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Europäischer Gerichtshof kippt auch Hessisches Vergabegesetz

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Der Europäische Gerichtshof hat am 3. April 2008 entschieden, dass Bund, Länder und Gemeinden ihre Aufträge nicht mehr an die Einhaltung von Tarifverträgen kopeln dürfen. Im Ausgangsfall ging es um das Niedersächsische Vergabegesetz. Jedoch ist damit auch das Hessische Vergabegesetz weitgehend obsolet geworden.

Die Hessische Landesregierung hatte erst im vergangenen Herbst ein Vergabegesetz präsentiert, das Ende 2007 in Kraft getreten ist. Darin ist die Tariftreue als zusätzliches Vergabekriterium eingeführt worden. Bislang kam es allein auf die Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde der sich auf einen öffentlichen Auftrag bewerbenden Unternehmen an. Den Zuschlag erhielt dann das wirtschaftlichste Angebot.

"Der Europäische Gerichtshof hat jetzt die alte Rechtslage wieder hergestellt", führt der Jurist Dr. Friedemann Götting von der Arbeitsgemeinschaft hessischer IHKs aus. Die hessischen Kommunen dürften nicht die Zahlung des ortsüblichen Lohns bei der Auftragsvergabe verlangen. Etwas anderes gelte nur, wenn der fragliche Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. "Damit herrscht wieder Transparenz im Vergaberecht, denn schließlich kann kein nationaler oder EU-ausländischer Bewerber überblicken, welche Tariflöhne jeweils ortsüblich sind", erklärt Dr. Götting. Die Tariftreue hatten die hessischen Industrie- und Handelskammern auch deshalb stets abgelehnt, da damit ein erheblicher Dokumentations- und Überwachungsaufwand einhergeht. Anstelle die heimischen Unternehmen mit Tariftreuegesetzen schützen zu wollen, sollte ihre Steuer- und Abgabenlast deutlich gesenkt werden, um sie im europäischen Wettbewerb zu stärken.

In der Praxis werden die Auswirkungen des Richterspruchs aus Brüssel aktuell gleichwohl nicht zu spüren sein. Zwar gilt das Hessische Vergabegesetz seit dem 21. Dezember 2007. Der Gesetzgeber hat es aber bisher versäumt, die anzuwenden Tarifentgelte im Staatsanzeiger bekannt zu machen. "Deshalb haben wir eine nicht gerade alltägliche Situation. Obwohl das Gesetz an sich gilt, kann es nicht angewendet werden, da der Gesetzgeber seine Hausaufgaben nicht gemacht hat", erklärt Dr. Götting und fügt hinzu: "Und das war hier auch gut so!".

Hinweise:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C 346/06 (Dirk Rüffert./.Land Niedersachsen) vom 3. April 2008 ist bisher nur als Pressemeldung abrufbar unter:
http://curia.europa.eu/...

Die Stellungnahme der hessischen IHKs zum Hessischen Vergabegesetz ist abruf-bar unter:http://www.ihk-hessen.de/...
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