwettbewerbs, der zu erwartenden Komplexität der neuen gesetzlichen Regelungen sowie des relativ geringen Aufkommens der Erbschaftsteuer - ca. 0,8 Prozent des gesamten Steueraufkommens - auch für Deutschland letztlich die sinnvollste Lösung. Wenn allein durch die vollständige Entlastung des Unternehmensvermögens von der Erbschaftsteuer wenige tausend Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen werden, rechnet sich dies gesamtwirtschaftlich durch zusätzliche dauerhafte Mehreinnahmen bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung.

"Eine Umsetzung des bisherigen Entwurfs zur Erbschaftsteuerreform würde in jedem Fall Arbeitsplätze im Mittelstand in Deutschland und FrankfurtRheinMain massiv gefährden", resümiert IHK-Vizepräsidentin Dagmar Bollin-Flade.
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